(Mathematische) Begriffe

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Tipp: Machen Sie die Worddatei zu Ihrem zentralen perönl. Nachschlagewerk (hinzufügen+löschen)

Info Bildungsgang Manager:

 da Ihr Bildungsgang weniger fachl. Inhalte einfordert, steht hier mehr als Sie benötigen – aber alles was Sie brauchen!

 

Anm.: Der Begriff IHK/AKA wird hier i.d.R. für den Prüfungserstellungsausschuss der IHK/AKA verwandt.

 

Nutzungshinweis:

Die Erklärungen sind auf IHK-Niveau[das sich über vier AO zumindest mathematisch vereinfacht hat!] gehalten.

(Gewisse Details daher weggelassen!)

·         Lesen Sie nur den/die Punkte, zu denen Sie eine Frage haben – sonst "drehen Sie durch"!

·         Falls Sie einen Begriff nicht finden, benutzen Sie die Suchenfunktion der Anwendung(z.B.: STRG+F).

·         Darstellung mit MS WORD: Schriftart: Times New Roman – Schriftgrad: 10 Ränder: 2 cm => wg. der Umbrüche!
obiger Punkt sollte in einer Zeile dargestellt werden!!

Wenn in einer Formel 5% steht, so ist mit 0,05 zu rechnen! Aus diesem Grund entfällt /100 bzw. *100 f. Prozentwerte!

Erklärung: Bei der Umsetzung mit z.B. MS Excel entfällt auch die Division /100, da 5% = 0,05.

Rechnen Sie die Bsp.-Aufgaben nach!!!!!

Aufgrund der Anforderungen von IHK-Aufgaben sollte Ihr Taschenrechner mindestens 10stellig sein!

 

Abgrenzungskonten = 4 Konten + Rückstellungen Hauptseite Nr. 33

Seit der IHK Prüfung S2003 müssen Sie auch bei den Bilanzkennzahlen mit den Abgrenzungskonten rechnen!

sonst. Fo = 113 (Leistung dieses J, - Kd zahlt nächstes J

sonst. Verbl. = 194(Leistung dieses J - wir zahlen nächstes J

ARA = 091  ( Leistung nächstes J - wir haben schon in diesem Jahr gezahlt)

PRA = 093 (Leistung nächstes J - Kd hat aber schon dieses Jahr gezahlt)

Eselsbrücke:

Aufwand/Ertrag im alten Jahr  - Bezahlung erst im neuen Jahr => 194/113 [analog zu 171/101 Verbl./Ford.]

Aufwand/Ertrag im nächsten Jahr - Bezahlung schon in aktuellen Jahr Aufwand = ARA=091  vs Ertrag = PRA=093

PRA Passiv = mit uns ist etwas geschehen, wir haben nämlich Geld bekommen => Ertrag erst nächstes J.

ARA Aktiv = wir haben etwas getan, wir haben schon Geld gezahlt => Aufwand des nächsten J.

 

1. Hinweis: Achten Sie bei der Auflösung von 194/113 darauf, dass Sie i.d.R. auch das normale Konto ansprechen, da Sie einen Aufwand/Ertrag in beiden Jahren bezahlen.

2. Hinweis: Falls Sie auf sonst. Verbl. (194) buchen, und es sich um einen vorsteuerpflichtiges Konto handelt, darf die Vorsteuer im alten Jahr nicht gebucht werden (da keine Rg! vorhanden). Im neuen Jahr muss die VSt  komplett gebucht werden.

-----

Auswirkung einer einzelnen Buchung auf 930(G+V) bzw. 060(EK) s. K5+K7:

Durch eine Jahresabschlussbuchung auf sonst.Fo(113) u/o ARA(091) erhöht sich unser Jahresgewinn!
Buchungen auf sonst. Verb. (194) bzw. PRA (093) mindern den Jahresgewinn.

---

Buchungsbsp:

Fall: Wir zahlen die Miete für den Zeitraum Dez – Feb über 3000 € erst nachträglich = Ende Februar des neuen Jahres.

=>sonstige Verbindlichkeit = wir schulden unserem Vermieter Geld.

 

Buchungssatz am 31.12.

411

194

1000,00 €

1000,00 €

 

Abschlussbuchung des Konto 194 am 31.12

194

940

1000,00 €

1000,00 €

 

Eröffnungsbuchung des Konto 194 am 01.01 (nur zur Komplettierung, bislang nicht prüfungsrelevant!)

