(Mathematische) Begriffe
zum
nachschlagen
Tipp: Machen Sie die
Worddatei zu Ihrem zentralen perönl. Nachschlagewerk
(hinzufügen+löschen)
Info Bildungsgang Manager:
da Ihr Bildungsgang weniger fachl. Inhalte einfordert, steht hier mehr als Sie benötigen – aber alles was Sie brauchen!
Anm.: Der Begriff IHK/AKA wird hier i.d.R. für den Prüfungserstellungsausschuss der IHK/AKA verwandt.
Nutzungshinweis:
Die Erklärungen sind auf IHK-Niveau[das sich über vier AO zumindest mathematisch vereinfacht hat!] gehalten.
(Gewisse
Details daher weggelassen!)
· Lesen Sie nur den/die Punkte, zu denen Sie eine Frage haben – sonst "drehen Sie durch"!
· Falls Sie einen Begriff nicht finden, benutzen Sie die Suchenfunktion der Anwendung(z.B.: STRG+F).
·
Darstellung mit MS WORD: Schriftart: Times New
Roman – Schriftgrad: 10 Ränder: 2 cm => wg. der Umbrüche!
obiger Punkt sollte in einer Zeile
dargestellt werden!!
Wenn in einer Formel 5% steht, so
ist mit 0,05 zu rechnen! Aus diesem Grund entfällt /100 bzw. *100 f.
Prozentwerte!
Erklärung: Bei der Umsetzung mit z.B. MS Excel entfällt auch die Division /100, da 5% = 0,05.
Rechnen Sie die Bsp.-Aufgaben
nach!!!!!
Aufgrund der Anforderungen von
IHK-Aufgaben sollte Ihr Taschenrechner mindestens 10stellig sein!
Seit der IHK Prüfung S2003 müssen Sie auch bei den
Bilanzkennzahlen mit den Abgrenzungskonten rechnen!
|
sonst. Fo = 113 (Leistung dieses J, - Kd zahlt nächstes J |
sonst. Verbl. = 194(Leistung dieses J - wir zahlen nächstes J |
|
ARA = 091 (
Leistung nächstes J - wir haben schon in diesem Jahr gezahlt) |
PRA = 093 (Leistung nächstes J - Kd hat aber schon dieses Jahr gezahlt) |
Eselsbrücke:
Aufwand/Ertrag im alten Jahr - Bezahlung erst im neuen Jahr => 194/113 [analog zu 171/101 Verbl./Ford.]
Aufwand/Ertrag im nächsten Jahr - Bezahlung schon in aktuellen Jahr Aufwand = ARA=091 vs Ertrag = PRA=093
PRA Passiv = mit uns ist etwas geschehen, wir haben nämlich Geld bekommen => Ertrag erst nächstes J.
ARA Aktiv = wir haben etwas getan, wir haben schon Geld gezahlt => Aufwand des nächsten J.
1. Hinweis: Achten Sie bei der Auflösung von 194/113
darauf, dass Sie i.d.R. auch das normale Konto ansprechen, da Sie einen
Aufwand/Ertrag in beiden Jahren bezahlen.
2. Hinweis: Falls Sie auf sonst. Verbl. (194) buchen, und es sich um einen vorsteuerpflichtiges Konto handelt, darf die Vorsteuer im alten Jahr nicht gebucht werden (da keine Rg! vorhanden). Im neuen Jahr muss die VSt komplett gebucht werden.
-----
Auswirkung einer einzelnen Buchung auf 930(G+V) bzw. 060(EK) s. K5+K7:
Durch eine Jahresabschlussbuchung auf sonst.Fo(113)
u/o ARA(091) erhöht sich unser Jahresgewinn!
Buchungen auf sonst. Verb. (194) bzw. PRA (093) mindern den
Jahresgewinn.
---
Buchungsbsp:
Fall: Wir zahlen die Miete für den Zeitraum Dez – Feb über 3000 € erst nachträglich = Ende Februar des neuen Jahres.
=>sonstige Verbindlichkeit = wir schulden unserem Vermieter Geld.
Buchungssatz am 31.12.
|
411 |
194 |
1000,00 € |
1000,00 € |
Abschlussbuchung des Konto 194 am 31.12
|
194 |
940 |
1000,00 € |
1000,00 € |
Eröffnungsbuchung
des Konto 194 am 01.01 (nur zur Komplettierung, bislang nicht
prüfungsrelevant!)
|
910 |
194 |
1000,00
€ |
1000,00
€ |
Buchung Ende Februar im Moment der Mietzahlung über 3000,00 €
|
194 |
131 |
1000,00 € |
3000,00 € |
|
411 |
|
2000,00 € |
|
Nur 2000,00 € der ÜW beziehen sich auf das nun aktuelle Jahr!
Fall: Unser Mieter hat die Miete für den Zeitraum Dez-Feb über 3000 € am 01.12. diesen Jahres komplett überwiesen.
ð PRA = wir haben Gelder erhalten (=passiv), die teilweise(=2000 € f. Jan+Feb) nicht zu diesem Geschäftsjahr gehören.
Buchung am 01.12 = im Moment des Zahlungseingangs
|
131 |
873 (vor BilRUG: 242) |
3000,00 € |
3000,00 € |
Buchung am 31.12
|
873 (vor BilRUG: 242) |
093 |
2000,00 € |
2000,00 € |
Effekt: Der Saldo des Konto 242 über 1000,00 € geht ganz normal in 930 als Aufwand für dieses Jahr ein.
Abschlussbuchung des Konto 093 am 31.12
|
093 |
940 |
2000,00 € |
2000,00 € |
Eröffnungsbuchung
am 01.01(nur zur Komplettierung, bislang nicht prüfungsrelevant!)
|
910 |
093 |
2000,00
€ |
2000,00
€ |
Auflösungsbuchung v. 093 am 01.01
|
093 |
873 (vor BilRUG: 242) |
2000,00 € |
2000,00 € |
Fall:
Wg. eines Steuernachzahlung(Prozess;...) bilden Sie eine Rückstellung in diesem
Jahr über 1000 €
Buchung
am 31.12.0x
421
(Gewerbesteuer) an 0722 1000€ an 1000€
Buchung
am Bescheidzahlungstag falls
Steuer nur 800€
0722
an 131 und 276(Erträge Rückstellungen) oder zur Not:243 (Periodenfremde Ertäge) 1000 € an 800
€ und 200 €
Bei einigen IHK-Aufgaben erhalten Sie Waren-T-Konten vorgegeben und müssen diese abschließen und auswerten.
Der Saldo aller Konten der Kontenklasse 3 (302-308+391)wird über Konto 301 abgeschlossen (genauer umgebucht)
Der Saldo aller Konten der Konten zw. 805-808 wird über Konto 801 abgeschlossen. (genauer umgebucht)
1. Hinweis: Abgeschlossen wird im engeren Sinne nur über ein Abschlusskonto (930 bzw. 940).
Dies hat aber nur bei folgender IHK-Aufg. eine Relevanz" Abschluss von 391" hier immer 940! Der (Umbuchungs-) saldo von 391 geht aber - wie bei allen 3er Konten - nach 301!
2. Hinweis zu Kontennummern: Die IHK verwendet manchmal statt 391 - 390 statt 141 -140...(s. Hotpot K-Kopfzeile)
In den aktuellen Prüfungen erhalten Sie jeweils eine Kontenauswahl und müssen deren Extraziffern eintragen!
Tipp: Stur vorgehen! Bsp Konto 391 + 806 s. u.
1. größere Kontenseite abschließen
2. Summe unter die kleiner Kontenseite schreiben
3. Saldo auf der kleineren Seite bilden
Wenn, wie im Fall des Konto 391, der Saldo auf der Sollseite steht, muss der Betrag bei dem anderen Konto auf der Habenseite eingetragen werden.
Buchungssatz in diesem Fall: 391 an 301
Sollte der Endbestand lt. Inventur kleiner als der Anfangsbestand sein – muss die Buchung umgekehrt erfolgen:
Buchungssatz dann : 301 an 391
Buchungssatz für Kontenabschluss v. 806 = 801 an 806
Der Buchungssatz gibt keine Auskunft über die
Abschlussreihenfolge – nur über die Kontenseiten beim Abschluss!!!
Der Endbestand lt.
Inventur ist i.d.R. von Ihnen noch einzutragen.
|
391 = 390 |
|
806 |
||||||
|
AB |
9000 |
EB (940) |
11111 |
|
101 |
400 |
801 |
2000 |
|
301 |
2111 |
|
|
|
101 |
1600 |
|
|
|
|
11111 |
|
11111 |
|
|
2000 |
|
2000 |
|
301 |
|
801 |
||||||
|
171 |
50.000 |
305 |
1.000 |
|
805 |
10.000 |
101 |
80.000 |
|
302 |
500 |
306 |
3.000 |
|
806 |
2.000 |
|
|
|
|
|
307 |
5.000 |
|
807 |
7.000 |
|
|
|
|
|
391 |
2.111 |
|
808 |
8.000 |
|
|
|
|
|
930 |
39.389 |
|
|
|
|
|
|
|
50.500 |
|
50.500 |
|
930 |
53000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
80.000 |
|
80.000 |
|
930 |
|||
|
301 |
39.389 |
801 |
53.000 |
|
Ktokl 4 |
5.611 |
|
|
|
061 |
8.000 |
|
|
|
|
53.000 |
|
53.000 |
Die IHK leitet nun(s. obige T-Konten) Auswertungsfragen ab:
Rohgewinn = Saldo 801 – Saldo 301 = 53000-39389 = 13611 € s. auch Begriff -> Rohgewinn
Reingewinn = Saldo 930 = 8000 € s. auch Begriff -> Reingewinn
durchschn. Handlungskostenzuschlagssatz = Ktokl4 / 301 = 5611/39389 = 14,25% s. a. Begriff -> Kalkulationsschema
durchschn. Selbstkosten = 301 + Ktokl 4 = 39389 + 5611 = 45000 €
durchschn. Gewinnzuschlagssatz = Saldo 930 / durchschn. Selbstkosten = 8000/ 45000 = 17,78%
durchschn. Kalkulationszuschlag = Rohgewinn / 301 = 13611 / 39389 = 34,56% s. a. Begriff -> Kalkulationsschema
durchschn. Kalkulationsfaktor = 801 / 301 = 53000 / 39389 = 1,3456 = dezim. Kalkzuschlag + 1 = 0,3456+1 = 1,3456
durchschn. Handelspanne = Rohgewinn / 801 = 13611 / 53000 = 25,68 %
Hinweis zu "durchschnittlich" = Begriffe kommen aus der Kalkulation für einen Artikel. Hier werden Sie angewandt für alle Artikel => Im Durchschnitt über alle Artikel haben Sie einen Zuschlag.... von x %.
Lagerkennzahlen per T-Konto:
durchschn. Lagerbestand(LB) = (AB v. 391 + EB v. 391) /2 = (9000 + 11111) / 2 = 10055,5 € (s. a.->Lagerbestand!!)
Wareneinsatz = Saldo 301 = 39389 € [Nebeninfo: Mengenbetrachtung: Wareneinsatzmenge = Warenverkaufsmenge]
Nettoumsatz = Saldo 801 = 53000 € [Begriff f. weitere Kennzahlen nicht wichtig]
Umschlagshäufigkeit = Wareneinsatz / durchschn. Lagerbestand 39389 / 10055,5 = 3,92
durchschn. Lagerdauer = 360 / 3,92 = 91,84 Tage (falls die Aufg. nicht auf einem Jahr beruht=> 180/3,92 o. 90/3,92)
(Info: Wareneinsatz sei= 540.000 u. Umschlagsh.
= 12 => durchschn. LB = 540.000/12 = 45.000 Formelumstellung!)
Lagerzinssatz bei einem angenommen Marktzinssatz von 14% = Marktzinssatz/360*durchschn. Lagerdauer = 14%/360*91,84 = 3,57% oder kürzer: Marktzinssatz/Umschlagshäufigkeit = 14% / 3,92 = 3,57%
Lagerzinsen bezogen auf die durchschn. Lagerdauer(LD) = durch.. LB * Lagerzinssatz = 10055,5 * 3,57% = 358,98 €
Lagerzinsen f. ein Jahr (p.a. = per anno) = durchschn. Lagerbestand(LB) * Marktzinssatz = 10055,5 * 14% = 1407,77 €
Seit 2004 gibt es keine Halbjahresabschreibung mehr. Falls eine Maschine im März für 240.000 € netto gekauft wird und 10 Jahre lt. AfA-Tabelle zu nutzen ist, wird sie im ersten Jahr mit: 240.000/10(Jahre) = 24.000/12*10(Monate:12-3 +1 [lfd. Monat]) = 20.000 € abgeschrieben. Wg. BilMoG ist die steuerliche AfA-Tabelle nicht mehr (zwingend) relevant => wirkl. Nutzungsd.. Falls allerd. nur eine Einheitsbilanz(steuerl + handelsr.) erstellt wird -> AfA-Tabelle.
kalk. AfA = Wiederbeschaffungswert u. eigene Laufzeitannahme. Auch Meth. beliebig i.d.R. aber linear.
s. zusammenfassend Umsatzsteuerschuld mit weiteren - eher theoretischen Bsp.fällen
Def.: VSt der ER(en) – VSt-korrekturbetrag einer GSt u/o eines Kontoauszuges => "absetzbare VSt" d. Belege x-z
|
Bsp.:ER-Fußteil - Skonto = korrigierter Fußteil |
RG |
-Zahlungssko/-satz |
korrigierter Wert |
|
Auftragswert (netto) |
2000,00 |
-3% = 60,00 |
1940,00 |
|
+ 19 % Ust ( ausführlich: + 19% des Warenwertes) |
+ 380,00 |
-3% = 11,40 |
+ 368,60 |
|
Rechnungsendwert - Korrekturbetrag - Zahlungsbetrag |
2380,00 |
-3% = 71,40 |
2308,60 |
Ktoauszug liegt vor (falls Sie den Zahlungsbetrag ermitteln sollen, beachten Sie, dass, falls Bezugsko. vorhanden, ob sie Sko. vom Rgsendwert ziehen sollen = s. Zahlungsbedingung - ansonsten -wg. Kalkschema nur vom Warenwert!)
|
Rg. xy abzgl. 3% Skonto => Überweisungsbetrag |
2308,60 |
Vorsteuerkorrekturbetrag aufgrund der Skontozahlung = 2380,00 – 2308,60
= 71,40 / 1,19 = 60,00*0,19 = 11,40
Wichtig: Zwischenwerte nicht runden!
absetzbare Vorsteuer = 380 – 11,40 = 368,60 Begründung: Ware nur noch 1940 € => VSt auch nur noch 368,60 €
Alternativ = (Vorsteuer ER - [Vorsteuer GS])* (1- Skontosatz) = 380 * 0,97 = 368,60
Alternative f.
Vorsteuerkorrekturbetrag = (Vorsteuer ER -[Vorsteuer GS])* Skontosatz
= 380 * 0,03 = 11,60
Hinweis: Alternative Berechnung ist nicht
korrekt, falls ER Frachtkosten enthält, und die VSt.
nur vom Warenwert zu berechnen ist!!!!! (Hintergrund: lt. Kalkschema der IHK sind
Frachtkosten nicht skontofähig!)
Basis Vorwärtskalkulation => probieren Sie die Übungsaufgabe! u. siehe auch Stichwort: Bezugspreis
Mögliche Besonderheiten bei
einem Angebot:
§
tabell. Angebotsvergl. mit Datum u.
unterschiedlichen Lieferzeiten => einige Angebote liegen außerhalb der
Frist!
§
"Frachtkostenpauschale
80 €" => Sie müssen bei der Berechnung des Einzelpreises - diese durch
die Menge teilen!
§
"ab 60 Stk – ein Stk Draufgabe .....
Frachtkosten je Stk 5 €" => bei den
Frachtkosten 5*61 - bei der Umrechnung auf ein Stück Gesamtpreis/61.
(Wenn es sich um eine einmalige Sonderbestellung für einen Kunden handelt, kann
man sich über die Division Gesamtpreis/61 streiten, da unser Kunde nur 60
bestellt hat und wir dann das eine Stück nicht anderweitig verkaufen könnten)
§ Aufteilung der Beförderungsko.: Platzkauf zahlt Kd alles - beim Versendungskauf Verkäufer Rollgeld I/Anfahrt!
§ Qualitativer Vergleich(Scoring) => Teile in der Summe = 100%. Falls Teil "Service" 20% ausmacht u. Lieferer1 hier 5 Pkte erzielt = 5*20% = 1(gewichtet) oder 5*20 = 100(gewichtet) je nachdem wie die Tabelle aufgebaut ist.
§ Reklamationsquote =Verhältnis der reklamierten Lief. eines Lieferanten zur Summe aller Lief. diese Lieferanten
§ Servicegrad(Lieferbereitschaft). Dieser stellt z.B. den Anteil der lieferbaren Artikel pro Bestellung dar.
s. auch Hauptseite Nr. 38 Hilfefolien
Bsp.: Anschaffung einer
Sortieranlage für 142.800/1,19 = 120.000 €(=ZEP= nach Rabatt).
