Ein Großhändler liefert am 05.12.2024 an einen Einzelhändler Waren auf Rechnung für 8.170,00 Euro (incl. MwSt). Zahlungsbedingung: 18 Tage 3,5 % Skonto 31 Tage netto - nach/(ab?) Rechungsdatum. Rechnungsdatum ist der 09.12.2024.

Ergebnisse ohne Dimension und ggf. auf zwei Nachkommastellen kaufm. gerundet eingeben. Datumsformat tt.mm.jjjj z.B.: 22.02.2005
Es zählt nur das errechnete Datum - Sonn-/Bankfeiertage werden vernachlässigt! Die Verzugspauschale von 40 € für B2B-Geschäfte wird hier ebenfalls nicht berücksichtigt. ? o. ?
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Alleine! - Pessimist! - Hilfe!
a) Letztmöglicher Überweisungstag innerhalb der Fälligkeit?b) Am 24.01.2025 wird dem Kunden eine Zahlungserinnerung(= 1. Mahnung) zugestellt. Der Kunde teilt uns mit, er habe eine Rechnung nie erhalten. Ab wann befindet/befand sich der der Kunde in Zahlungsverzug?(wenn keine vertragl. Regelungen gelten!) c) Der Basiszinssatz der DBB beträgt - 0,10 %. Wie hoch ist der Verzugszinssatz?
d) Der Kunde erhält von uns am 27.02.2025 eine letzte außergerichtliche Mahnung mit der Aufforderung den OP zu begleichen. Berechnen Sie die angesetzten Verzugstage(Methode:act/360) - Teilaufgabe b) ignorieren .
e) Der Kunde zahlt endlich am 08.03.2025. Berechnen Sie - Teilaufgabe b) ignorieren - die Zinstage (Methode:act/360 ).
f) Berechnen Sie den Zahlungsbetrag (RG+VZ ohne etwaige Gebühren[-pauschalen]).
g) Ab wann befände sich der Kunde in Zahlungsverzug, wenn die obige Zahlungsbedingung wie folgt lautete: Zahlungsziel 4 Monate netto.
h) Berechnen Sie den letzten Fälligkeitstag bei einem Nicht-Verbrauchsgüterkauf, wenn die Zahlungsbedingung 'sofort' lautet - das Rgdatum der 05.12.2024 ist und die Rg. am 09.12.2024 zugestellt wurde.
i) 1. Zusatzfrage: Ein Kunde überweist 61.600,00 Euro. Damit begleicht er eine RG+VZ f. 86 Tage. Berechnen Sie den ursprünglichen Rechungsendwert, wenn der VZ-Jahreszinssatz 11,0 % beträgt(Jahr hat 360 Tage).
j) 2. Zusatzfrage: Mit Ablauf welchen Datums beginnt die Verjährung zu laufen, wenn das Rechnungsdatum im Jahr 2022 liegt, die Rechnung aber erst im Jahr 2023 zu bezahlen ist?
k) 3. Zusatzfrage: Wie hoch ist der Effektivzinssatz (genaue Methode) bei Skontozahlung?
l) 4. Zusatzfrage(kein Bezug zu obigen Daten): Am 05.11.2007 leistet der Kunde eine Zinszahlung. Ab welchem Datum ist die Forderung nun verjährt?
m) 5. Zusatzfrage(kein Bezug zu obigen Daten): Kd ist seit dem 31.12.2005 in Zahlungsverzug. Am 05.01.2007 beantragen wir einen Mahnbescheid. Die letzte Handlung in diesem Verfahren findet am 10.04.2007 statt. Ab welchem Datum ist die Forderung verjährt?
!Hilfe:
Bsp: Verjährungsbeginn: 31.12.2007
normales Ende: 31.12.2010 => verjährt am 01.01.2011

a)Hemmung durch Mahnbescheid komplett innerhalb der Verjährungsfrist:
Antragseingang auf Erlass am 20.02.2008
Zugestellt am : 15.03.2008 nach BGB § 204 beginnt die Hemmung mit Zustellung.
Hemmungsbeginn: 20.02.2008 nach § 167 ZPO 'Eingang des Antrags' sollte hier angewandt werden - s. auch Urteil BGH: III ZR 206/07
letzte Handlung am: 31.05.2008 'im Laufe des Tages'
Da Hemmung 'frühestens' 6 Monate nach letzter Handlung endet => 30.11.2008 (Nov. hat keine 31 Tage, daher lt. § 188 BGB 30.Nov.)
Anmerkung: Man muss die 6 Monate direkt an die letzte Handlung anhängen, da , falls man die Monate rechnerisch an das normale Ende der Verjährung hängt, es bei der tagesgenauen Berechnung Differenzen gibt (unterschiedliche Anzahl von Monaten mit 28/29 bzw. 30/31 Tagen)
Hemmungsdauer:
20.02.2008 bis 30.11.2008 = 284 Tage, da man monatsgenau die Tage berechnet (act/360)
Begründung: Mahnbescheid ist während des Tages eingereicht => Tag wird nicht mitgerechnet => man kann mathe. die Differenz zw. den Tagen nehmen. Methode act, obwohl bei § 188 BGB die Monate indirekt mit 30 Tagen gesetzt sind, muss man bei der Berechnung der Hemmungstage nun jeder Tag gerechnet werden.
normales Ende: 31.12.2010 24:00 Uhr + 284 Tage => 11.10.2011 verjährt ab 12.10.2011!
Begründung: Man kann mathe. wieder die Differenz nehmen, da dies einfacher zu rechnen ist, als wenn man mit dem 01.01.2011 0:00 Uhr rechnet.

b) Hemmung durch Mahnbescheid teilweise außerhalb der Verjährungsfrist:
Antragseingang auf Erlass am 27.12.2010
Zugestellt am : 15.01.2011
Hemmungsbeginn: 27.12.2010
letzte Handlung am: 31.05.2011
Da Hemmung 'frühestens' 6 Monate nach letzter Handlung endet => 30.11.2011 (Nov. hat keine 31 Tage, daher lt. § 188 BGB 30.Nov.)
Hemmungsdauer: 27.12.2010 bis 31.12.2010 = 4 Tage
Begründung: Im Laufe des Tages eingereicht -> erster Tag zählt nicht mit => Differenz
letzte Tag der Hemmung + 6 Monate: 30.11.2011 24:00 Uhr + 4 Tage => 04.12.2011 verjährt ab 05.12.2011!
c)Falls die Hemmung 3 Monate betrage(dida. Vereinfachung, die durch Nichts in der Praxis abgedeckt ist!), dann normales Ende: 31.12.xx + 9 Mo => 30.09.xx+1J.)
n) 6. Zusatzfrage(kein Bezug zu obigen Daten): Kd ist seit dem 31.12.2005 in Zahlungsverzug. Am 05.01.2007 beginnen wir mit Verhandlungen.nach § 203 BGB. Der Kunde bricht die Verhandlungen endgültig am 10.04.2007 ab Welches ist der letzte Tag der Verjährungsfrist?
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