910

194

1000,00 €

1000,00 €

 

Buchung Ende Februar im Moment der Mietzahlung über 3000,00 €

194

131

1000,00 €

3000,00 €

411

 

2000,00 €

 

Nur 2000,00 € der ÜW beziehen sich auf das nun aktuelle Jahr!

 

Fall: Unser Mieter hat die Miete für den Zeitraum Dez-Feb über 3000 € am 01.12. diesen Jahres komplett überwiesen.

ð  PRA = wir haben Gelder erhalten (=passiv), die teilweise(=2000 € f. Jan+Feb) nicht zu diesem Geschäftsjahr gehören.

 

Buchung am 01.12 = im Moment des Zahlungseingangs

131

873 (vor BilRUG: 242)

3000,00 €

3000,00 €


Buchung am 31.12

873 (vor BilRUG: 242)

093

2000,00 €

2000,00 €

Effekt: Der Saldo des Konto 242 über 1000,00 € geht ganz normal in 930 als Aufwand für dieses Jahr ein.

 

Abschlussbuchung des Konto 093 am 31.12

093

940

2000,00 €

2000,00 €

 

Eröffnungsbuchung am 01.01(nur zur Komplettierung, bislang nicht prüfungsrelevant!)

910

093

2000,00 €

2000,00 €

 

Auflösungsbuchung v. 093 am 01.01

093

873 (vor BilRUG: 242)

2000,00 €

2000,00 €

 

Fall: Wg. eines Steuernachzahlung(Prozess;...) bilden Sie eine Rückstellung in diesem Jahr über 1000 €

Buchung am 31.12.0x

421 (Gewerbesteuer) an 0722 1000€ an 1000€

 

Buchung am Bescheidzahlungstag falls Steuer nur 800€

0722 an 131 und 276(Erträge Rückstellungen) oder zur Not:243 (Periodenfremde Ertäge)  1000 € an 800 € und     200 €

 

Abkürzungen (kaufmännischer  Begriffe etc.) - s. Dateiende Zusammenfassung v. Abkürzungen

 

Abschluss von Warenkonten

Bei einigen IHK-Aufgaben erhalten Sie Waren-T-Konten vorgegeben und müssen diese abschließen und auswerten.

Der Saldo aller Konten der Kontenklasse 3 (302-308+391)wird über Konto 301 abgeschlossen (genauer umgebucht)

Der Saldo aller Konten der Konten zw. 805-808 wird über Konto 801 abgeschlossen. (genauer umgebucht)

 

1. Hinweis: Abgeschlossen wird im engeren Sinne nur über ein Abschlusskonto (930 bzw. 940).

Dies hat aber nur bei folgender IHK-Aufg. eine Relevanz" Abschluss von 391" hier immer 940! Der (Umbuchungs-) saldo von 391 geht aber - wie bei allen 3er Konten - nach 301!

 

2. Hinweis zu Kontennummern: Die IHK verwendet manchmal statt 391 - 390 statt 141 -140...(s. Hotpot K-Kopfzeile)

In den aktuellen Prüfungen erhalten Sie jeweils eine Kontenauswahl und müssen deren Extraziffern eintragen!

 

Tipp: Stur vorgehen! Bsp Konto 391 + 806 s. u.

1.       größere Kontenseite abschließen

2.       Summe unter die kleiner Kontenseite schreiben

3.       Saldo auf der kleineren Seite bilden

Wenn, wie im Fall des Konto 391, der Saldo auf der Sollseite steht, muss der Betrag bei dem anderen Konto auf der Habenseite eingetragen werden.

Buchungssatz in diesem Fall:  391 an 301

Sollte der Endbestand lt. Inventur kleiner als der Anfangsbestand sein – muss die Buchung umgekehrt erfolgen:

Buchungssatz dann : 301 an 391

Buchungssatz für Kontenabschluss v. 806 = 801 an 806

Der Buchungssatz gibt keine Auskunft über die Abschlussreihenfolge – nur über die Kontenseiten beim Abschluss!!!

 

Der Endbestand lt. Inventur ist i.d.R. von Ihnen noch einzutragen.