Wir zahlen unter Abzug von 3% Skonto = 120.000*0,97 = 116.400 €.(=BEP= nach Rabatt u. Skonto)
Nebenkosten => Transport 2380/1,19= 2.000 € und Montage 3570/1,19 = 3.000 €. Bei Autos: Überführung + Anmeldung(da einmalig) aber nicht erste Tankfüllung (da immer wieder Tanken )! Grundstück: Notar+Gerichtskosten, Maklergebühren, Grunderwerbssteuer(da einmalig) nicht: Grundsteuer. [Nebenko i.d.R. nicht skontofähig)
Hinweis: Falls etwas nicht zu den Anschaffungskosten(-nebenkosten) gehört, benötigt es ein weiteres Konto!
=> Anschaffungskosten(=EP) = 116.400+2.000+3.000 = 121.400 €. (Überweisungsbetrag = 121.400*1,19 = 144.466 €
Hinweis: Sollte Skonto
auch von den Nebenkosten abziehbar sein = 120.000+5.000 = 125.000-3% =
121.250 €
Buchungssatz bei Rechnung: 031+141 an 171 (Nebenkosten der Anschaffung werden wie Anlagegut gebucht!)
Buchungssatz beim Kontoauszug: 171 an 131+031+141 (Wichtig: da keine Ware - auch nicht auf 308!!!!!)
AfA von Anschaffungskosten! Falls Anschaffung am 20.02.2006 => in 2006 nur für 11 Monate AfA berechnen!
Statt eines Kaufes kann man auch leasen. Zu Leasing s. hotpot->Nr. G8 dort Punkt 5.5.
|
abhängige Erwerbstätige |
33,788 Mio |
|
+Selbständige |
3,640 Mio |
|
= Erwerbstätige |
37,428 Mio |
|
+Erwerbslose (Arbeitslose) |
4,062 Mio |
|
= Erwerbspersonen |
41,490 Mio |
Arbeitslosenquote = Arbeitslose/Erwerbspersonen = 9,7903% [Es gibt auch eine nach ILO(mtl. Mikrozensus seit 09/07 früher Telefon) ermittelte ALQ]
Arbeitslosenquoten von West+Ost sind bei Prozentrechenaufgaben nicht zu addieren, da die Gewichtung fehlt!
Arbeitsproduktivität je Arbeitsstd = BIP in Mrd / (Erwerbstätige in Mio.*durchschnittliche Arbeitsstunden)*1000!!!!
2900 Mrd / (37,428 Mio*1800)*1000 = 43,05 Euro/je Arbeitsstd.[Info = 200 Tg * 9 Std = 1800; Mrd zu Mio => 1000)
werktäglich(Mo-Sa!) je 8 Std. Max. auf 10 Std falls zeitnaher Ausgleich. Pausenzeiten (30 Min bei >6 Std u. <= 9 Std > 45 Min.) zählen nicht mit! [nach Arbzeit§]. nach JArbSch§ 30 Min Pause > 4,5 Std bis <= 6 Std > 45 Min. Schulpausen gehören zur §-Arbeitszeit(8*6 = 48 Std!). Bei mehr als 5 Unterrichtsstd. haben Azubis einen freien Nachmittag.
Rentenversicherung + Arbeitslosenversicherung = 7300(2023)/7550,00 (2024)/8050,00(2025)
Kranken- Pflegeversicherung = 4987,50 (2023)/5175,00 (2024)/5512,50(2025)
Falls ein AN mehr als die Versicherungspflichtgrenze =6150,00 € - über 1 J. verdient(früher 3 J.), kann er/sie in die private Kranken-/Pflegeversicherung wechseln [Das gesamte Jahreseinkommen muss aber über 6150,00*12 = 73.800 € liegen!// [nur Info: für schon priv. Vers. bis 31.12.2002 liegt die Grenze bei 58050 € = BBG*12]
Unterschied GKV = Familienangehörige sind mitversichert; PKV = nur der Betreffende ist versichert.
Wenn jemand 6000 € brutto verdient, dann wird die Renten-Arbeitslosenversicherung von 6000 € (da unter der BBG) und die Kranken-Pflegeversicherung von 5512,50 € (da sonst über der BBG) berechnet.
in der KV zahlen AN+AG seit 2019 wieder je 50% des
Beitragssatzes und des individuellen Kassenzusatzbeitrags
JAEG und BBG
werden jährlich über die "Bezugsgröße" (Ø Gehalt aller Versicherten
der ges. RV) ermittelt
Unfallversicherung = AG 100%. weitere Sätze 2024: 2,6% AV;
3,60% GPV[PV ab 07.2023: AG immer 50% des Beitragssatzes – AN kinderlos ab 23J. +0,6% - AN 1 Kind 50% Beitragssatz – AN 2-5 Kinder je geborenem Kind < 25J: -0,25%[Bsp ab 07/2023: 1 Kind = 1,8% - 2 K. 1,55% - 3 K. 1,3%...5 K. 0,8% - Nebeninfo: leiblich, adoptiert, Stief- oder Pflegek. egal ob u. wo lebend jeweils < 25J];
18,6% GRV. und. jeweilige GKV(s.o) (incl. Zusatzbeitrag) KK bekommt alle Sozialabgaben überwiesen und leitet diese an den Gesundheitsfond weiter.
Info: Sollte der Prozentsatz eines Sozialversicherungszweiges sinken, die Beitragsbemessungsgrenze steigen, so kann dies zu einer Erhöhung oder Senkung der Ausgaben für diesen Sozialversicherungszweig führen!
Sie erhalten eine Rechnung(RG) und es wird eventuell davon noch eine Gutschrift (GS) abgezogen. Den Restbetrag zahlen sie mit Skontoabzug. IHK-Frage: Bezugspreis der Ware?
s. hierzu auch HotPot->K45 "Geschäftsbuchung incl. Skontoproblematik und Kalkulation des EP"
1. Hinweis:
Rabatte werden nicht gebucht, aber in der Kalkulation natürlich
abgezogen!
=> nicht vom Einzelpreis aus rechnen, da zu viele Rechenschritte
Rechenbsp.:
|
Menge |
Einzelpreis |
Rabatt |
Positionswert |
|
30 |
20,00 |
5 % |
570,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Auftragswert (br.) |
570,00 |
|
|
10% |
Kundenrabatt |
57,00 |
|
|
|
Auftragswert (nt.) |
513,00 |
|
|
|
Frachtkosten |
87,00 |
|
|
|
Rg.wert (nt.) |
600,00 |
|
|
19% |
Mehrwertsteuer |
114,00 |
|
|
|
Rechnungsendwert |
714,00 |
|
Zahlungsziel: 14 Tage 2% Skonto 30 Tg. netto vom Rechnungsendwert |
|
||
Hinweis: Die IHK hat immer selbst Skonto vom Rechnungsendwert abgezogen, wenn sie (IHK) einen Kontoauszug erstellt hat. Dies verstößt wohl gegen das eigene Kalkulationsschema, wenn Frachtkosten in der Rechnung auftauchen, und wird daher auch neuerdings durch die Floskel "vom Rechnungsendwert" wieder legitimiert.
Sie dürfen Sko. nur vom RG-endwert abziehen – bei vorhandenen Frachtkosten - wenn dies lt. Zahlungsbed. erlaubt ist!
GS über 40% wir/Kunde behält Ware.
(Hinweis zu GS-Berechnung: Rabatte der RG (Mengen-/Kundenrabatte) müssen i.d. GS ebenfalls genutzt werden!)
|
240,00 |
|
45,60 |
|
285,60 |
Kontoauszug über den Restbetrag= OP(offener Posten)(714,00 – 285,60 = 428,40) nach Abzug von 2% Skonto
|
RG...... abzüglich GS.... abzügl. 2% Skonto |
419,83 S |
S= wir bez. Lief. (event. -) BELASTUNG H = Kunde bez. uns (event. +) GUTSCHRIFT |
Bezugspreis?
2. Hinweis: Bezugspreis ist ein Begriff aus der Kalkulation(=> Kalkulationsschema) => ohne Umsatzsteuer!!!
Lösungswege:
A) 600,00 (Rgwert. (nt.)) – 240,00 (GS Warenwert) = 360,00 * 0,98(= 1 – Skontosatz) = 352,80 / 30 (Stück) = 11,76
B) 419,83(Ktoauszug)/1,19 = 352,80 / 30 (Stück) = 11,76 (ist
i.d.R. der einfachere Weg!)
Anmerkung:
Wenn Sie eine separate Frachtkostenrechnung
erhalten, müssen Sie diese natürlich zu der Warenrechnung hinzurechnen (i.d.R.
ohne Skontoabzug!!! und nur den Wert ohne Ust) - dann durch die Stückzahl teilen.
Jahresabgrenzungskonten sind eindeutig kurzfristige Natur. s. auch Abgrenzungskonten
Pensionsrückstellungen gegenüber Mitarbeitern sind eindeutig langfristige Verbindlichkeiten
andere Rückstell.: kurzfr. (Steuer, Prozess) oder eher langfr. (Garantierückstell.)
Rechenbsp 1: Sie müssen selbst G+V /SBK erstellen und zw. Aufw/Ertr. sowie Anlage-/Umlaufverm. unterscheiden! Abfolge 940 (SBK)=Kontenform(Inventar = Staffelform) :
A nach Nutzungsdauer(s. Kontonr.) und U nach Flüssigkeit(§ 266 HGB) - Passivs. nach Fälligkeit(1. EK – 2. FK…)
|
930 |
|
940 |
||||||
|
211 |
0 |
2yy |
2.000 |
|
023 A |
2.000 |
061 E |
???? |
|
301 |
28.800 |
801 |
50.000 |
|
033 A |
380 |
082 F |
1.100 |
|
402 |
16.000 |
|
|
|
034 A |
700 |
171 F |
700 |
|
4xx |
4.800 |
|
|
|
391 U |
600 |
|
|
|
491 |
1.200 |
|
|
|
101 U |
760 |
|
|
|
Saldo 061 |
???? |
|
|
|
131 U |
560 |
|
|
|
|
52.000 |
|
52.000 |
|
|
5.000 |
|
|
Saldo von 930 = 52000-50800 = 1200 = (Rein-)Gewinn = Jahresüberschuss
Endbestand v. 061 = 5000-1100-700 = 3200 (Aktiv- + Passivseite der Bilanz sind gleich groß)
Anlagevermögen = A = 3080 €
Fremdkapital = F = 1800 €
Aufwand = Sollseite von 930 = 50800 €
Ertrag = Habenseite von 930 = 52000 €
Warenrohgewinn = 801 – 301 => 50000-28800 = 21200 (s. auch Rohgewinn)
berechnetes EK zum Jahresanfang = 3200 – 1200 = 2000 €
Die folgenden Kennzahlen sind bislang schon in Abschlussprüfungen vorgekommen. Es gibt aber Dutzende weitere Kennzahlen! Lt. Stoffkatalog der AKA sollten die folgenden KZ aber ausreichend sein.
AV 3080
Anlage(n)(vermögens-)intensität = ------------------------- = ----------- = 61,6%
Gesamtvermögen 5000
Info: eine hohe Anl.intens. bedeutet, dass viel Kapital langfristig gebunden ist, bei Liquiditätsproblemen problematisch.
UV 1920
Umlauf(vermögens-)intensität = ------------------------- = ----------- = 38,4%
Gesamtvermögen 5000
Inventarbegriff(A.Vermögen –B.Schulden = C. Eigenkapital):
Reinvermögen(Nettovermögen) = Eigenkapital = Gesamtvermögen(Bruttovermögen) abzgl. der Verbl. der Passivseite
EK (Jahresende) 3200
Anlagedeckung I = Deckungsgrad I =-------------------------- = ----------- = 103,9%
Anlagevermögen 3080
langfr. Kap(Jende) 3200+1100i)
Anlagedeckung II = Deckungsgrad II = ---------------------------- = ------------------- = 139,6%
(=goldene Bilanzregel) Anlagevermögen 3080
i)Hinweis: Die Verbl. gegenüber Kreditinstituten(082) könnten ebenfalls noch in kurzfr. + langfr. unterteilt sein!(s.u.)
Rentabilitätskennziffern:
In den Schulbüchern ist es teilweise strittig worauf der Jahresüberschuss bezogen wird:
auf z.B.: EK zum Jahresanfang(2000) oder das durchschn. EK (2000+3200)/2 = 2600
Die IHK hat das EK zum Jahresanfang genommen und dies auch extra angegeben!
Jahresüberschuss 1200
EK-Rentabilität = ------------------------------- = ----------------------------- = 60% (Unternehmerrentabilität)
EK zum Jahresanfang 2000
Gesamtkapitalrentabilität(Unternehmensrentabilität) (Hinweis: Falls Sie diese ausrechnen sollen, erhalten Sie eine gesonderte Info über die Höhe des Gesamtkapitals zum Jahresanfang!!!!! z.B.: Bilanz des Vorjahres => dortige Bilanzsumme ist für dieses Jahr der Anfangsbestand) Annahme hier: 4000. Oder Sie erhalten eine Info speziell über das FK zum Jahresanfang + dem zu berechnenden EK zum Janfang(EK-Jende - Jahresüberschuss) = Gesamtkap Janfang
Jahresüberschuss+Zinsenaufwendungen(211) 1200 + 0
= -------------------------------------------------------- = ------------------------ 30%
Gesamtkapital zum Jahresanfang 4000
Jahresüberschuss 1200
Umsatzrentabilität =--------------------------- = ----------------= 2,40%
Umsatzerlöse (801) 50000
Von jedem Euro Umsatz verbleiben dem Unternehmen 2,4 Cent Gewinn!!!!
(Info: Lt. DBB 12/07 S. 38 Bruttoumsatzrendite(v. Gewinnsteuern) in D bei 4,5% f. 2006)
EK Jahresende 3200
EK-quote/-intensität/-anteil zum Jahresende = ------------------------------- = --------------- = 64%
Gesamtkap Jahresende 5000
Hinweis: FK-quote Restwert zu 100% = 36%
(nicht prüfungsrelevante- aber allgem. wichtig:
Info: Liegt der Zinssatz des FK unter der
EK-Rentabilität - lohnt es sich für das Unternehmen weiteres FK aufzunehmen, da
dadurch die EK-Rentabilität weiter steigt!(Leverage-Effekt). Auf der anderen Seite wird dadurch
natürlich der Anteil des haftenden EK gesenkt, was das Ausfallrisiko des
FK-Gebers erhöht(s. Subprime-Hypotheken; Private
Equity; >Hedgefonds))
Liquiditätskennziffern
IHK-Niveau+
940 (SBK)
- A nach Nutzungsdauer und U nach Flüssigkeit(§ 266 HGB) (Passivseite nach
Fälligkeit)
|
Bilanz |
|||
|
Aktiva |
Passiva |
||
|
A. Anlagevermögen |
|
A. Eigenkapital |
|
|
1. Grundstücke u. Gebäude |
1.100 |
1. Stammkap.
= Gezeichnetes . Kap |
1.200 |
|
2. BGA |
750 |
2. Gewinnrücklage |
600 |
|
3. Fuhrpark |
850 |
3. Jahresüberschuss* |
450 |
|
B. Umlaufvermögen |
|
B. Fremdkapital |
|
|
1. Waren(Vorräte) |
320 |
I. Rückstellungen |
|
|
2. Ford. aus LuL |
210 |
1. Pensionsrückstellungen |
350 |
|
3. Kassenbestand Bank |
343 |
2. Steuerrückstellungen |
40 |
|
4. Kassenbestand Kasse |
7 |
3. Andere Rückstellungen |
50 |
|
|
|
II. Verbindlichkeiten |
|
|
Anm.: hier nach Ktonr sortiert –
Literatur u. IHK bei BGA+Fuhrpark sowie Ba u. Ka nicht einheitlich: s. S/W 16/17 sowie S12 (wg onlinebanking
Ka u. Ba meist getauscht) HGB § 266 differenziert jeweils nicht |
|
1. gegenüber Kreditinstut. |
|
|
|
-langfr. |
500 |
|
|
|
-kurzfr. |
200 |
|
|
|
|
2. Verbl.
aus LuL |
150 |
|
5. sonstige Fo |
16 |
3. sonstige Verbindlichkeiten |
45 |
|
C. Rechungsabgrenzungsposten |
4 |
C. Rechnungsab-grenzungsposten |
15 |
|
|
3.600 |
|
3.600 |
Für die Liquiditätskennziffern
zusätzlich das blaue Bsp. wg. der Abgrenzungskonten
Vermögensstruktur: Die
Rechnungsabgrenzungsposten werden jeweils den kurzfr.
Fo bzw. Verbl. hinzugerechnet!
Liquide Mittel
(131+151)
560
1. Liquidität = Barliquidität
=
------------------------------------------------------- =
----------- = 80%
kurzfr. Schulden (171+ 093+194+072+082) 700
072(=0722+0724)+082 nur kurzfr.!!!!
Liquide Mittel (131+151)
343+7
1. Liquidität = Barliquidität =
----------------------------------------------- =
------------------------------------
= 70%
kurzfr. Schulden (171+ 093+194+072+082) 150+15+45+(40+50)+200
072+082 nur kurzfr.!!!!
Liquide Mittel+kurzfr. Fo(101)+091+113 560+760
2. Liquidität = ------------------------------------------ = -------------------- = 189%
kurzfristige Schulden (171+ 093+194+072+082) 700
072+082 nur kurzfr.!!!!
Liquide Mittel+kurzfr. Fo(101)+091+113
343+7+210+4+16
2. Liquidität =
------------------------------------------------------------ = ------------------------------------
= 116%
kurzfristige Schulden (171+
093+194+072+082)
150+15+45+(40+50)+200
072+082 nur kurzfr.!!!!
BIP s. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung -> dort besonders Verwendungsrechnung
break-even-Berechnung fünf Fälle(Aufgaben z.B.: Nr. 10 + 20)
a) Reisender vs. Handelsvertreter
Reisender = 5% Prov. + 2000 € Fixum(=> 0,05x + 2000)
Handelsvertreter = 9 % Prov. => 0,09x (nicht: 9x)
Gleichung:
0,05x+2000 = 0,09x => 0,04x = 2000 => x = 2000/0,04 => x = 50.000 € Umsatz
y = 0,09*50.000 = 4500 € Kosten
HV zur Markterschließung günstiger – ab dem break-even-point der Reisende, da dessen Kosten niedriger sind.
b) Fremdlager vs. Eigenlager
Fremdlager = 2 €/m2
Eigenlager = 1,5 €/m2 + 3000 € fixe Kosten(eventl. muss man mehrere Teilbeträge addieren!)
Gleichung:
1,5x + 3000 = 2x => 0,5x = 3000 => x = 6000 m2 => y = 2*6000 = 12.000 € Kosten
Neben dem Kostenvergleich können noch andere Faktoren eine Rolle spielen(Beleihbarkeit; Standort;…)
c) Eigen- vs. Fremdtransport
Eigen = 420 € ; Fremd = 100 € pauschal und 3 € pro Entfernungskilometer
3x+100 = 420x => 320/3 = bis 107 km ist Fremdtransport günstiger, ab Eigentransport. Rechtl. wird der Eigentransport i.d.R. aber auch damit verbunden, dass der Lieferer das Transportrisiko nun trägt! Ev. Transportversicherung nötig!
d) Deckungsbeitragsrechnung = e - kv i.d.R= (B)VP - EP [dies kann auch über T-Konten geprüft werden]. EP = 308,70 €(variable Kosten=Saldo 301 [i.d.R. = kv]) + 10.000 € fixen Kosten(i.d.R. Ktokl 4 [ kann auch in fixe u. variable Teile aufgeteilt werden, dann var. Ko =Kto 301 + variabler Teil Ktokl 4 z.B.: produktbezogene Kosten: Verpackungsmaterial; Ausgangsfrachten; Energie…]) bei einem Vk-Preis = 435,24 (= Saldo 801). Gleichung:
308,70x + 10.000 = 435,24x => 126,54x = 10.000 => x = 79,03 Stück => y = 435,24*79,03 = 34397,02 € Umsatz
Wenn Sie 79,03 Stück verkaufen, machen Sie weder Gewinn noch Verlust!(BVP = Selbstkosten)
erweiterte Aufgabe:
Sie wollen einen Gewinn pro Stück von 10,00 € erreichen! => 308,70x + 10.000 + 10x = 435,24x
Sie wollen einen Gesamtgewinn von 4000 € erzielen!=>308,70x + 10.000 + 4000= 435,24x
e)Ab welcher Menge ist es bei einem Staffelrabatt
günstiger, die größere Menge zu bestellen? Mindestbedarf = 420 Stk.(Bezugskosten bleiben unberücksichtigt/ bzw. falls je
Stk unwichtig; Lagerkapazität u. -risiko bleiben
außen vor). ab 200 Stk 10%; ab 500 Stk 25%; LEP = 80 Euro. => 500*80*(1-0,25) = 30.000 /
(80*(1-0,10)) = 417 Stk => es sollten 500 Stk bestellt werden!
Soll-Istvergleich(Abweichungsanalysen) - Budgetierung -
Berichtswesen; Planung - Steuerung - Kontrolle;....s. auch
kleinen Hilfetext bei hotpot
= Teilkostenrechnung
Stückdeckungsbeitrag(Deckungsspanne) = Betrag, um den die fixen Kosten je verkaufter Einheit (Stuhl) reduziert werden.
Stückdeckungsbeitrag = Verkaufspreis – Einstandspreis [=variable Kosten (i.d.R. Konto 301)] Es können auch Teile der Ktokl 4 als variable Kosten ausgewiesen werden, z.B.: Ktokl4 = 20000 € davon 20% variabel = 4000€[u.U.: Energie; Ausgangsfrachten; Verpackungsmaterial]. Dann Kto 301 + 4000€. Restliche 16.000 € sind dann die fixen Kosten, die durch die Deckungsbeitrag reduziert/gedeckt werden sollen.
Da es aber mehrere Vk-Preise gibt:
Barverkaufspreis – Einstandspreis (unter EP zu verkaufen, wäre Dumping, zumindest bei Lebensmitteln verboten!)
1. Bsp.: LVP = 496,00 € – 10% Rabatt= ZVP – 2,5% Skonto =BVP = 435,24 €
LEP = 360,00 € - 12,5% Rabatt = ZEP – 2% Skonto = BEP +eventuelle Bezugskosten = EP = 308,70 €
Stückdeckungsbeitrag = 126,54 €
Gesamtdeckungsbeitrag = Stückdeckungsbeitrag * Verkaufsmenge (z.B.: 9400 Stk.) = 1.189.476,00 €
2. Bsp.: EP = 308,70 und VK-Preis = 435,24 bei 10.000 € fixen Kosten.
break-even-point Berechnung s. break-even-point d) Deckungsbeitragsrechnung(dB bzw. DB)
"kurzfristige Preisuntergrenze" = db mit dem Wert 0 €. = schwarze Null (Vk-preis = EP+eventl. var. Handl.-kosten!).
negativer Deckungsbeitrag(VK-preis < Einstandspreis+eventl.
var. Handlungskosten;
z.B. bei Lockvogelangebot möglich) = Dumping.
Lt. höchstrichterlicher Entscheidung ist längerfristiges Dumping illegal.
(Wal-Mart Urteil)
"langfristige Preisuntergrenze" = Selbstkosten, das U.-nehmen kann überleben, der Unternehmer bekommt keine Zinsen
einfaches arithmetisches Mittel = einfacher Durchschnittswert
7+2+9 = 18 : 3(Anzahl der Elemente) = 6 (ist aber zu ungenau, wenn unterschiedliche Mengen vorkommen) =>
gewogenes arithmetisches Mittel = gewogener Durchschnittswert Bsp: Lagerdaten:
|
Menge |
Preis |
Produkt |
|
20 |
7 |
140 |
|
50 |
5 |
250 |
|
10 |
8 |
80 |
|
Summe: 80 |
|
Summe: 470 |
470 : 80(Anzahl) = 5,88 € ist der gewogene Durchschnitt - aber:
Im Zusammenhang mit der Inventur (s. Niederstwertprinzip) muss immer der niedrigere Wert bei Guthaben angesetzt werden. Falls also der Einstandspreis im nächsten Jahr(Preisliste des Lieferers) unterhalb von 5,88 € liegt, ist der Einstandspreis als Inventurwert zu nehmen!
"in jeweiligen Preisen" = nominal (incl. Inflation) vs. real (um Inflation bezogen auf das/die Vorjahre bereinigt)
Bsp: Einkommenssteigerung von 2800,00 € auf 3136,00 € => 3136/2800 = 112%. Falls die Inflationsrate 9% betrug=>
112%/109% = 102,75% => Das Realeinkommen ist um 2,75% gestiegen.
Wenn Inflation> Nominaleinkommen => Realeinkommen ist zurückgegangen!
Inflation ist auch, wenn das Nominaleinkommen stärker wächst als das Realeinkommen (Ursache/Diff: Inflation!)
Einstellungsunterlagen:
Sozialversicherungsnachweis(v.d. Krankenkasse) + ELStAM(v. Finanzamt) ; BR muss
Einstellung zustimmen
s.
u. Verzugszinsen u. hierzu ausführlich Hotpot-> 11.(unten)-> Hinweis -> Fälligkeit und Verzug
s.
Hot Pot K2+K3(Innen- Außen/Eigen-Fremd; Arten; Sicherung etc.) oder
Finanzierungserfolg(Hauptseite Nr. 24 Variante suchen) hier
Kto = 037 Definition: ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, welches selbstständig und ohne Zuhilfenahme anderer Wirtschaftsgüter genutzt werden kann (Computerzubehör(Monitore, Scanner; Drucker ) i.d.R. nicht!). Grenzwerte: ohne Ust und nach Abzug von Skonti/Boni. Bis 250 € [ab 2018 früher 150] i.d.R. als Aufwand z.B.: Bürobedarf(Kto: 481).(rein theoretisch könnte man auch über die Nutzungsdauer abschreiben - s.u.)
Ab 2010 muss der U-nehmer für jeweils ein Jahr wählen, ob er: zw. 250,01 €[ab 2018- früher 150,01] bis 1000 € Anschaffungswert Güter in einen Jahrespool(=Sammelposten) aufnimmt (Kto: 0371 GWG-Sammelposten[in einigen Büchern auch 0381=1J./0382=2J.…]) und über 5 J. linear abgeschrieben werden(Es spielt hierbei keine Rolle, ob Gut inzwischen untergegangen o. verkauft wurde!), oder zw. 250.01 bis 800 €[ab 2018 früher 150,01 bis 410] sofort abschreibt(Annahme: Kto 0370) + Doku-Pflicht und ab 800.01 €[ab 2018 früher 410,01] normal nach Afa-Tabellen abschreibt.(also nicht als gesondertes GWG)(Annahme: Kto 491).
Ab 2010 besteht auch wieder grundsätzlich das Wahlrecht - alle Anlagegüter unter 1.000 € - nach normaler Afa abzuschreiben!
s. Rohgewinn u/o Reingewinn(Jahresüberschuss)
Gewinnverteilung bei KG u. GmbH s. Verteilungsrechnung
A = N + Markträumungsfunktion(= größter Absatz[=Menge]; Umsatz[=Me*Preis]); Produzentenrente = Anbieter, die bereit waren unterhalb des GGP zu verkaufen, erhalten nun mehr Geld je Stk. Konsumentenrente = Nachfrager, die bereit waren oberhalb des GGP zu kaufen, müssen nun je Stk. weniger bezahlen. Höchstpreis = liegt unterhalb des GGP(führt zum Schwarzmarkt) - Mindestpreis = liegt über dem GGP(Staat muss intervenieren[kauft z.B. Butter]).
i.d.R. Summe der Kontenklasse 4 (s. aber auch Kosten- und Leistungsrechnung 2. Hinweis)
Handlungskosten werden auch häufig mit den Fixkosten (Deckungsbeitragsrechnung)
gleichgesetzt.
(Manchmal auch : 80 % der Kontenklasse 4 als fixe Kosten – Rest als variable
Kosten)
Sollte im Großhandel noch nicht relevant sein, da die prüfungsrelevanten Unternehmensformen: Einzelunternehmung e.K.; KG und GmbH nur in den seltensten Fällen kapitalmarktorientiert sind. Allerdings ist das Bilanzmodernisierungsgesetz ab dem 01.01.09 freiwillig und ab dem 01.01.10 verpflichten zu beachten
Stichtagsinventur = zeitnah = bis 10 Tage vor/nach GJE
verlegte Inventur = bis3 Monate vor oder 2 Monate nach GJE
permanente Inventur = 1x im GJ "körperl. Bestandsaufnahme" setzt i.d.R. WWS voraus (Zeitpunkte = jeweils kl. Me)
Stichprobeninventur = anhand eines mathe. anerkannten Verfahrens
Buchinventur = 1x im Geschäftsjahr f. Ford/Verb bzw Bankguthaben teilweise per Saldenbestätigung
Aufbewahrungsfrist: alles, was mit "Invent..." anfängt + alle Bilanzunterlagen [G+V; Anlagespiegel…]=> 10 Jahre zum Jende der letzten Eintragung. Bsp: 31.12.2007 Inventur - letzte Eintragung 01.03.2008 => 31.12.2018. Ab 2025 Buchungsunterlagen =RG/GS/Ktoauszüge 8 Jende - dagegen: Geschäftskorrespondenz (Angebote… ) 6 Jahre Jende
3-Gründe: Zahlungsunfähigkeit(Antrag d. Gläubiger/Schuldner); drohende Zahlungsunfähigkeit(Antrag d. Schuldner); Überschuldung (nur bei jurst. Personen)
Ab Prüfung/Eröffnung durch das zuständige Amtsgericht keine individuellen Zwangsvollstreckungen mehr - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters - falls Masse nicht ausreicht, Massegläubiger(Gericht+Ins.verwalter) zu befriedigen, wird das Insolvenz-verfahren nicht eröffnet. Insolvenzgläubiger = Mitarbeiter; Lief. ohne EV="normale G"
1. Aussonderung (Schuldner ist nur Besitzer = Lieferung unter Eigentumsvorbehalt[EV])
2. Absonderung ( Gegenstände sind verpfändet - sicherheitsübereignet - Hypothek[Beleihungsgrenze < 100%: Kreditsumme/Verkehrswert eines Grundstk.{Zweck: Risikominderung}] - noch genutzt/ bzw. zwangsversteigert)
3. Befriedigung der Massegläubiger (Gericht; Insolvenzverwalter)
4, Befriedigung der Insolvenzgläubiger ( Ford. vor Insolvenzeröffnung [Löhne; Lieferer;...)
5. Befriedigung der nachrangigen Insolvenzgläubiger ( Zinsen; Ford. nach Verfahrenseröffnung)
Insolvenzquote: "restl. Liquidationserlös [nach Aus-/Ab- + Masse] {5 €}" / "Ford. aller Insolvenzgl {200 €} " = 2,5%
s. Rechenbsp. mit Lösung bei den IHK-Aufgaben Variante: Vorwärtsrechnung
Vorwärtskalkulation = Verkäufermarkt vs. Rückwärtskalkulation = Käufermarkt
Hinweis: Falls bei den IHK-Aufgaben "nach Kalkulationsschema " steht, ist damit gemeint, dass auf Frachtkosten kein Skonto gewährt wird. Sie müssen also aus dem Rechnungsendwert die Frako * 1,19 abziehen => vom Rest Skonto ziehen => und die Frako*1,19 wieder hinzurechnen. (Alternativ: Warenwert (netto))
Hinweis: Bei einigen IHK-Aufgaben wird die G+V und das Kalkulationsschema verbunden (KtoKl 4 = Handlungskostenzuschlag). Dies ist allerdings eine Verkürzung, da das Kalkulationsschema mit der KLR = Kosten-u. Leistungsrechnung (z.B.: kalk. Zinsen, kalk. AfA) verbunden ist und nicht mit der Finanzbuchhaltung (Zinsaufwendungen, bilanzielle AfA).
Diese Problematik führt speziell bei den Begriffen Rohgewinn allen Folgeberechnungen durchschn. Kalkulationszuschlag – durchschn. Handelsspanne etc zu unterschiedlichen Ergebnissen je nach Ansatz!
Die Berechnungen in diesem "Nachschlagewerk" gehen immer von der IHK-Interpretation aus!!!!!
s. auch Kosten- u. Leistungsrechnung oder Rohgewinn s. daher aber auch Begriff -> Abschluss Warenkonten
Rechenbsp. für Warenkalkulation(s. unten auch Rechenhinweise!!!):
|
|
|
% oder € |
vorwärts |
€ |
|
|
|
|
Listeneinkaufspreis |
|
|
100% |
320,00 |
|
|
|
|
-Liefererrabatt |
|
5,00% |
|
16,00 |
|
|
|
|
=Zieleinkaufspreis |
|
|
100% |
304,00 |
95% |
|
|
|
-Liefererskonto |
|
2,00% |
|
6,08 |
|
|
|
|
=Bareinkaufspreis |
|
|
|
297,92 |
98% |
|
|
|
+Bezugskosten |
|
14,50 € |
|
14,50 |
|
|
|
|
=Bezugs(Einstands-)preis |
|
100% |
312,42 |
|
bei T-Kto = Saldo
301(variable K.) |
||
|
+Geschäfts-(Handlungs-)kosten- |
25,00% |
|
78,11 |
|
bei T-Kto = Ktokl 4 (i.d.R. fixe K) |
||
|
zuschlag |
|
|
|
|
|
|
[kann auch variable Teile haben] |
|
=Selbstkosten(preis) |
|
100% |
390,53 |
125% |
|
||
|
+Gewinnzuschlag |
|
14,00% |
|
54,67 |
|
bei T-Kto =
Saldo 930 =Reingew. |
|
|
=Barverkaufspreis |
|
|
95% |
445,20 |
114% |
|
|
|
+Kundenskonto |
|
3,00% |
|
14,06 |
|
|
|
|
+Vertreterprovision |
|
2,00% |
|
9,37 |
|
|
|
|
=Zielverkaufspreis |
|
|
96% |
468,63 |
100% |
|
|
|
+Kundenrabatt |
|
4,00% |
|
19,53 |
|
|
|
|
=Listen(Netto-)verkaufspreis |
|
|
488,16 |
100% |
bei T-Kto =
Saldo 801 s. aber auch Anm. Rohgewinn(BVP vs. LVP) |
||
|
Hinweis: bei T-Konten: 301=Wareneinsatz=Bezugspreis |
|
|
|
rückwärts |
|
||
Rechenhinweise:
Falls Sie 100% haben => Multiplikation => Bsp.: 320*0,05 = 16,00 €
Falls Sie keine 100% haben => Division durch (1+ oder – dem Differenzsatz)
Bsp.:
95% => 445,20/(1-0,05) = 468,63158(ungerundet = Taschenrechneranzeige) * 0,03 = 14,06 €
114% => 445,20/(1+0,14)= 390,52632(ungerundet = Taschenrechneranzeige)*0,14= 54,67 €
Falls es bei der Vorwärtskalkulation nur auf das Endergebnis ankommt:
(320*0,95*0,98+14,5)*1,25*1,14/0,95/0,96 = 488,15625 [Falls keine Frakos auch keine Klammer notwendig!]