391 = 390

 

806

AB

9000

EB (940)

11111

 

101

400

801

2000

301

2111

 

 

 

101

1600

 

 

 

11111

 

11111

 

 

2000

 

2000

 

301

 

801

171

50.000

305

1.000

 

805

10.000

101

80.000

302

500

306

3.000

 

806

2.000

 

 

 

 

307

5.000

 

807

7.000

 

 

 

 

391

2.111

 

808

8.000

 

 

 

 

930

39.389

 

 

 

 

 

 

50.500

 

50.500

 

930

53000

 

 

 

 

 

 

 

 

80.000

 

80.000

 

930

301

39.389

801

53.000

Ktokl 4

5.611

 

 

061

8.000

 

 

 

53.000

 

53.000

 


Die IHK leitet nun(s. obige T-Konten) Auswertungsfragen ab:

Rohgewinn = Saldo 801 – Saldo 301 = 53000-39389 = 13611 € s. auch Begriff -> Rohgewinn

Reingewinn = Saldo 930 = 8000 € s. auch Begriff -> Reingewinn

durchschn. Handlungskostenzuschlagssatz = Ktokl4 / 301 = 5611/39389 = 14,25% s. a. Begriff -> Kalkulationsschema

durchschn. Selbstkosten = 301 + Ktokl 4 = 39389 + 5611 = 45000 €

durchschn. Gewinnzuschlagssatz = Saldo 930 / durchschn. Selbstkosten = 8000/ 45000 = 17,78%

durchschn. Kalkulationszuschlag = Rohgewinn / 301 = 13611 / 39389 = 34,56%  s. a. Begriff -> Kalkulationsschema

durchschn. Kalkulationsfaktor = 801 / 301 = 53000 / 39389 = 1,3456 = dezim. Kalkzuschlag + 1 = 0,3456+1 = 1,3456

durchschn. Handelspanne = Rohgewinn / 801 = 13611 / 53000 = 25,68 %

Hinweis zu "durchschnittlich" = Begriffe kommen aus der Kalkulation für einen Artikel. Hier werden Sie angewandt für alle Artikel => Im Durchschnitt über alle Artikel haben Sie einen Zuschlag.... von x %.

 

Lagerkennzahlen per T-Konto:

durchschn. Lagerbestand(LB) = (AB v. 391 + EB v. 391) /2 = (9000 + 11111) / 2 = 10055,5 € (s. a.->Lagerbestand!!)

Wareneinsatz = Saldo 301 = 39389 € [Nebeninfo: Mengenbetrachtung: Wareneinsatzmenge = Warenverkaufsmenge]

Nettoumsatz = Saldo 801 = 53000 € [Begriff f. weitere Kennzahlen nicht wichtig]

Umschlagshäufigkeit = Wareneinsatz / durchschn. Lagerbestand 39389 / 10055,5 = 3,92

durchschn. Lagerdauer = 360 / 3,92 = 91,84 Tage (falls die Aufg. nicht auf einem Jahr beruht=> 180/3,92 o. 90/3,92)

(Info: Wareneinsatz sei= 540.000 u. Umschlagsh. = 12 => durchschn. LB = 540.000/12 = 45.000 Formelumstellung!)

Lagerzinssatz bei einem angenommen Marktzinssatz von 14% = Marktzinssatz/360*durchschn. Lagerdauer = 14%/360*91,84 = 3,57% oder kürzer: Marktzinssatz/Umschlagshäufigkeit = 14% / 3,92 = 3,57%

Lagerzinsen bezogen auf die durchschn. Lagerdauer(LD) = durch.. LB * Lagerzinssatz = 10055,5 * 3,57% = 358,98 €

Lagerzinsen f. ein Jahr (p.a. = per anno) = durchschn. Lagerbestand(LB) * Marktzinssatz = 10055,5 * 14% = 1407,77 €

 

Abschreibung  nur linear! (Degressive AfA i. d. Steuerbilanz f. 20-22+09/23-01/25) (2,5x / 25% bzw. 20%) möglich – aber kein Prüfungsthema.). Auch (das Wahlrecht?!)des Abschreibungszeitraumes für Computerhardware + Software auf 1 J. ab 2021 f. die Steuerbilanz gilt nicht (autom.) in der Handelsbilanz (keine umgekehrte Maßgeblichkeit mehr!). Wir erstellen Handelsbilanzen.

Seit 2004 gibt es keine Halbjahresabschreibung mehr. Falls eine Maschine im März für 240.000 € netto gekauft wird und 10 Jahre lt. AfA-Tabelle zu nutzen ist, wird sie im ersten Jahr mit: 240.000/10(Jahre) = 24.000/12*10(Monate:12-3 +1 [lfd. Monat]) = 20.000 € abgeschrieben. Wg. BilMoG ist die steuerliche AfA-Tabelle nicht mehr (zwingend) relevant => wirkl. Nutzungsd.. Falls allerd. nur eine Einheitsbilanz(steuerl + handelsr.) erstellt wird -> AfA-Tabelle.

kalk. AfA = Wiederbeschaffungswert u. eigene Laufzeitannahme. Auch Meth. beliebig i.d.R. aber linear.