Falls es bei der Rückwärtskalkulation nur auf das Endergebnis ankommt:
(488,16*0,96*0,95/1,14/1,25-14,50)/0,98/0,95 = 320,00258 [Falls keine Frakos auch keine Klammer notwendig!]
Rohgewinn(nach Kalkulationsschema) = Listenverkaufspreis –
Einstandspreis = 175,74
s. auch Rohgewinn /Abschluss Warenkonten u. obigen Hinweis
Kalkulationszuschlag = Rohgewinn / Einstandspreis = 175,74 / 312,42 = 56,2512003%
Kalkulationsfaktor
= Listenverkaufspreis/Einstandspreis = 488,16/312,42 = 1,562512003
alternativ: Kalkzuschlag
als Dezimalzahl = 0,562512003+1 = 1,562512003
Handelsspanne = Rohgewinn / Listenverkaufspreis = 175,74/488,16 = 36,00%
Wenn Sie nur den Kalkulationszuschlag haben und die Handelsspanne errechnen sollen:
0,562512003/(1+0,562512003)= 36%
Wenn Sie nur die Handelsspanne haben und den Kalkulationszuschlag errechnen sollen:
0,36/(1-0,36)= 56,2512003%
Wenn Sie die Handelsspanne und den Rohgewinn haben und den notwendigen Nettoumsatz ermitteln sollen:
175,74/0,36 = 488,17 (Rundungsdifferenz 1 Cent)
Stückerfolg = Stückgewinn = VP - Selbstkosten [VP = BVP falls nicht vorhanden LVP]
Draufgabe als Rabatt => Gesamtlep = LEP*(Menge+Draufgabe), die Draufgabe wird in der Position Rabatt wieder abgezogen!. Falls die Frachtkosten auch von der Menge abhängig sind - und keine zusätzlichen Hinweise vorhanden sind - müssen die Gesamtfrachtkosten incl. der Draufgabe - berechnet werden!
Unwahrscheinlich für die IHK-Prüfung – aber theoretisch möglich:
Bezugskosten werden als
Prozentsatz der ZEP angegeben.
|
|
|
|
% und Euro |
vorwärts |
|
|
Listeneinkaufspreis |
|
|
200,00 € |
200,00 € |
|
|
-Liefererrabatt |
|
|
17,50% |
35,00 € |
35,00 € |
|
=Zieleinkaufspreis
ZEP |
|
|
165,00 € |
165,00 € |
|
|
-Liefererskonto |
|
3,75% |
6,19 € |
6,19 € |
|
|
=Bareinkaufspreis |
|
|
158,81 € |
158,81 € |
|
|
+Bezugskosten
in % des ZEP |
|
8,75% |
14,44 € |
14,44 € |
|
|
=Bezugs(Einstands-)preis |
|
|
173,25 € |
173,25 € |
|
Vorwärtskalk: 165,00*8,75% = 14,44 €
Bei der Rückwärtskalkulation kann nun nicht einfach 173,25/(1+0,0875) gerechnet werden, da sich die 8,75% nicht auf den BEP beziehen. Also muss die 8,75% um die 3,75% korrigiert werden=>
173,25/(1+0,0875/(1-0,0375))/(1-0,0375)*0,0875 = 14,44 €
Achten Sie z.B. in Excel darauf, dass Sie die Klammern korrekt setzen und die Felder anklicken!!!!
Kaufkraftindex/Preisindex zu Nominaleinkommen -Realeinkommen s.
Alter Preis = 0,99 Euro - Neuer Preis = 1,03 Euro
Neuer Preis 1,03
Preisindex = --------------------------- = ------------- = 1,040404 = 104,0404% Preis ist um 4,0404% gestiegen
Alter Preis 0.99
1 1
Kaufkraftindex = ---------------------- = ------------- = 0,96116505
Preisindex 1,0404
Kaufvertrag (AG = Angebot; BS = Bestellung; AB= Auftragsbestätigung) s. a. Hotpot erste G Nummern
zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Antrag u. Annahme (AG+BS; BS+AB; oder freibleibendes AG->BS+AB; oder AG u. verspätete BS+AB). Verpflichtungs-[z.B.: Eigentum zu übertragen bei Lieferung - nicht erst bei Bezahlung!. Falls Verkäufer dies nicht will-> Eigentumsvorbehalt notwendig] und /Erfüllungsgeschäft
zwei Schuldner => Warenschulden sind Holschulden
="Laderampe des Lieferers"[ab dort: Kosten u Gefahr: Kunde];
Geldschulden sind Schickschulden[Kunde trägt Kosten u. Gefahr] (Allerdings durch EuGH
bedingt(wohl nicht beim Verbrauchsgüterkauf)! zur Bringschuld(o. bes. Schickschuld) geworden.
Aber bislang so noch nicht in der Prüfung!)
Ausnahmen:
o VERBRAUCHSGÜTERKAUF
o unter Kaufleuten: Versendungskauf;. Fernkauf; verlegter EO[Erfüllungsort]!
o (Werkverkehr)
Hinweis: Beförderungskosten haben keinen Einfluss auf den EO! § Regelungen: .nichts vereinbart = Kd holt Ware ab! falls Platzkauf vereinbart = Kd. zahlt alles; falls Versendungskauf vereinbart = Verkäufer zahlt RollgeldI/Anfahrt - Kd. den Rest
fixe Kosten = Kosten, die sich (kurzfristig) nicht ändern: Miete; Gehalt; Versicherungsprämie; AfA;…
variable Kosten = Kosten, die sich kurzfristig ändern: Wareneinkauf(301); Löhne(Zeit*Lohnsatz); Provisionen; Strom;….. - i.d.R. wird häufig nur der Wareneinkauf(incl. Unterkonten) als variabel genommen.
Kurvenverläufe:
|
|
|
|
|
|
z.B.: fixe Stückkosten |
auch überproportional z.B.: Lohnkosten bei Überstd. |
konstant - z.B: fixe Gesamt- kosten o. var. Stückkosten |
proportional - z.B.: var. Gesamtkosten |
Die IHK unterscheidet auch oft nicht zw. Aufwendungen(Fibu) und Kosten(KLR)!
Gesamtkosten(K) 8000 €= Gesamtvariablekosten(Kv)5000 €+Gesamtfixekosten(Kf)3000 €
K 8000
k = ------------------ = ---------- = 40 €
x(Menge[200]) 200
Gesamtstückkosten(k) = variable Stückkosten(kv)+fixe Stückkosten(kf)
kv=
i.d.R. = 301 = Einstandspreis 5000/200 = 25 €(Stückeinstandspreis)
(Falls Info: "20% der Handlungskosten sind variabel" – muss dieser
Anteil zum Stück-EP hinzugerechnet werden)
kf = i.d.R. = Kontenklasse 4 = Handlungskostenzuschlag 3000/200 = 15 € (s. aber auch kv-Info)
Einzelkosten = einem Kostenträger(=Ware) direkt zurechenbar => i.d.R. = Saldo 301 (+ 450 Provisionen+ u.U. Löhne)
Gemeinkosten = i.d.R. = Kontenklasse 4 (Ausnahme: s.o.) als Zuschlag auf die Einzelkosten = nicht direkt zuzuordnen.
Aufwendungen der normalen (Geschäfts-)buchführung(GB) |
|
|||
|
Unternehmensbezogene Aufwendung = NICHT-KOSTEN (z.B.: Aktienverluste) |
Betriebsbedingte Aufwendungen (ohne: sonst. Aufw(a.g.A). + unregelmäßige) |
|
||
|
|
hier sind GB und KLR gleich: |
|
||
|
|
Grundkosten |
Zusatzkosten = Nicht-Aufwand |
||
|
|
|
Anderskosten |
|
|
|
|
Kosten im Sinne der Kosten- u. Leistungsrechnung (KLR) |
|||
Grundkosten = Aufwendungen, die unverändert in die KLR übernommen werden(i.d.R.:Waren(bezugs)kosten;Ktokl. 4)
Anderskosten(wenn keine extra Werte=>Fibuwerte nehmen)= kalk. AfA;
kalk. Wagnisse; kalk. FK-Zinsen; Verrechnungspreise
Zusatzkosten = kalk. Unternehmerlohn[KG]; kalk. EK-Zinsen
Betriebsergebnis = Leistungen - Kosten (Warenverkaufserlöse - betriebliche Kosten(Grundkosten modifiziert durch Anderskosten + Zusatzkosten)
Gesamtergebnis = gesamte Erträge - gesamte Aufwendungen (jeweils incl. neutrale)= identisch mit Ergebnis der GB
Vereinfachungshinweis:
Kontenklasse 2 gehört i.d.R. NICHT zur KLR, außer: 211 Zinsaufw. - falls allerdings kalk. FK-Zinsen vorkommen, gehört auch 211 nicht zu den KL. Auch 8730 = Mieterträge bleiben Neutral!
Kontenklasse 4 gehört i.d.R. zur KLR, außer: 491 AfA - aber: falls keine kalk. AfA ->gehört auch 491 zu den KL.
Bei einigen 4er Konten, muss man allerdings darauf achten, dass keine unternehmensbezogene oder einmalige(bei mtl. KLR) Aufwendungen auftauchen!
Bei den IHK-Aufgaben erhalten Sie u.U. ein Modell für eine Abgrenzungsrechnung und müssen dann Vorgänge diesem Modell zuordnen.
Wg. des BilRUG werden die Mieterträge in der Fibu
nun auf 8730gebucht – in der KLR aber immer noch als Neutral(s. Extratext)
Es gibt
weiterhin das Konto 242 für andere "betriebsfr. Eträge"
|
|
Gesamtergebnis = |
Neutrales Ergebnis + |
Betriebsergebnis |
|||||
|
Werte der Finanzbuchhaltung |
Unternehmens-bezogene
Abgrenzungsrechnung |
Betriebsbezogene
Abgrenzungsrechnung / Kostenrechnerische
Korrekturen |
Kosten- und Leistungsarten (Betriebsergebnis) |
|||||
|
Kto |
Aufwendung |
Ertrag |
betriebs-fr. A. |
betriebs- fr. E. |
betriebl. (incl. a.g.A.) / Aufwendungen |
betriebl. a.g.E. / verrechnete kalk. Ko. |
Kosten |
Leistungen |
|
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
Gesamtergebnis
(Erträge(2)-Aufwend.(1)) = Betriebsergebnis(Leistungen(8)-Kosten(7))
+ Neutrales Ergebnis(betriebsfr E-A(4-3)+a.o.E-K(6-5))
Mögliche
Rechenaufgabe: ges. Erträge = 45.000€ /
ges. Aufw = 30.000 € / Leistungen = 40.000 € / Kosten
= 22.000 €
Gesamtergebnis
= 15.000(45000-30000); Betriebsergebnis = 18.000 € (40.000-28.000); neutr.
Ergebnis = -3.000(15.000-18.000)
Auflistung der relevanten Möglichkeiten nach bisheriger IHK-Filterung(links)
– rechts= falls nur kostenrech. Korr!(kK)
|
Beispiele und Anmerkungen |
nur kK* |
|
|
28 |
Umsatzerlöse |
28 |
|
67 |
kalkulatorische.....(Zinsen, AfA, Unternehmerlohn[Personengesellschaften] = Anders- o. Zusatzkosten |
67 |
|
17 |
Grundkosten = aufwandsgleiche Kosten => die Aufwendungen in der Fibu sind identisch zu den anzusetzenden Kosten der KLR. (i.d.R.: Wareneinsatz, Gehälter, Mietaufwand) |
17 |
|
13 |
Aufwendungen, die nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck (z.B. Möbel verkaufen) zu tun haben. z.B.: Aufw. f. vermietete Gebäude[s.a.3. Hinweis] {bilanzielle AfA f. vermietete Lagerhalle=unterneh} |
13 |
|
24 |
Erträge, die nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun haben = betriebsfremde Erträge z.B.: Zinserträge, Mieterträge[s.a.3. Hinweis] |
24 |
|
26 |
Erträge, die a.g. betrieblicher Art sind Bsp: Verkaufserlöse von Anlagegütern über Buchwert |
24 |
|
15 |
betriebl. Aufwendungen, die anders in der KLR ermittelt werden(= Anderskosten) bilanzielle AfA{f. Fuhrpark=betriebl.}; Zinsen… |
15 |
|
nicht regelmäßig z.B.: Steuerrückzahlung; Diebstahl; Überschwemmungen,..... |
13 |
Im Gegensatz zum KSK-Unterricht verzichtet die IHK bislang auf komplette Aufgaben!
Im KSK-Unterricht kann es vorkommen, dass Sie z.B.: Gewerbesteuer (421) mit 70.000 € vorgegeben bekommen, dass eine Zusatzinfo aber besagt, dass davon 10.000 € auf eine Steuernachzahlung entfallen.
Sie tragen dann in Spalte 1 = 70.000 € in Spalte 5 = 10.000 € und in Spalte 7 = 60.000 € ein.
Dieser "Dreier" ist bislang bei der IHK noch nicht vorgekommen. (Lösungsschema müsste anders sein)
1.Hinweis:
In der Industrie - und in vielen Lehrbüchern - kann es vorkommen, dass Sie KLR anders ausgefüllt wird. Die IHK geht von den gemeinsam ROT geschriebenen Begriffen aus.
Wenn allerdings nur mit dem Begriff "*Kostenrechnerische Korrekturen(kK)" gearbeitet wird, werden die Spalten 5+6 nur benutzt, wenn in der Kostenrechnung ein eigener Betrag (statt des Fibu-Wertes) ermittelt wird.(kalk. Zinsen, AfA, Wagnisse, Verrechnungspreise bei Waren,...) => sehen Sie sich die Kopfzeilen in der Prüfung/den Büchern an!!!
Falls die Beträge der Fibu hierbei Aufwendungen/Erträge ausweisen, die nicht als Grundkosten anzusehen sind (a.g.A./E oder unternehmensbezogene Beträge), sind diese dann immer in Spalte 3 bzw. 4 zu schreiben.
Obiges Bsp. mit der Gewerbesteuernachzahlung würde dann wie folgt eingetragen:
Spalte 1 = 70.000 € in Spalte 3 = 10.000 € und in Spalte 7 = 60.000 €.
2.Hinweis:
Die KLR ist die Grundlage der Kalkulation (Vorwärts-/Rückwärtsrechnung). Da in
der KLR teilweise andere Werte (kalk.....) benutzt werden, als in der Fibu, kann man eigentlich nicht aus der Fibu
auf die Kalkulation rückschließen. Am Bsp. der Handlungskosten (aber auch an
der Problematik BVP vs. LVP s. Rohgewinn) kann man dies verdeutlichen:
In vielen IHK-Aufgaben haben Sie eine G+V mit der Kotenklasse 4, die den Handlungskosten entsprechen soll, da man sonst nicht die weiteren Aufgaben (HKZ-satz etc.) berechnen kann.
Tatsächlich sind die Handlungsko. bei der Kalkulation aber Kosten(kalk. .....) und keine Aufwendungen aus der Fibu.
Unterschiedlicher Ansatz am Bsp.: kalk. AfA
Beide (bilanziell und kalk.) werden linear ermittelt (in der Praxis gibt es aber weitere zulässige handelsbilanzielle Methoden [z.B.: degressiv]). Die kalk. AfA wird aber von dem Wiederbeschaffungswert ermittelt. Die bilanz. von den Anschaffungs(kosten). Laufzeiten müssen ebenfalls nicht übereinstimmen.
Die bilanzielle AfA entfällt, wenn das Anlagegut abgeschrieben ist, die kalk. AfA läuft weiter, da sie die theoretischen Kosten ermittelt.
Zur Problematik Rohgewinn s. Begriff -> Kalkulationsschema
3.Hinweis: wg. BilRUG sind alle Aufgaben zur Miete mit Vorsicht zu sehen, da, falls die Mieteinnahmen (873) als betriebstypische Einnahmen gesehen werden sollten(eventl.: 28), auch die Aufwendungen für vermietete Gebäudeteile dann anders zuzuordnen wären(eventl.: 17) Hier werden Mieterträge und deren Aufwendungen noch nicht als betriebstypische Angelegenheiten gesehen!
Kündigung BGB
§622
einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung = Zeitraumberechnung ab
Zustellungsdatum
Kündigung im Ausbildungsvertrag = fristlos [Probezeit(BBiG=1-4Mo)]; im
Arbeitsvertrag = 2 Wochen[Probezeit:0-6 Mo] jeweils ohne Angabe von Gründen
Arbeitsvertrag: in den ersten beiden Jahren (und immer durch den AN)
4 Wochen = 28 Tage zum 15 oder Monatsende (10.01 => 15.02; 22.02
=> 31.03; 03.05=> 31.05!!!)
Kündigung eines 35 J. AN durch AG, der seit 15J beschäftigt ist zum
nächstmöglichen Monatsende (Verlängerungstabelle wird vorgegeben
2J(1Mo)-5J(2Mo)-8J-10J-12J-15J-20J ) z.B.: Zustellungsdatum = 11.04 + da seit
15 J im Betrieb April+6Mo = August => 31.10 (nach BGB § 622 wurden bislang Jahre vor dem 25. Geb.tag nicht
mitgerechnet[35-25= 10 J => 4 Mo] - durch Urteil .EuGH
v.19.01.2010 ist dies nichtig, da altersdiskriminierend)
BR muss vorab angehört werden (1 Wochen Zeit; a.o.K
= 3 Tge);AN Einspruch bei BR
1 Wo; Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen. besonders geschützte
Personenkreise: BR/JAV; Mutterschutz; Wehrdienst; Behinderte; Azubis;
Datenschutzbeauftragter
Kündigungsschutzgesetz
gilt persönl. erst > 6 Mo. im Betrieb
und nur für Betriebe ab 6 AN(keine Azubis), die vor dem 01.01.04
angestellt wurden und/oder ab 11 AN(ohne Azubis) ab d. 01.01.04 eingestellt. Bsp: 6Alt+4neu => nur Alt; ein Alter kündigt=>
keiner; 11 AN = alle. Folge falls unterhalb der Grenze: Sozialauswahl;
Abfindung; auch Abfindung statt K.-schutzklage bei betriebsbed.
Künd.;
Einspruch BR können nicht geltend gemacht werden..
besonderen Kündigungsschutz genießen:
BR + JAV Mitglieder + Datenschutzbeauftragte auch noch 1 Jahr nach Amtsende + Schwerbehinderte +Wehr- Zivildienstleistende (da
momentan ausgesetzt - nur theoretisch)
AN während des Mutterschutzes/Erziehungsurlaubs(=> hier auch Männer!)
Lagerbestand (durchschnittlicher)fünf Berechnungsmethoden:
a) Ansatz: T-Konto 391(390)
(AB+EB)/2 häufige Taschenrechnerfehler: zuerst die Addition ausrechnen – dann erst das Ergebnis dividieren
b) Lagerkennzahlen
(AB + Summe der EB (Anzahl Möglichkeiten: 1 : 2 : 4: 12) ) / Gesamtzahl (2 : 3: 5: 13) Taschenrechner s.o.
Hinweis: Der Endbestand des letzten Monats/Quartals/Halbjahres ist der Inventurendbestand!
Falls Sie nur für ein Quartal rechnen sollen: AB + 3 Monatsendbestände = 4.
c) Lagerbewegungskennzahlen
(HB(Höchstbestand)-EB(Eiserner Bestand = Mindestbestand) ) /2 + EB = durchschn. Lagerbestand
Bsp.: HB = 400 ; EB = 20 => (400 – 20)/2 +20 = 190+20 = 210
man kann auch statt HB-EB die Bestellmenge (BM) nehmen, wenn genau der Meldebestand getroffen wurde.
Falls aber nicht, ist die Bestellmenge größer als die Differenz, da ja in diesem Fall der EB auch wieder aufgefüllt werden muss! -> s. auch Lagerkennzahlen Bsp. unter b)
d) Optimale Bestellmenge - zwei Varianten!
Bei der Berechnung der (durchschn.) Lagerkosten, müssen Sie. den durchschnittlichen Lagerbestand ermitteln:
BM (Bestellmenge) / 2 +EB [falls angegeben]).
Falls die Lagerkosten allerdings explizit von der "bestellten Menge" zu berechnen sind - Best.me*Lagerkostensatz
e) Lagerkarte
Sie erhalten eine Lagerkarte mit AB(Saldo...) und Zu-/Abgängen für ein Jahr(12)/Halbjahr(6)/Quartal(3). "genauest mögl. Methode" => (AB + mtl. EB [wenn keine Entnahme => Wert mehrfach!]) /(1+Anzahl der Monatsendbestände)
Falls die Lagerkarte beispielsweise nur über ein Quartal läuft - statt 360 Tage nur 90 Tage in den Formeln nehmen!
Sollte der Inventurbestand vom letzten berechneten Lagerbestand abweichen, ist der Inventurbestand zu nehmen!
Lagerkennzahlen Bestandskennzahlen s. auch Abschluss von Warenkonten
a) Unterstufeneinstieg:
durchschn. Lagerbestand = (Anfangsbestand + Summe der Endbestände[EB])/ (Anzahl der EB +1)s. Lagerbestand
Wareneinsatz = Anfangsbestand + Zugänge (durch Wareneinkäufe)- Jahresendbestand (wichtig bei mehreren Endbeständen => nur den letzten EB hier nehmen!). Verbindung zu T-Konten = AB-EB = Saldo 391 umgebucht auf 301 + Zugänge(301) + Bezugskosten(302) - GS(305-308) => Wareneinsatz = Saldo 301!
Wenn man die gesamten Warenverkaufserlöse kennt, kann man auch den Wareneinsatz berechnen! Gesamtverkaufspreis(124.500 €)/Stk.-verkaufspreis(8,30 €) = 15.000 Stk. = Wareneinsatz in Stk. (*Stk.- EP(5,10 €) = 76.500 € = Wareneinsatz in €. Alternativ kann man auch über Handelsspanne/Kalkzuschlag/-faktor arbeiten.
b) Bewegungskennzahlen bei Bestellpunktverfahren:[Bestellrhythmusverfahren z.B.: "immer dienstags";pro: einfachere Koordination u. Verteilung der Anlieferung auf die Tage]
Höchstbestand = max. Bestand für ein Lagerfach - durch den Bestellzugang soll dieser Bestand erreicht werden.
Mindestbestand = Eiserner Bestand(EB) = sollte im Normalfall nicht unterschritten werden. (Ausnahme: Lieferungsverzug u/o erhöhter unvorhersehbarer Mehrabsatz) [Problem EB: zu gering -> Fehlmengenkosten vs. zu hoch-> hohe Lagerkosten=VP zu hoch!]
Meldebestand = tägl. Absatz * Lieferzeit + Eiserner Bestand
Bsp.: 10 Stück tägl. Absatz; 5 Tage Lieferzeit; EB soll zwei Tage reichen=> 10*5+10*2 = 70 Meldebestand
Ist der Meldebestand am Tag der Bestellung schon unterschritten, muss die Differenzmenge bei der Berechnung der Bestellmenge hinzugerechnet werden.
Bestellmenge = HB-EB (+ Unterschreitung des Meldebestandes)
HB = 250; EB = 20 Bestellmenge =
250-20 = 230 Stück aber: Meldebestand = 70 am Abend sind aber nur noch 65
Stück vorhanden => 250-20+5 =
235 Stück s. auch : Lagerbestand c)
c) weitere Lagerkennzahlen
schon mal gefragt: Servicegrad=Lieferbereitschaft(=-fähigkeit) = lieferbare Menge/Gesamtauftragsmenge
(o. Anz. vollständig ausgeführte Aufträge/Anzahl aller Aufträge)
disponierbarer Lagerbestand: tatsächlicher LB – Kd.-reservierung – EB(oft per Def.
aber problematisch) + offene Lief.
nur genannt(nie gefragt): Ø Lagerreichweite = ØLB/Ø tgl. Absatz; Flächennutzungsgrad = belegte Fläche/Gesamtfläche
Häufiger
Fehler:
·
Die Kirchensteuer (und der Soli) werden vom zu versteuernden Einkommen
berechnet = falsch!!!![seit 2021 für
die meisten AN bei 0 €]
·
Kirchensteuer (und Soli) sind von der Lohnsteuer zu berechnen = richtig!!!
·
Falls Beiträge zur Berufsgenossenschaft angegeben werden, erhöhen diese
die Personalkosten ebenfalls!
|
1.
Bruttogehalt/-entgelt +vL des
AG(vL nicht zwingend!) = |
oft
zu berechnen: Reisender: 3% Prov. v. 200.000 € + 1.000 € Fixum |
|
2.
Sozialversicherungspflichtiges
Gehalt(sv) - |
|
|
3.
Freibeträge lt. ELStAM
= |
z.B.:
600 € (f. 1 Jahr) => /12 = 50 € je Monat |
|
4.
Steuerpflichtiges
Gehalt (falls Freibetr. st
< sv Gehalt!) |
IHK-Niveau! |
|
5.
vom steuerpflichtigen Gehalt wird d. Lohnsteuer
u. v.d. LSt-> KSt (u. Soli) berechnet oder aus
Tabellen abgelesen |
=
Verbindlichkeiten aus Steuern = 191 bis zum 10. des Folgemonats zu
überweisen. |
|
6.
vom sozialversicherungspflichtigen Gehalt oder den niedrigeren Beitragsbemessungsgrenzen(BBG
) werden: RV+AL+KV+PV
berechnet Beitragsbemessungsgrenze
vs. Versicherungspflichtgrenze s. Beitragsbemessungsgrenze |
Achtung:
AN trägt 50% bei RV+AV und ab 2019 bei der KV [Abschläge nur AN ab 2-5 K. je geb. Kind <25J.: –
0,25% ; =
(117 = SV-Beitragsvorauszahlungen[Aktiv. Bestandskto] da ÜW an Krankenka.
bis zum 3.letzten Arbeitstag des Monats erfolgt |
|
7. Nettogehalt |
|
|
8. - vS (nicht
zwingend!) |
vS(paren) > vL(eitungen) des AG!!! = Verbl. aus VwL = 195 i.d.R. an
die Bank des AN mit vL-Sparvertrag |
|
9. - Vorschuss |
=
sonstige Forderungen = 113 |
|
10. = Überweisungsbetrag |
|
+ AG-Anteil an Sozialversicherung (u. eventuell Unfallversicherung) Kto-Buchung sollte nicht mehr prüf.relev. sein!
|
117 (Erklärung s. Lohnabrechnung!) |
131 Bank (AN+AG) Betrag = letzter Monat ± Diff. |
|
402 |
191 (LSt/KSt/Soli) |
|
|
117. (RV+AL+KV+Pflegev) |
|
407 (falls vorhanden – ansonsten auf 402) |
195 VwL = vS-Betrag |
|
|
113 (Vorschuss) |
|
|
131 Auszahlungsbetrag |
|
404 AG-Anteil Sozialvers. |
117[in einigen Büchern auch 116] |
|
191 (LSt/KSt/Soli) |
131 (ÜW der Gelder bis 10. des Folgemonats) |
|
404 Unfallversicherung 100% durch AG |
131 an Berufsgenossenschaft |
bislang nicht in IHK-Prüfung vorgekommen! und teilweise strittig in den AWL-Büchern!
Rechenbsp mit Sätzen aus 2025 u. der Annahme, dass AN nicht kinderlos ist[s. Beitragsbemessungsgrenze]:
|
Bruttogehalt |
6000,00 |
wg. PV: AN 30 J. mit 0 Kindern |
|
+vL-AG (hier 50% lt. Betriebsvereinbarung) |
20,00 |
|
|
= steuer+sozialver. Gehalt (bei Freibetr. sv >st) |
6020,00 |
Freibeträge würden nur das steuerl. Gehalt reduzieren! |
|
- Lohnsteuer (ca. Annahme!) |
1100,00 |
Prüfung: Vorgabe oder Tabellenwert |
|
- Kirchensteuer |
88,00 |
hier 8% v. der Lst. (auch 9% mögl.) |
|
- Solidaritätszuschlag (2021: nicht entfallen, aber f. d. meisten nicht mehr relevant! =>0% |
0,00 |
2021: 0.0% v. d. Lohnsteuer(erst ca. ab 9300 noch 5,5%) |
|
-KV AN+AG =16,6%/2= 8,3%= 457,54 € (allgem. Beitragssatz 14,6% + differierende
Zusatzbeiträge Ø:2,5%) |
457,54 |
16,6%/2 = 8,3% f. AN+AG v. 5512,50(BBG 2025) (hier mit Zusatzbeitrag von 2%-Punkten) |
|
-RV |
559,86 |
halber Satz v. 18,6% v. 6020,00 |
|
-AV |
78,26 |
halber Satz v. 2,6% v. 6020,00 |
|
-PV:3,60%/2=>99,23 € [ >=23 J + 0 K.: 132,30€ 2K = 85,44€ … 5K: 44,10€ je K. < 25J:- 0,25%] |
132,30 |
halber Satz v. 3,6%+0,6%-Pkte v. 5512,50(BBG 2025) AG immer 50% v. Beitragssatz// AN >=23 J + 0K: +0,6% |
|
Nettogehalt |
3604,04 |
|
|
- vS (50% des AG + eigene 50%) |
40,00 |
|
|
-Vorschuss |
500,00 |
mögliche
Aufgaben: Hauptseite Nr. 21 |
|
Überweisungsbetrag |
3064,04 |
falls nur Sozialabg.: Haupts. Nr. 40: 301 e +332 PV) |
+AG Anteil zur Sozialvers. = 457,54+559,86+78,26+99,23 =1194,89+ [AN =1227,96] wg. PV: AG < o. = o. > AN!
Buchungssatz: (Falls 407 nicht vorhanden auf 402 buchen!) Kto-Buchung sollte nicht mehr prüf.relev. sein!
|
192 o 117[3. letzter Ar.-tag] |
131 |
2422,85[Vormo. = akt.Mo.] |
2422,85 |
3. letzter xx |
|
402 |
191 |
6000,00 |
1188,00 |
valutiert Monatsende |
|
|
192 o 117 |
|
1227,96 |
|
|
407 |
195 |
20,00 |
40,00 |
|
|
|
113 |
|
500,00 |
|
|
|
131 |
|
3064,04 |
|
|
404 |
192 o. 117 |
1194,89 |
1194,89 |
|
|
191+195 |
131 |
1188,00+40,00 |
1228,00 |
10. xy |
Der AN kostet den AG 7214,89 € + Unfallversicherung und der AN bekommt 3564,04 € (incl. Vorschuss) ausgezahlt!
Durch die Reform der PV[Kinder] kann AG-Anteil < = > Sozialversicherungsabzüge des AN sein!
Krankenkassen erhalten alle vier
Sozialversicherungsleistungen bis zum 3.letzten Tag
des aktuellen Monats.
Wg. dieser Änderung wird
wahrscheinlich auf 117 = SV-Beitragsvorauszahlung gebucht. Da der zu
zahlende Betrag dieses Monats noch nicht feststeht - da noch 3 Arbeitstage - wird
der Vormonatsbetrag überwiesen(wird angegeben!). Falls es Differenzen im
Vormonat gab (z.B. zu wenig vorab überwiesen), wird die Diff
zusätzl. auch noch überwiesen.
Personalkosten: Brutto + AG-Anteil Sozialversicherung + Unfallversicherung
Von einem vorhandenen o. ermittelten steuerpflichtigen Gehalt = Bruttogehalt sind alle berechtigten:
· Werbungskosten (Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Fachbücher, Fortbildungskosten; Gewerkschaftsbeiträge, Reinigungskosten v. typischer Berufskleidung, Umzugskosten,...)
· Sonderausgaben (Unterhaltsleistungen f. geschiedene Frau/Kinder, Kirchensteuer(keine Vorsorge), Altersvorsorge:. KV, PV; LebensV..; Spenden, beschränkt: (KfZ-)Haftpflichtversicherung, priv. Personenversicherungen..)
· außergewöhnliche Belastungen (Kuren, außergewöhnliche Krankheitskosten, Unterhalt-/Unterstützung Eltern/Bruder; Kosten f. auswärtig untergebrachtes Kind in Ausbildung .) abzuziehen.
Falls die Abzüge über den "Pausch"albeträgen[Arbeitneh.p; Kilometerp.; Verpflegungsp. bei Abwesenheit; Sparerp. …] liegen, oder es keine Pauschalbeträge gibt, sind Einzelnachweise erforderlich.
Sollten diese Kosten schon als Freibetrag(durch Antrag ans
Finanzamt) vorgetragen sein, sind diese zu verrechnen
Die Korrektur senkt das zu versteuernde Einkommen damit die L.-steuer und die davon abhängigen Steuern (KSt, Soli).
Für Eheleute, die sich gemeinsam veranlagen lassen, gilt die Splittingtabelle der Einkommensteuer.
Änderungen der Meldedaten(Hochzeit, Kind, Kirchenaustritte) werden von der Gemeinde dem FA mitgeteilt.