 

absetzbare Vorsteuer s. auch Hotpot zw. K25+K26 "Einstiegsdarstellung" zu Steuerbegriffen

s. zusammenfassend Umsatzsteuerschuld mit weiteren - eher theoretischen Bsp.fällen

Def.: VSt der ER(en) – VSt-korrekturbetrag einer GSt u/o eines Kontoauszuges => "absetzbare VSt" d. Belege x-z

 

Bsp.:ER-Fußteil - Skonto = korrigierter Fußteil

RG

-Zahlungssko/-satz

korrigierter Wert

Auftragswert (netto)

2000,00

-3% = 60,00

1940,00

+ 19 % Ust ( ausführlich: + 19% des Warenwertes)

+ 380,00

-3% = 11,40

+ 368,60

Rechnungsendwert - Korrekturbetrag - Zahlungsbetrag

2380,00

-3% = 71,40

2308,60

 

Ktoauszug liegt vor (falls Sie den Zahlungsbetrag ermitteln sollen, beachten Sie, dass, falls Bezugsko. vorhanden, ob sie Sko. vom Rgsendwert ziehen sollen = s. Zahlungsbedingung - ansonsten -wg. Kalkschema nur vom Warenwert!)

Rg. xy abzgl. 3% Skonto => Überweisungsbetrag

2308,60

Vorsteuerkorrekturbetrag aufgrund der Skontozahlung = 2380,00 – 2308,60 = 71,40 / 1,19 = 60,00*0,19 = 11,40
Wichtig: Zwischenwerte nicht runden!

absetzbare Vorsteuer = 380 – 11,40 = 368,60 Begründung: Ware nur noch 1940 € => VSt auch nur noch 368,60 €

 

Alternativ = (Vorsteuer ER - [Vorsteuer GS])* (1- Skontosatz) =  380 * 0,97 = 368,60

Alternative f. Vorsteuerkorrekturbetrag = (Vorsteuer ER -[Vorsteuer GS])* Skontosatz = 380 * 0,03 = 11,60

Hinweis: Alternative Berechnung ist nicht korrekt, falls ER Frachtkosten enthält, und die VSt. nur vom Warenwert zu berechnen ist!!!!! (Hintergrund: lt. Kalkschema der IHK sind Frachtkosten nicht skontofähig!)

 

Angebotsvergleich (GHP-Aufgabentyp)  s. auch Kaufvertrag - ACHTUNG: "freibleibend" => kein Antrag!

Basis Vorwärtskalkulation => probieren Sie die Übungsaufgabe! u. siehe auch Stichwort: Bezugspreis

Mögliche Besonderheiten bei einem Angebot:

§   tabell. Angebotsvergl. mit Datum u. unterschiedlichen Lieferzeiten => einige Angebote liegen außerhalb der Frist!

§   "Frachtkostenpauschale 80 €" => Sie müssen bei der Berechnung des Einzelpreises - diese durch die Menge teilen!

§   "ab 60 Stk – ein Stk Draufgabe ..... Frachtkosten je Stk 5 €" => bei den Frachtkosten 5*61 - bei der Umrechnung auf ein Stück Gesamtpreis/61.
(Wenn es sich um eine einmalige Sonderbestellung für einen Kunden handelt, kann man sich über die Division Gesamtpreis/61 streiten, da unser Kunde nur 60 bestellt hat und wir dann das eine Stück nicht anderweitig verkaufen könnten)

§  Aufteilung der Beförderungsko.: Platzkauf zahlt Kd alles - beim Versendungskauf Verkäufer Rollgeld I/Anfahrt!

§  Qualitativer Vergleich(Scoring) => Teile in der Summe = 100%. Falls Teil "Service" 20% ausmacht u. Lieferer1 hier 5 Pkte erzielt = 5*20% = 1(gewichtet) oder 5*20 = 100(gewichtet) je nachdem wie die Tabelle aufgebaut ist.

§  Reklamationsquote =Verhältnis der reklamierten Lief. eines Lieferanten zur Summe aller Lief. diese Lieferanten

§  Servicegrad(Lieferbereitschaft). Dieser stellt z.B. den Anteil der lieferbaren Artikel pro Bestellung dar.