Einkunftsarten ->Gewinneinkünfte:
1. Land- und Forstwirtschaft: Wein-Obstbau, Binnenfischerei
2. Gewerbebetrieb: Gewinnanteile eines OHG o. KG Gesellschafters
3. Selbstständige Arbeit: Freiberufliche Tätigkeit(Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Journalist, Künstler,....
Überschusseinkünfte:
4. Nichtselbstständige Arbeit: Gehälter u. Löhne, Tantiemen,..
5. Kapitalvermögen: Dividenden, GmbH-Anteilseinkünfte, Zinsen,..
6. Vermietung u. Verpachtung: Grundstücke, Gebäude u. Wohnungen,..
7. Sonstige Einkünfte: Renten, priv. Veräußerungsgewinne bei Grundstücken innerhalb v. 10 J.
Erträge Kontenklasse 2 - Aufwendungen Kontenklasse 2 ± Verrechnungen(bilanziell vs. kalkulatorisch)(zu 211 = Zinsaufwendungen s. Kostenbegriffe + KLR)
Neutral = hat nichts mit dem (diesjährigen) eigentlichen Betriebszweck(Möbelgroßhandlung = Möbel verkaufen - wir verkaufen aber nicht mehr benötigte Lagerhalle unter Buchwert = a.o.A) zu tun, kann aber auch zu Gewinnen o. Verlusten des Unternehmens(Spekulation mit Aktien) führen. (s. eventl.. auch Kostenbegriffe).
Bereinigte Kosten der Warenzukäufe des aktuellen Jahres zu Einstandspreisen
"Bereinigte Kosten" = alle Unterkonten von 301 (302/305/306/307/308) außer 391(Warenbestand) sind schon auf dem Hauptkonto abgeschlossen.
Unterschied zum Wareneinsatz ist, dass beim Wareneinsatz = Saldo 301 auch das Warenbestandskonto über das Hauptkonto abgeschlossen worden ist.
Saldo von 801. Rechenaufg. s. Kalkulationsschema.
s. auch Durchschnitt (nur zur Info:Ab 2005(4) müssen mindestens börsennotierte Unternehmen nach IAS bilanzieren. Dies hat u.a. Konsequenzen f. das Niederstwertprinzip!)
Waren:
Anschaffungswert : 10,00 €; Wert zum Bilanzstichtag (31.12) = 8 € => Waren werden mit 8 € bewertet.
Anschaffungswert : 7,00 €; Wert zum Bilanzstichtag (31.12) = 8 € => Waren werden mit 7 € bewertet.
Verbl./Ford. in Fremdwährung z.B.: 10.000 US $ nach BilMoG ab 01.01.09 freiwillig ab 01.01.10 verbindl:
Wechselkurs im Moment des Rechungseingangs/ausgangs = 1 Euro = 1,10 US $ => 9090,91 €
Devisenkassamittelkurs(kein Geld-/Briefkurs mehr!=BilMoG)) zum Bilanzstichtag = 1 Euro = 1,05 US $ => 9523,81 €
Restlaufzeit > 1 J (Imparität)=> Verbl. = 9523,81 € ; Ford = 9090,91 €; Restzeit < 1J (keine Vorsicht!)=> 9523,81 €
Bei Grundstücken führt das Niederstwertprinzip zu
stillen Rücklagen.
Sollte nicht prüfungsrelevant sein. Allerdings kam in Prüfungen eine Rechenaufgabe vor.
Gewinnverteilung ab 2024 per Beschluss zu regeln HGB § 121. Also gibt es keine zwingende Regelung z.B. 4% mehr!
Eine tiefergehende OHG-Aufgabe (W21) aber ist nachträglich gelöscht worden.
Die optimale Bestellmenge war bislang tabellarisch zu ermitteln. Optimale Bestellmenge = Bestellmenge für LKZ
Bsp: Jahresbedarf = 5040 Stk. Kosten je Bestellung 120 €. Stücklagerkosten = 0,80 €.
|
Anzahl Bestellungen |
Bestellmenge |
durchschn. Lagerbestand |
Lagerkosten (vom Ø LB) |
Bestellkosten |
Gesamtkosten |
|
1 |
5040 |
2520 |
2016,00 |
120 |
2136,00 |
|
2 |
2520 |
1260 |
1008,00 |
240 |
1248,00 |
|
3* |
1680 |
840 |
672,00 |
360 |
1032,00 |
|
4 |
1260 |
630 |
504,00 |
480 |
984,00 |
|
5 |
1008 |
504 |
403,20 |
600 |
1003,20 |
|
6 |
840 |
420 |
336,00 |
720 |
1056,00 |
|
... |
|
|
|
|
|
*Rechenhilfe s. dritte Zeile:
Bestellmenge = Jahresbedarf/Anzahl der Bestellungen = 5040/3 = 1680 Stk.
durchschnittlicher Lagerbestand = Bestellmenge/2 = 1680/2 = 840 Stk (s. auch Lagerbestand)
Lagerkosten = i.d.R.: durchschn. Lagerbestand * Stücklagerkosten = 840 * 0,80 = 672,00 € oder:
über den Lagerhaltungskostensatz zu ermitteln. Bsp.: Artikelpreis 6 €. Lagerhaltungskostensatz 20% => 6*,2 = 1,20 € Stücklagerkosten oder:
Lagerkost. v. d. "bestellten Menge"(keine Spalte "durchschn. LB")->Bestellmenge * Stücklagerkosten 1680*0,80=1344,00 € !
Bestellkosten = Anzahl der Bestellungen * Kosten der Bestellung = 3 * 120 = 360,00 €
Gesamtkosten = Lagerkosten + Bestellkosten =672,00+360,00 = 1032,00 €
Sobald die Gesamtkosten wieder steigen, braucht nicht weiter gerechnet zu werden!!!
Optimale Bestmenge =
=
=1229,63 Stk.
Falls Sie von der "bestellten Menge" ausgehen müssen, entfällt die Ziffer "2" in der Wurzel!=>869,48 Stk.
Wenn Sie über die Formel gehen, müssen Sie die Bestellanzahl ermitteln = 5040 / 1229,63 = 4,1 Bestellungen!
Zur Sicherheit sollten Sie bei Werten um xxx,5 immer für beide umliegenden Ganzzahlen (hier 4 bzw. 5) den Tabellenwert ermitteln, da eine kaufm. Rundung nicht vorgenommen werden kann!!!!!!!!!
Ordnungssysteme s. auch kleinen Hilfetext bei hot potatoes ( die Ablage; eine Kartei ist/sind wie folgt geordnet:) [betriebl. Inhalt weniger Schulstoff!]
chronologisch = zeitlich z.B.: 04.07 oder 8. Oktober)
nummerisch = nur nach Ziffern (z.B.: nach PLZ; nach Konto- Kundennummern oder "codierte" Artikelnummern)
alphabetisch = nur nach Buchstaben (z.B.: nach Kundennamen; nach Orten)
alphanummerisch = sowohl nach Buchstaben-Ziffern und Sonderzeichen (häufig auch mnemotechnisch verwandt)
mnemotechnisch = merktechnische Ordnung (z.B.: ER 934 = Eingangsrechnung 934; Kfz-Kennzeichen.; HHO 4.)
sachlich = (z.B.: Einkaufs-, Verkaufs-, Personalabteilung; bei Versicherungen Sachvers., Lebensvers.)
Farben/Symbolen/Normen (z.B.: Verkaufsregionen haben eigene Farben; Piktogramme; DIN oder ISO)
Personenkonten Debitoren-/Kreditorenkonten Eselbrücke: Lieferant gibt den teuersten Kredit(Skonto) = Kreditor
Typische Aufgabe: Sie erhalten ein Personenkonto und sollen den Periodenumsatz ermitteln, um eine Bonus-GS zu erstellen. Zum Umsatz gehört NICHT der Anfangssaldo - sowie keine Rücksendungen/Preisnachlässe! Es gehören - beim Lieferanten - nur der Warenbezug+Nebenkosten zum Umsatz. Dieser Bruttoumsatz ist durch 1,19 zu teilen(ohne MwSt!). Bonus zu berechnen und der Bonus-GS-Betrag(+MwSt) zu ermitteln. Danach ist der verbleibende OP nach Abzug der Bonus-GS zu berechnen(hier sind alle Werte zu berücksichtigen!).
Preiselastizität
der Nachfrage Aufgabe: Nr. 40 dort: Nr. 425e
Alte Absatzmenge = 2000 Stück; neue Absatzmenge = 3500 Stück => (3500-2000)/2000 = 75%
Alter VK-Preis = 60 Euro; neuer
VK-Preis = 40 Euro => (40-60) = -20/60 = -33,33% [neg. Wert!]
|
Faktor = -------------------------------- = -------------- = -2,25 [neg. Wert!]=> prozent. Preisänderung -33,33% |
|
|
|
elastisch >(-)1 |
unelastisch(z.B. Benzin) |
ohne Vorzeichen (absolut) spricht man bis zum Wert 1 v. einer unelastischen N - sonst v. einer elastischen N
Erhalten Sie einen Wert des Bruchstrichs und den Faktor, ergibt sich der fehlende Wert durch Umstellung!
Hinweis:
Nachfragekurve: Preisänderungen des dargestellten Produktes führen zu einer Verschiebung auf der Kurve. Änderungen anderer Parameter (Substitutionsgüterpreise; verfügbares Einkommen; Komplementärgüterpreise, Erwartung von Preissteigerungen...) zu einer Verschiebung der Kurve nach Links[Me kleiner]/Rechts[Me größer].
Projekte
Lösungshinweis:
gesunder Menschenverstand und tendenziell: Probleme strukturieren - Konflikte entschärfen - alle machen mit.
im WSP-Teil der IHK-Prüfung kommen Prozentrechenaufgaben vor – teilw. aus Grafiken abzuleiten.
Bsp: Arbeitslose 2002 = 3946 Mio. Arbeitslose 2001 = 3721 Mio.
Frage: Zahl der Arbeitslosen ist um 6,05% gesunken?
(3946-3721)/3721 = +6,05% => Antwort: Frage ist mit "Falsch zu beantworten!"
Prozentpunkte = Differenz zwischen zwei Prozentzahlen (17,1% und 16,2% => Diff in Prozentpunkten = 0,9 Punkte)
Umsatz 2000 = 250.000 € - Umsatz 2001 = 300.000 €. Der Umsatz steigt um 20% auf 120%!
Basispunkte = z.B.: "EZB senkt den Leitzins um 50 Basispunkte" = Leitzins wird um 0,50 % gesenkt.
Privatkonten 161 Privatentnahme u. 162 Privateinlage von Geld [Ware 871; Leistungen 278; Anlagegut 279]
131 an 162 (Unternehmer gibt dem Unternehmen Geld) 161 an 131(Unternehmer entnimmt dem U. Geld [z.B. f. den Lebensunterhalt] ). Falls der U. Ware entnimmt 161 an 871 + 181. Falls der U. eine sonstige betriebl. Leistung nutzt: 161 an 278 + 181. Falls er seinen Privatwagen dem U.nehmen gibt: 034 an 162.Die Privatkonten werden über 060 Eigenkapital abgeschlossen. (bislang nicht prüfungsrelevant!)
Quittung(bis zu einem maximalen Betrag von 250 Euro kann die Steuer seit 2017 incl. sein)
Eine Quittung lt. über 113,05 Euro incl. MwSt. Berechnen Sie die darin enthaltene MwSt:
113,05/1,19 = 95,00* 0,19 = 18,05 Euro MwSt (Alternativ = 113,05-95,00 = 18,05 Euro MwSt)
Reingewinn = Gewinn der G+V = Jahresüberschuss bei IHK-Bilanzfragen
Saldo des Konto 930 (G+V) = auch häufig als Jahresüberschuss eingesetzt (Bilanzkennzahlen)
Rohgewinn – Kontenklasse 4 [eventuell ± Kontenklasse 2 dies wird aber i.d.R. vernachlässigt] = Reingewinn
Hinweis: s. aber Kosten- u.
Leistungsrechnung
Rohgewinn + Reingewinn = Barverkaufspreis wird aber auch verkürzt bei IHK-Aufgabenniveau mit Listenverkaufspreis gleichgesetzt, um z.B. den Kalkulationszuschlag zu berechnen.(s. auch Rohgewinn)
Ein Begriff zwei Rechenmethoden => zwei Ergebnisse => ES KOMMT AUF DEN KONTEXT AN!!!!!!
a) Listenverkaufspreis(Nettoverkaufspreis) - Einstandspreis(Bezugspreis)
pers. Meinung: Diese Definition fällt – wg. u.a. der Rabatte ... – komplett aus dem Rahmen (s.u.)
Ein eigener Begriff wäre besser (vielleicht in Anlehnung an WWS "Preismarge")
b) Konto 801 – Konto 301
Unterschied zwischen a) und b):
Da keine Rabatte gebucht werden und in den Salden von 801/301 auch schon Skonto abgezogen wurde, wird hier die Differenz zw. Barverkaufspreis– Einstandspreis als Rohgewinn angesehen – falls man Kdenboni berücksichtigt, gibt es keine Entsprechung im Kalkulationsschema!
Anmerkung:
Der Barverkaufspreis liegt i.d.R. über dem Selbstkostenpreis(Vollkostenansatz).
Macht das Unternehmen bei einem Produktverkauf aber einen
Verlust(Teilkostenansatz), kann der Barverkaufspreis auch unter dem
Selbstkostenpreis liegen!
s. weiter auch bei Reingewinn
a) Gewichtsspesen vom Bruttogewicht
Produkt I = 160 kg; Produkt II = 140 kg
Frachtkosten = 30,00 €
160 *30€/300kg = 160*0,1 = 16 € [sollte statt 0,1 eine ungerade Zahl im Taschenrechner erscheinen, mit dieser ungerundeten Zahl weiterrechnen!!!]
140*0,1 = 14 €
b) Wertspesen vom Zieleinkaufspreis
Produkt I = 420 € ; Produkt II = 360 €. Zahlungskondition = 10% Rabatt und 3% Skonto
Wertspesen (Zölle; Versicherungen... = 13,00 €
420*0,9 = 378,00 € = ZEP
360 *0,9 = 324,00 € = ZEP (Anm.: Wenn die Artikelrabatte unterschiedlich sind, hat dies große Auswirkungen!)
13*378/(378+324) = 13*0,53846154(Taschenrechnerinhalt!!!) = 7,00 €
13*0,46153846= 6 €
|
|
Produkt I |
Produkt II |
|
LEP |
420,00 |
360,00 |
|
-10% Liefererrab |
42,00 |
36,00 |
|
ZEP |
378,00 |
324,00 |
|
-3% Liefererskonto |
11,34 |
9,72 |
|
BEP |
366,66 |
314,28 |
|
+Gewichtsspesen |
16,00 |
14,00 |
|
+Wertspesen |
7,00 |
6,00 |
|
Einstandspreis |
389,66 |
334,28 |
Bezugspreis je kg
Produkt I = 5%
Tara; Produkt II = 10% Tara
160 kg – 5% Tara = 152 Kg
140 kg –
10% Tara = 126 Kg
389,66 / 152 = 2,56 €
334,28 /126 = 2,65 €
Umsatzsteuerkorrekturbetrag / Vorsteuerkorrekturbetrag sowie
absetzbare Vorsteuer und Umsatzsteuerschuld - "einfach"
s. o. absetzbare VSt
Fall 1 |
|
Fall 2 |
|
Fall 3(selten) |
||||
|
Warenwert |
2000,00 |
|
Warenwert |
1900,00 |
|
Warenwert |
1900,00 |
|
|
+Frachtko |
0,00 |
|
+Frachtko |
100,00 |
|
+Frachtko |
100,00 |
|
|
RGwert nt |
2000,00 |
|
RGwert nt |
2000,00 |
|
Rgwert nt |
2000,00 |
|
|
19% MwSt |
380,00 |
|
19% MwSt |
380,00 |
|
19% MwSt |
380,00 |
|
|
RGgendwert |
2380,00 |
|
RGendwert |
2380,00 |
|
Rgendwert |
2380,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
GSwert nt |
200,00 |
|
GSwert nt |
200,00 |
|
|
|
|
|
19% MwSt |
38,00 |
|
19% MwSt |
38,00 |
|
|
|
|
|
GSendwert |
238,00 |
|
GSendwert |
238,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungsbetrag nach Abzug von 3% Skonto... v. beliebig |
2308,60 |
|
Zahlungsbetrag nach Abzug von 3% Skonto v. Rgendwert |
2077,74 |
|
Zahlungsbetrag nach Abzug von 3% Skonto (v. Warenwert) |
|
|
Kurzerklärung der
Berechnung des Zahlungsbetrages (i.d.R. aber wg Kontoauszug
schon vorgegeben!):
Fall1 = RG über 2380,00 wird mit 3% Skontoabzug
bezahlt
Rechenweg = 2380,00*0,97 = 2308,60 [0,97 = 100% - 3% Skonto = 97% = 0,97]
Fall2 = RG über 2380,00 abzüglich einer GS über 238,00 wird
mit 3% Skonto bezahlt.
Rechenweg = 2380,00-238,00 = 2142*=0,97 =
2077,74 (Falls statt GS eine weitere ER=> ER1+ER2-Zahlung]
Fall3 = RG über 2380,00 abzüglich einer GS über 238 wird mit 3% Skonto v. Warenwert bzw. nach dem Kalkulationsschema der IHK bezahlt. Wenn bei einer Rechnung nichts steht = v. Warenwert!
Rechenweg = 1900,00-200,00 = 1700,00*0,97 = 1649,00 + 100,00 = 1749,00*1,19 = 2081,31
Falls sich die IHK
bei dem vorgegebenen Zahlungsbetrag(Kontoauszug) nicht an ihre eigene
Rechenmethode hält (alte Aufgaben) - rechnen Sie natürlich mit der IHK-Zahl!
Es wird nun nach:
a) der "absetzbaren Vorsteuer" bzw. nach der "Umsatztsteuerschuld" (für diese Berechnung ist es egal ob des sich um eine Einkaufrechnung (ER) oder eine Verkaufsrechnung (AR) handelt.
b) dem "Vorsteuerkorrekturbetrag" bzw. dem "Umsatzsteuerkorrekturbetrag" aufgrund:
ba) der Skontozahlung
bb) aller Belege
gefragt. Fragen nach der Zahllast s. Zahllast!
ba) 1. Rechenweg um VSt-. bzw. Ust-Korrekturbetrag aufgrund der Skontozahlung zu ermitteln
RGendwert - GSendwert -Zahlungsbetrag = Skontogesamtkorrekturbetrag/1,19 *0,19 = ba)*
Fall1 = 2380,00 -0,00 - 2308,60 = 71,40 / 1,19 = 60 * 0,19 = 11,40 ( auch 71,40-60 = 11,40 = ba)
Fall2 = 2380,00-238,00-2077,74 = 64,29 /1,19 = 54 *0,19 = 10,26 =( auch 64,29 - 54 = 10,26 = ba)
Fall3 = 2380,00-238,00-2081,31 = 60,69 /1,19 = 51 *0,19 = 9,69 = (auch 60,69 - 51 = 9,69 = ba)
* Falls statt der GS eine weitere ER(Spedition) vorliegt:
Rgendwert1 + Rgendwert2 -Zahlungsbetrag
ba) 2. Rechenweg um VSt-. bzw. Ust-Korrekturbetrag
aufgrund der Skontozahlung zu ermitteln
RGSteuer-GSSteuer= Reststeuer*0,97 = gezahlte Steuer => Reststeuer - gezahlte Steuer = ba)**
Fall1 = 380,00 - 0,00 = 380,00 *0,97 = 368,60 => 380,00 - 368,60 = 11,40 = ba)
Fall2 = 380,00 .- 38,00 = 342,00 * 0,97 = 331,74 => 342,00 -331,74 = 10,26 = ba)
Fall3 = geht nicht mit dieser Methode, da die Frachtkosten nicht skontofähig sind!
** Falls eine weitere ER(Spedition oder Wartung) OHNE Skontoabzug(anderer Skontosatz) geht es auch nicht!
Falls
nur der Skontoauszug vorliegt und Sie müssen/wollen zusätzlich noch den ursprüngl.
zu zahlenden Betrag =OP berechnen:
Zahlungsbetrag/0,97 = ursprünglicher zu zahlender
(Rest-)betrag ["Rest" wg. der möglichen GS]
Fall1 = 2308,60/0,97 = 2380,00 mögl. Fortsetzung
2380-2308,60 = 71.40/1,19*0,19 = 11,40 = ba)
Fall2 = 2077,74/0,97 = 2142,00 [s. Zwischenerg.
beim Rechenweg ] 2142,00-2077,74=64,29/1,19*0,19 = 10,26 = ba)
Fall3 = da die Frachtkosten nicht skontofähig
sind, käme falsches Ergebnis heraus: 2081,31/0,97-2145,68=64,37 ist falsch
s.o(60,69!!!)!
bb) Rechenweg, um gesamten Korrekturbetrag - ob Vst. o. Ust zu berechnen:
GSsteuer + ba = gesamter Korrekturbetrag
Fall1 = 0,00 + 11,40 = 11,40 = bb)
Fall2 = 38,00+10,26 = 48,26 = bb)
Fall3 = 38,00 + 9,69 = 47,69 = bb)
a) Die "absetzbare VSt" bzw. die "Umsatzsteuerschuld"
RGsteuer
- bb) = a)
Fall1 = 238,00 - 11,40 = 226,60 = a)
Fall2 = 238,00 - 48,26 = 189,74 = a)
Fall3 = 238,00 - 47,69 = 190,31 = a)
Man kann die Fälle auch anhand von T-Konten darstellen. Fall2 soll nun ein Einkauf - Fall3 ein Verkauf sein:
|
141 (VSt) |
|
181 (USt) |
||||||
|
171(ER) |
380,00 |
171 (GS) |
38,00 |
|
101 (GS) |
38,00 |
101(AR) |
380,00 |
|
|
|
171 (Kto) |
10,26 |
|
101 (Kto.) |
9,69 |
|
|
|
|
|
absetzb.VSt |
189,74 |
|
UStschuld |
190,31 |
|
|
|
|
380.00 |
|
380,00 |
|
|
380,00 |
|
380,00 |
Versicherungspflichtgrenze
s. Beitragsbemessungsgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze waren bis 2002 identische Werte.
Hintergrund: Die Bundesreg. wollte den Personenkreis, der von der gesetzl. in die private KV+PV wechseln kann, begrenzen, daher nun eigene Werte f. d. Versicherungspflichtgrenze. s. oben Beitragsbemessungsgrenze
Gewinnverteilung nach Geschäftsanteilen![ Nennbetrag je Geschäftsanteil: volle Euro] (Stammkapital: 25.000 Minimum; zur Gründung: mind. 25% eingezahlt je Anteil=Stammeinlage[Sacheinlage 100%] u. insges. mind 12.500 => 1. Bsp: Ges.kap = 40.000 - 25% =10.000 u. 50% v. 25.000 = 12.500 also mind. 12.500 ; 2. Bsp: Ges.kap = 80.000 - 25% = 20.000 u. 50% v. 25.000 = 12.500 also mind. 20.000!] Übungsaufgabe s. Hauptseite Nr. 40 dort: 124
seit Nov08 gibt es die Variante: Unternehmergesellschaft(UG) haftungsbeschränkt, anfängl. Mindestkapital = 1 € -dies muss bei der Anmeldung voll eingezahlt sein[hier keine Sacheinlagen] - sie muss v. Gewinn jeweils 25% ansparen - bis sie zur GmbH werden möchte sonst weiter UG - aber dann ohne Ansparpflicht
Anmeldung durch Notar(immer falls
UG Co. KG) ggf. auch nur per beglaubigtem Musterprotokoll(billiger, hier aber
problematisch Gewinn-verteilung u. Ausscheiden von
Gesell.). Gesellschafter ist nur, wer in der Gesellschafterliste beim
Registergericht steht.
3 Gesellschafter - Stammkapital: 50.000+50.000+150.000=250.000 Anteile lt. Gesell.vertrag: 1-1-3(§ nach G.-anteilen).
Jahresüberschuss: 25.000 davon 5.000 i. d. (Gewinn)rücklage
=> ausgeschüttet: 20.000/5(=1+1+3)=4.000 je Anteil =>
4000-4000-12.000.
Falls keine Anteile vorgegeben: 20.000/250.000*150.000=12.000. Alternativ kann
auch nach dem Prozentsatz gefragt werden: 12.000/150.000 = 8%
Kapitalverzinsung. Bei Verlusten: Auflösung freiwilliger Rücklagen o.
Nachschüsse.
Bsp: Einlagen: Komplementär = 580.000 €. Kommanditist A = 171.000 € und Kommanditist B = 275.000 €
Komplementär erhält für seine Arbeit aus dem Jahresgewinn vorab= 30.000 €. Ebenfalls hat er eine Privatentnahme getätigt von 80.000 €, die keinen Einfluss auf die Verzinsung hat. Ab 2024 ist die Gewinnverteilung per Beschluss zu regeln(HGB § 121). Annahme: Zinssatz 4%. Gewinn: 135.000 €. Verteilungsschlüssel(üblich) f. den Restgewinn: 10:3:5(hier angewandt. Möglich aber auch:nach angemessenes Verhältnis der Anteile.
|
Gesell. |
Kap. Anf. |
Arbeit |
Kapzinsen |
Rest |
Ges.-gewinn/-zins |
Privatent |
Kapneu |
|
Kompl. |
580000 |
30000 |
23200 |
35533,33 |
88733,33 |
80.000,00 |
588.733,33 |
|
A |
171000 |
|
6840 |
10660,00 |
17.500,00 |
|
171.000,00 |
|
B |
275000 |
|
11000 |
17766,67 |
28.766,67 |
|
275.000,00 |
|
|
1026000 |
|
41040 |
63960,00 |
135.000,00 |
|
|
Rest = 135.000-30.000-41.040 = 63.960/18=
3553,33333*jeweiligem Anteil! (Info: Restgewinn: 63.960)
Gesamtkapitalverzinsung des Komplementärs = 88.733,33/580.000 = 15,30% (die Arbeit gehört zum Gesamtgewinn!)
Hinweis: Nur beim Komplementär wird der Gewinn der Einlage hinzugerechnet!
Sollte Gewinn -Arbeit nicht ausreichen, um das Kapital mit 4% zu bedienen, erhält jeder - in Abhängigkeit vom Kapital eine Teilverzinsung. (Bsp: Gewinn-Arbeit sei 25.000 € =>25000/1026000=0,0243665*580000(jew. Kap hier Komplementär)=14.132,55€
Verluste mindern die Einlagen. Rein theoret. können die Einlagen ins Minus gelangen. Keine Nachschusspflicht der Kommanditisten. Spätere Gewinne werden aber bis zur Erreichung der urspr. Einlage einbehalten.
Info: Falls die Vorableistungen an den Komplementär verzinst werden müssten(§ 121 HGB):
Bsp: mtl. Gehalt 2500 €(zum Monatsende) => 12*2500 = 30.000 für (330+0)/2=>Ø 165 Tge zu 4% =550 €
bisheriger Kapzins: 23.200-550= 22.650 =>Summe(neu): 40490=>64510/18= 3583,89 je Anteil-usw.(dito f. Entnahme)
Volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung VGR s.
speziell Verwendungsrechnung und Lohnquote
Begriffe:
früheres Bruttosozialprodukt (BSP) nun Bruttonationaleinkommen
|
Entstehungsrechnung: |
|
||
|
Land- u. Forstwirtschaft (incl. Fischerei) |
24,5 |
||
|
Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) |
452,4 |
||
|
Baugewerbe |
95,8 |
||
|
Handel, Gastgewerbe, Verkehr(incl.
Nachrichtenübermittlung |
355,8 |
||
|
Finanzierung, Vermietung u.
Unternehmensdienstleister(Kredit- u. Versicherungsgewerbe, Grundstückswesen,
Vermietung u. Unternehmensdienstleister) |
590,7 |
||
|
Öffentliche u. private Dienstleister |
384,7 |
||
|
= Bruttowertschöpfung |
1903,9 |
||
|
- unterstellte Bankgebühr |
-104,7 |
||
|
+Gütersteuern/Gütersubventionen |
187,0 |
||
|
=
Bruttoinlandsprodukt = BIP |
1986,2 |
||
Verwendungsrechnung: |
|
||
|
Privater Konsum |
1136,85 |
||
|
+staatl. Konsum |
381,95 |
||
|
+Bruttoinvestitionen(Ausrüstungen,
Bauten,Vorrat)-Ersatzinv(=
Abschreibung) = Nettoinv. |
400,61 |
||
|
+Export |
Diff
= Außenbeitrag |
698,78 |
|
|
- Import |
-631,99 |
||
|
= Bruttoinlandsprodukt = BIP |
1986,2 |
||
|
Verteilungsrechnung |
|
||
|
Arbeitnehmerentgelt (72,5%) -> |
Arbeitn.entgelt/Volkseinkommen = Lohnquote Rest
= Gewinnquote [IG Umverteilungsfo]
Summe:100% |
1055,75 |
|
|
Unternehmens- u. Vermögenseinkommen |
400,45 |
||
|
=Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten
= Volkseinkommen |
1456,2 |
||
|
+Steuern(Gewerbe-, Umsatz-,
Verbrauchssteuern)-Subventionen |
207,0 |
||
|
=
Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen |
1663,2 |
||
|
+Abschreibungen |
305,0 |
||
|
=
Bruttoinlandsprodukt |
1968,2 |
||
|
+von übriger Welt empfangene Erwerbs- u.
Vermögenseinkommen |
-8,1 |
||
|
- an übrige Welt abgeführte Einkommen |
|||
|
=
Bruttonationaleinkommen |
1960,1 |
||
|
-Abschreibungen |
305,0 |
||
|
=Nettonationaleinkommen
= Primäreinkommen |
1655,1 |
||
|
+ von übriger Welt empfange Transferleistungen
(z.B. Subventionen) |
-17,1 |
||
|
- an übrige Welt geleistete Transfers
(Subventionen u. Steuern) |
|||
|
= Verfügbares
Einkommen (Nominaleinkommen
vs Realeinkommen -> Einkommen) |
1638,0 |
||
Info: Es kann zu Rundungsdifferenzen kommen. Ansatz: Statistisches Bundesamt!
weiterer Begriff: Sparquote = Einkommensanteil der priv. HH, den diese nicht konsumieren - sondern sparen
Info: Sekundäreinkommen = staatliche Umverteilung über persönl. -Steuern + Transfers => ändert pers. verfügbares Einkommen ab.
Vorsteuer(141)/Umsatzsteuer(181) alternative Kontonr:
140/180
Das kleinere Konto wird über das größere Konto abgeschlossen. Entweder haben wir dann einen Zahllast gegenüber dem Finanzamt(181 war größer = Normalfall) oder einen Vorsteuerüberhang(141 war größer). Falls im alten Jahr kein Geldfluss erfolgt[ans/vom Finanzamt]- wird der Saldo des verbleibenden Kontos nach SBK(940) gebucht.
Währungsrechnen s. a. Niederstwertprinzip s. auch Hauptseite Nr. 25 oder Außenhandel Nr. 42->Aufgaben
Seit der Einführung des Euro gilt die Mengennotierung: 1 Euro = 0,97 US$ oder 1 Euro = 1,41 CHF
Alte Preisnotierung finden Sie noch in einigen Büchern und manchmal in der aktuellen Presse.
Die IHK-Aufgaben gehen meist nur von einem allgemeinen Wechselkurs aus!
Bsp.: Wechselkurs: 1 Euro = 0,95 US$ (für einen Euro bekomme ich nur die Menge von 95 US-Cent)
1. Sie kaufen für 500 US$ Maschinen in den USA => 500/0.95 = 526,32 Euro
2. Sie tauschen 400 Euro in US$ => 400*0,95 = 380 US$
Falls zwei Wecheslkurse vorgegeben werden:
· Ankauf=Geld (heimische Ba. kauft heimisches Geld = Sie verkauft Fremdwährung) und Vekauf=Brief Kursen
· Sorten-(=es werden ausl. Münzen/Scheine ge-/verkauft) u. Devisenkursen(Kto zu Kto; Geldautomat, Reisescheck)
unterscheiden. Bsp.: Wechselkurse: Euro gegenüber US$
|
Sortenkurs in Deutschland für US$ |
Devisenkurs in Deutschland für US$ |
Sortenkurs in z.B. den USA für Euro |
|||
|
Geld |
Brief |
Geld |
Brief |
Geld |
Brief |
|
1,04 |
1,10 |
1,07 |
1,09 |
0,94 |
0,99 |
Grundsatz: AG < VB – da die Banken etwas verdienen wollen/ um die Kosten der Bank zu decken.
Bei den Bsp. werden Umtauschgebühren vernachlässigt und der Kurs wird nur mit zwei Nachkommastellen angegeben!
Bsp.:
1. Wir kaufen für 200 Euro US$-Noten => 200*1,04 = 208 US$
2. Wir verkaufen 208 US$-Noten in Deutschland => 208/1,10 = 189,09 Euro (Die Ba. lebt von der Diff.!)
3. Wir
bezahlen eine Warenrechnung über 200 US$ per Auslands-ÜW. => 200/1,07 =
186,92 Euro Kosten für uns.
(Sie kaufen Fremdwährung in Devisen! => Geld)
4. Unser
Kunde bezahlt unsere Rg. über 200 US$ per ÜW. Die Ba. schreibt uns: 200/1,09 =
183,49 Euro gut.
(Sie verkaufen Fremdwährung in Devisen)! => Brief)
5. In
den USA tauschen wir Euro-Noten in 200 US$. Wir geben => 200*0,99 = 198,00 Euro.
(Sie verkaufen Fremdwährung! => Brief)
6. Im
New Yorker Flughafen wechseln wir unsere restl. 200 US$ in Euro-Noten zurück
=> 200*0.94= 188,00 Euro.