 

Anschaffungskosten =Ansch.preis - Abzüge(Rab, Sko, u. i.d.R. Boni) +einmal. Nebenko (=EP bei Wa.) aber:.ohne MwSt!

s. auch Hauptseite Nr. 38 Hilfefolien

Bsp.: Anschaffung einer Sortieranlage für 142.800/1,19 = 120.000 €(=ZEP= nach Rabatt).
Wir zahlen unter Abzug von 3% Skonto = 120.000*0,97 = 116.400 €.(=BEP= nach Rabatt u. Skonto)

Nebenkosten => Transport 2380/1,19= 2.000 € und Montage 3570/1,19 = 3.000 €. Bei Autos: Überführung + Anmeldung(da einmalig) aber nicht erste Tankfüllung (da immer wieder Tanken )! Grundstück: Notar+Gerichtskosten, Maklergebühren, Grunderwerbssteuer(da einmalig) nicht: Grundsteuer. [Nebenko i.d.R. nicht skontofähig)

Hinweis: Falls etwas nicht zu den Anschaffungskosten(-nebenkosten) gehört, benötigt es ein weiteres Konto!

=> Anschaffungskosten(=EP) = 116.400+2.000+3.000 = 121.400 €. (Überweisungsbetrag = 121.400*1,19 = 144.466 €

Hinweis: Sollte Skonto auch von den Nebenkosten abziehbar sein = 120.000+5.000 = 125.000-3% = 121.250 €

Buchungssatz bei Rechnung: 031+141 an 171 (Nebenkosten der Anschaffung werden wie Anlagegut gebucht!)

Buchungssatz beim Kontoauszug: 171 an  131+031+141 (Wichtig: da keine Ware - auch nicht auf 308!!!!!)

AfA von Anschaffungskosten! Falls Anschaffung am 20.02.2006 => in 2006 nur für 11 Monate AfA berechnen!

 

Statt eines Kaufes kann man auch leasen. Zu Leasing s. hotpot->Nr. G8 dort Punkt 5.5.

 

 

Arbeitslosigkeit

abhängige Erwerbstätige

33,788 Mio

+Selbständige

3,640 Mio

= Erwerbstätige

37,428 Mio

+Erwerbslose (Arbeitslose)

4,062 Mio

= Erwerbspersonen

41,490 Mio

Arbeitslosenquote = Arbeitslose/Erwerbspersonen = 9,7903% [Es gibt auch eine nach ILO(mtl. Mikrozensus seit 09/07 früher Telefon) ermittelte ALQ]

Arbeitslosenquoten von West+Ost sind bei Prozentrechenaufgaben nicht zu addieren, da die Gewichtung fehlt!

Arbeitsproduktivität je Arbeitsstd = BIP in Mrd / (Erwerbstätige in Mio.*durchschnittliche Arbeitsstunden)*1000!!!!

2900 Mrd / (37,428 Mio*1800)*1000 = 43,05 Euro/je Arbeitsstd.[Info = 200 Tg * 9 Std = 1800; Mrd zu Mio => 1000)

 

Arbeitszeit

werktäglich(Mo-Sa!) je 8 Std. Max. auf 10 Std falls zeitnaher Ausgleich. Pausenzeiten (30 Min bei >6 Std u. <= 9 Std > 45 Min.) zählen nicht mit! [nach Arbzeit§]. nach JArbSch§ 30 Min Pause > 4,5 Std bis <= 6 Std > 45 Min. Schulpausen gehören zur §-Arbeitszeit(8*6 = 48 Std!). Bei mehr als 5 Unterrichtsstd. haben Azubis einen freien Nachmittag.

 

Beitragsbemessungsgrenze     s. auch Lohnabrechnung

Rentenversicherung + Arbeitslosenversicherung = 7300(2023)/7550,00 (2024)/8050,00(2025)

Kranken- Pflegeversicherung =  4987,50 (2023)/5175,00 (2024)/5512,50(2025)

Seit 2003: Versicherungspflichtgrenze= Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) f. Neuanträge =  5550,00 (2023) /5775,00 (2024)/6150,00(2025)

Falls ein AN mehr als die Versicherungspflichtgrenze =6150,00  € - über 1 J. verdient(früher 3 J.), kann er/sie in die private Kranken-/Pflegeversicherung wechseln [Das gesamte Jahreseinkommen muss aber über 6150,00*12 = 73.800 € liegen!// [nur Info: für schon priv. Vers. bis 31.12.2002 liegt die Grenze bei 58050 € = BBG*12]

Unterschied GKV = Familienangehörige sind mitversichert; PKV = nur der Betreffende ist versichert.