(Sie kaufen Fremdwährung! => Geld)
Wahlen [Stand: ab Mitte
2021]
a) Betriebsrat(BR) nach Betriebsverfassungs§ f. 4J. s. zu diesem Komplex auch W0
wahlberechtigt = alle AN ab dem 16. Lebensjahr (ohne leitende Angestellte
wählbar = alle volljährigen AN, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen sind.
b) Jugend- und Ausbildungsvertretung(JAV) nach Betriebsverfassungs§ f. 2 J.
wahlberechtigt = alle Jugendl. und alle Azubis/Umschüler(nun ohne Altersgrenze!)
wählbar = alle Azubis[ohne Altersgrenze] und alle anderen AN unter 25 Jahren(max 24 Jahre) => wählbar > wählen!!!!.
Nicht wählbar sind BR-Mitglieder
Aktuelle Darstellung:1 Euro = 1,10 US$ => Wechselkurs ist gesunken!!! (nur zur Info - früher: 1 Euro = 1,20 US$)
Sinkende Wechselkurse sind für den Export gut - steigende schlecht.
Steigende Wechselkurse sind für den Import gut - sinkende schlecht.
Bsp Export: VP einer Maschine = 10.000 Euro => 10.000*1,2 = 12000 US$. Sinkt der WK 12000US$/1,1 = 10.909.09 Euro. Wir machen als Exporteur einen zusätzlichen Gewinn v. 909.09 Euro. (Sollten wir den US$ Preis senken, was den Stückgewinn verringern würde, könnte es dazu kommen, dass die ausl. Kunden mehr Einheiten kaufen, da wir mit unserem Produkt nun konkurrenzfähiger= billiger sind)
Bsp Import: VP einer Maschine 5000 US$ => 5000US$/1,2 = 4.166,67 Euro. Sink der WK 5000US$/1,1 = 4545,45 Euro. Wir müssen mehr Euro aufbringen, um die US$-Rechnung bezahlen zu können!
Sicherung: in Euro; Devisentermin; Devisenoption; Fremdwährungskonto; Fremdwährungskredit; kürzeres Zahl.-ziel.
Ust(181) – Vst(141) Saldo i.d.R. auf 940(SBK) = "Passivierung der Zahllast"
Da ein Unternehmen erst bis zum 10. des Folgemonats die Zahllast ans Finanzamt überweisen muss, wird beim Jahresabschluss das Konto 181 über die Passivseite der Bilanz abgeschlossen.
(falls Vst > Ust wird Ust über Vst abgeschl. und wir haben einen "Vorsteuerüberhang"= bekom. Geld vom Finanzamt!)
a) effektiver Jahreszins bei Zahlung mit Sko.-abzug v. Rgendwert – falls v. Wa.-wert+Bezugsko.->G22(bislang nicht vorgekom.)
Bsp.: Zahlungsbedingung: 10 Tage 3% Skonto – 30 Tage netto.
Da Sie 30-10 = 20 Tage früher zahlen – als Sie zahlen müssten:20 = 3% und 360 = x %
360 * 3
x=------------ 54% (Überschlagsmethode) exakter Satz = 54/(1-%) = 54 /(1-0,03) = 54/0,.97 = 55,67%
20
b) Effektivzins bei Darlehen = Darlehenskosten(Gebühren;
Disagio; Zinsen*Laufzeit)/ Auszahlungsbetrag
(Darlehensbetrag - (nicht ausgezahlte Beträge, wie Disagio=Damnum)*Laufzeit
Info: Buchungssatz bei Gutschrift des Darlehens: 131(Darlehensbetrag-einmalige Kosten)+486 an 082
§ Festdarl. = Zinsen immer gleich, da die Tilgung am Ende in einem Betrag
Info: Buchungssatz bei Tilgung u. Zinszahlung: Sie zahlen Zinsen(210) u. Tilgung(082) an Bank(131)
unglücklich formulierte IHK-Aufgabe zu Darlehen u. Leasing: "…aufwand … im ersten Jahr" = gemeint ist der Aufwand im Aufnahmejahr(i.S. v. Anschaffungsjahr) = Aufw. im Geschäftsjahr(Jan-Dez) also (teilw.)Monate rechnen!
Finanzierungserfolg bei Ausnutzung von Skonto
und Finanzierung per Darlehen (Hauptseite Nr. 24 Variante suchen)
Zahlungskondition: 10 Tg. 2% Skonto 30 Tge netto. Finanzierung per Darlehen bei 15% Darlehenszinsensatz
RGendwert(incl. 19%) = 1.190,00 €. abzügl. 2% = 1166,20 € Zahlungsbetrag (Skontobetrag = 23,80 €)
Für (30-10) = 20 Tage Darlehenskosten = 1166,20 * 15%*20 Tge/360 = 9,72 €. Erfolg = 23,80 - 9,72 = 14,08 €.
Formel:
Skontobetrag-Kreditkosten für (Nettotage(30)-Skontotage(10)) = 23,80-9,72
(Anmerkung:
Da im RGendbetrag auch die VSt.
enthalten ist, die man sowieso erstattet bekommt, kann man eigentlich vom RGnettowert (1.000 € ausgehen, dann wäre die Sko.-ersparnis nur 20,00 €. Die Darlehenskosten weiterhin
9,72 €. Der Erfolg = 20,00 -9,72 = 10,28 €. IHK akzeptiert i.d.R. auch diese
Variante)
Info: Lt. Preisangabeverordnung (PangV hier Anhang zu §6) vom 01.09.00. Der effektive Zins (Darlehen....) soll nun auf der Basis von 365/366 Tagen berechnet werden. Seit W12/13 verwendet - wohl in einem anderen Zusammenhang[VZ-Berechnung] auch die IHK 365 Tage!
b) Zinstage - 3 Meth.(+"Vereinfachung auf 365) [zu Zahlung vs Nicht-Zahlung s. Verzugszinsen] s. Hotpot Nr. 11
Eurozinsmethode(Methode "act/360") = monatsgenaue Zinstageberechnung ( Jan. = 31; Feb. = 28/29; März =..)!!
Falls Sie nicht wissen wie viele Tage ein Monat hat => "Fingerknochenmethode" - Zinsjahr = 360 Tage!
[Eurozinsmethode ist immer anzuwenden, wenn der Fälligkeitstag
von Rechnungen zu ermitteln ist!]:
Rechenbsp. f. Eurozinsmethode= act/360 u. klassisch=30/360
|
Anfang
=Rg.datum bei RG o. 1. VZ-Tag bei VZ-Tage |
Ende
= letzter Fälligkeits-tag bei RG o. Zahlung VZ |
Eurozinsmethode |
klassische Methode |
|
17.05.2002 |
15.08.2002 |
90 |
88 |
|
10.06.2002 |
15.08.2002 |
66 |
65 |
|
28.02.1997 |
31.03.1997 |
31 |
32 |
In MS Excel: Eurozinsmethode: beide Daten eingeben und im Formelfeld =Enddatum- Anfangsdatum
klass. Methode: beide Daten eingeben und im Formelfeld =tage360(Anfangsdatum; Enddatum;1)
Bei der klass. Methode geht per Hand auch folgendes (obiges erstes Bsp Tage/ Monat/Jahr: :
|
15 |
08 |
2002 |
|
17 |
05 |
2002 |
|
=
-2 |
=
3*30Tage=90 |
=0*360Tage=0 |
90-2 = 88 Tage = Diff s. auch d)Verzugszinsen
Bei Eurozins: 17.05 bis 31.05 = 14 T.+30(Juni)+31(Juli)+15(August) = 90 Tage
act/act: = wie Eurozins, aber das Jahr hat 365/366 Tage!(Schaltjahre 2012;2016;2020…..=> 366 Tage)
Bsp: 20.12.2012 bis 15.04.2013 => 20.12.2012 bis 31.12.2012 = 11 Tage 2012 und 01.01.2013 bis 15.05.2013 = 105 Tage(Zahlung). Sie müssen nun die Zinsen für beide Zeiträume berechnen, da Sie durch 366(2012) bzw. 365(2013) jeweils teilen müssen!
Die IHK hat wohl aus Vereinfachungsgründen für den gesamten Zeitraum als Vorgabe 365 Tage vorgegeben, dann können Sie auf die Aufteilung verzichten und mit 116 Tagen(Zahlung) rechnen. -> s. auch Fristen_OP_VZ.xls
c) Wechsel (sollte nur noch im Kontext des Außenhandels vorkommen. Dort aber auch ohne Berechung)
muss nach Eurozinsmethode = (act/360) berechnet werden!
Wechselsumme = 23.200 € ; Diskontsatz = 6%; Zeitraum = 10.06 bis 15.08
23200*6%*66
Diskont =
----------------------------- = 255,20 €
Gutschriftbetrag = 23200 – 255,20 = 22944,80 €
360
d) Verzugszinsen s.
Hauptseite Nr. 23 Infotxt u Hotpot Nr. 11
Berechnung
Es sind alle drei Methoden der Zinstageberechnung vorgekommen!!! (ebenso noch aus "Vereinfachung" 365)
Wir hoffen, dass bei den VZ-Tagen nur noch 30/360
angewandt wird(s. Infotxt)
Ob der letzte Tag bei
der Berechnung der VZ-Zinsen immer mitgerechnet werden muss, oder bei Zahlungen
nicht, wird in der Literatur uneinheitlich dargestellt. Wir waren bislang der
Auffassung, dass - bei Zahlungen - der letzte Tag nicht mitgerechnet werden
darf(§§ 187+188 BGB). Momentan berechnet der
Server aber immer den letzten Tag mit(Diff+1). Siehe sehr
ausführlich hierzu: INFOTXT bei Nr. 23
Hauptseite!
Bsp mit Zusatzinfos:
LS-Datum: 12.09 - Rgdatum: 15.09.2004. Zahlungsziel: 30 Tage(act/360)=Zahlungstermin(letzter Nettotag) = 15.10.04
Die Berechnung erfolgt - auch ohne weitere Angaben - mit der Methode act ! (Rg:15.08 +30 = 14.09)
Falls Zahlungsziel 3 Monate = 15.09.2004 + 3 Monate = 15.12.2004 = fällig(Tage nicht berücksichtigen!!!)
falls Kd=
Unternehmer u. Zahlungsziel: sofort o. kein
Z.ziel = Datum der
Zustellung, falls auch: 15.09= fällig, +30 Tage(§)=> ab 16.10 in Verzug; ohne RG ab 13.10 Verzug(LS+30+1) - falls Zustelldatum ein späteres Datum, dann von
diesem Datum aus berechnen!
Ein
Unternehmer kommt - auch ohne Mahnung - immer spätestens 30 Tage nach dem
Ereignis(Zugangsdatum RG o. LS) in Zahlungsverzug(falls vorher 1. Mahnung = Zahlungserinnerung, durch deren Zustellung)
- falls vertragl. nichts anderes (Zahlungsziel: 60
Tage o. 3. Monate) geregelt ist. Ein Verbraucher nur, falls dies vertragl. extra vermerkt wurde §286 (3) BGB. s. zu
Fälligkeit aber auch Hotpot->11. Hinweis->
Fälligkeit u. Verzug
Zahlungsverzug ab dem : 16.10.2004 (bei Monatsbsp: 16.12.2004)[Verzug = Fälligkeit + 1 Tag(außer "sofort" s.o.)]
aktuelles Datum = 30. 11 (s. letzter Tag INFOTXT bei Nr. 23 Hauptseite)
Zinstage
= 46 lt Eurozinsmethode (act/360)
= Differenz + 1 und 45 Tage klassisch (30/360)= Diff+1.
Wir hoffen, dass die IHK nur noch die Methode 30/360 bei den VZ-tagen anwendet!(s.Infotxt)
Zinssatz = bei Unternehmen (ab 08/14) 9%-Punkte(früher 8%) über dem Basiszinssatz (z.B.: 2,57% [Änderung 2x jährlich])= 11,57% [momentan = 08/14 negativ: -0,73% - der Gesamtzinssatz wäre dann: 8,27%]
Rechnungsbetrag = 20.000 € + Auslagen von 20,00€ [bei Verbrauchern 5%-Punkte über dem Basiszinssatz]
20.000*46(act/360)*11,57%
Verzugszinsen =
-------------------------------- = 295,68
€ + 20,00 € = 315,68 € // wohl einfacher: hotpot-> Nr. 11 Fristen beim Zahlungsverzug
360
juristische Erklärung zur Berechnung von Zinstagen - kommt natürlich zu den gleichen Ergebnissen wie oberhalb!!!
§§ 187+188 BGB Beginn/Leistung/Lieferung/Zugang im Laufe des Tages => Tag wird nicht mitgerechnet => Ergebnis der Berechnung = Ende gleicher Tag
Bsp 1:
Rgdatum 15.09.2004 = im Laufe des Tages => 16.09.2004 0.00 Uhr + 30 = 15.10.2004 24.00 Uhr
§§ 187+188 BGB Beginn/Leistung/Lieferung/Zugang
mit Tagesbeginn => Tag wird mitgerech.
=> Ende ein Tag
vorher
Bsp 1:
letzter Fälligkeitstag 15.10.2004 24.00
Uhr => erster VZ-Tag 16.10.2004 0.00 Uhr - 30.11.2004 letzter VZ-Tag
=> Diff + 1
Bsp 2:
Beginn normaler Verjährungsfristen:
31.12.20xx 24.00 Uhr = 01.01.200xy 0.00 Uhr = Jende!!!
= Jahresende
=> 01.01.20xy wird nicht mitgerechnet => Ende der Frist 31.12.20xx + 3(Zahlungsverzug; argl. Täuschung) +6(Aufbewahrung von Geschäftsbriefen) + 10 Jahre(Buchungsunterlagen alle Inventurunterlagen). Falls nach dem ersten Vernichtungstag gefragt wird = Endetag + 1 = 01.01.20xy + 3 + 6 + 10 Jahre
Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. => aus dem 31.03 + 1 Monat wird der 30.04!
IHK-Rechenaufgabe: Kd. zahlt unsere AR incl. Vz(Verzugszinsen) für 45 Tage. Zinssatz = 8%. Zahlungsbetrag = 2460,36 €. Wie hoch war der ursprüngliche Rgwert? => 0.08*45/360 => 1% => 2460,36/1,01 = 2436,00 €.
(Falls 40 Tage: 2460,36/(1+0,08*40/360)= 2438,682819 = 2438.68. Nicht 1,008889% auf 1,01% runden!)
Buchungssatz einer ER/AR falls nur Verzugszinsen berechnet werden: ER: 210 an 171 bzw. AR: 101 an 260
e) Verjährung
Rgdatum: 15.12.2004 -Zahlungsziel: 30 Tg netto => letzter Fälligkeitstag = 14.01.2005 (aufbewahren bis)=>Verjährung beginnt am 31.12.2005 = Jahresende der Fälligkeit! und endet am 31.12.2008(Ablauf des Tages). Damit verjährt ab dem 01.01.2009(vernichten ab)
Neubeginn: 20.10.2007 - neues Ende: 20.10.2010(im Laufe des Tages = Frist beginnt mit dem 21.10.2007)
Hemmung: (falls tagesgenau - es wird der 1 + letzte Tag bei der Berechnung mitgezählt s. Palandt 2011 § 209 Rdnr 1)
§ 203= frühestens 3 Monate nach Hemmungsende, ansonsten "normales Ende" + Hemmungstage
§ 204 = Hemmungszeit+6 Monate berechnen und an das "normale Ende" hängen oder falls außerhalb der Verjährung - Hemmungsende + anteilige Hemmungszeit(Tage innerhalb der normalen Verjährung)
Zollwert(Imp.) wird vom cif-Wert berechnet= Wert der Ware im Moment des Grenzübergangs[EU-Außengrenze].
cif Hamburg (Import) = 20.000 €(darin sind alle Kosten bis Bestimmungshafen HH enthalten! - Entladekosten v. Käufer zu tragen, falls sie nicht lt. Vertrag zu den Frachtkosten gehören und dann v. Verkäufer zu tragen sind)
Falls Zollwert(Imp) fob muss (incl.
Fracht) noch hinzugerechnet werden. Falls DDP Inlandskosten rausrechnen!
Zollsatz z.B. 5% => 1000 €. Summe aus:20.000 + 1.000 € (+inl. Verbrauchssteuern vom Zollwert = 21.000 €) + inländische Fracht = Grundlage für EUSt.
Einfuhrabwicklung(Dokus
etc u.U. auch der Zoll) – Ausfuhrabwicklung(Dokus etc. u.U. auch der Zoll) – Zollabwicklung(Zoll selbst – bei ddp vom VK zu tragen(duty paid) sonst i.d.R. v. Käufer(da i.d.R:
kein Ausfuhrzoll)
nochmaliger
Hinweis:
5% = 0,05 mit dem Taschenrechner!!! Daher entfällt auch /100!!!!!
anders formuliert: Wenn Sie mit Dezimalwerten rechnen, kommen
Dezimalwerte heraus! Wollen Sie ein Prozentformat, müssen Sie das Komma, um
zwei Stellen nach rechts verschieben! 0,025 = 2,5%
Rechnen Sie die Bsp.-Aufagben nach!!!!!
mfg
Weinhöfer