Wenn jemand 6000 € brutto verdient, dann wird die Renten-Arbeitslosenversicherung von 6000 € (da unter der BBG) und die Kranken-Pflegeversicherung von 5512,50 € (da sonst über der BBG) berechnet.

in der KV zahlen AN+AG seit 2019 wieder je 50% des Beitragssatzes und des individuellen Kassenzusatzbeitrags
JAEG und BBG werden jährlich über die "Bezugsgröße" (Ø Gehalt aller Versicherten der ges. RV) ermittelt

Unfallversicherung = AG 100%.      weitere Sätze 2024: 2,6% AV;

3,60% GPV[PV ab 07.2023: AG immer 50% des Beitragssatzes – AN kinderlos ab 23J. +0,6% - AN 1 Kind 50% Beitragssatz – AN 2-5 Kinder je geborenem Kind < 25J: -0,25%[Bsp ab 07/2023: 1 Kind = 1,8% - 2 K. 1,55% - 3 K. 1,3%...5 K.  0,8% - Nebeninfo: leiblich, adoptiert, Stief- oder Pflegek. egal ob u. wo lebend jeweils < 25J];

18,6% GRV. und. jeweilige GKV(s.o) (incl. Zusatzbeitrag) KK bekommt alle Sozialabgaben überwiesen und leitet diese an den Gesundheitsfond weiter.

Info: Sollte der Prozentsatz eines Sozialversicherungszweiges sinken, die Beitragsbemessungsgrenze steigen, so kann dies zu einer Erhöhung oder Senkung der Ausgaben für diesen Sozialversicherungszweig führen!

 

Bezugspreis aufgrund von Belegen (falls Ktoauszug vorhanden - nehmen Sie diesen!-> B)) Haupts.Nr. 4+(36)

Sie erhalten eine Rechnung(RG) und es wird eventuell davon noch eine Gutschrift (GS) abgezogen. Den Restbetrag zahlen sie mit Skontoabzug. IHK-Frage: Bezugspreis der Ware?

s. hierzu auch HotPot->K45 "Geschäftsbuchung incl. Skontoproblematik und Kalkulation des EP"

1.       Hinweis: Rabatte werden nicht gebucht, aber in der Kalkulation natürlich abgezogen!
=> nicht vom Einzelpreis aus rechnen, da zu viele Rechenschritte


Rechenbsp.:

Menge

Einzelpreis

Rabatt

Positionswert

30

20,00

5 %

570,00

 

 

 

 

 

 

Auftragswert (br.)

570,00

 

10%

Kundenrabatt

57,00

 

 

Auftragswert (nt.)

513,00

 

 

Frachtkosten

87,00

 

 

Rg.wert (nt.)

600,00

 

19%

Mehrwertsteuer

114,00

 

 

Rechnungsendwert

714,00

Zahlungsziel: 14 Tage 2% Skonto 30 Tg. netto vom Rechnungsendwert

 

Hinweis: Die IHK hat immer selbst Skonto vom Rechnungsendwert abgezogen, wenn sie (IHK) einen Kontoauszug erstellt hat. Dies verstößt wohl gegen das eigene Kalkulationsschema, wenn Frachtkosten in der Rechnung auftauchen, und wird daher auch neuerdings durch die Floskel "vom Rechnungsendwert" wieder legitimiert.

Sie dürfen Sko. nur vom RG-endwert abziehen – bei vorhandenen Frachtkosten - wenn dies lt. Zahlungsbed. erlaubt ist!

 

GS über 40%  wir/Kunde behält Ware.

(Hinweis zu GS-Berechnung: Rabatte der RG (Mengen-/Kundenrabatte) müssen i.d. GS ebenfalls genutzt werden!)

240,00

45,60

285,60

 

Kontoauszug über den Restbetrag= OP(offener Posten)(714,00 – 285,60 = 428,40) nach Abzug von 2% Skonto

RG...... abzüglich GS.... abzügl. 2% Skonto

419,83 S

S= wir bez. Lief. (event. -) BELASTUNG

H = Kunde bez. uns (event. +) GUTSCHRIFT

Bezugspreis?

2.       Hinweis: Bezugspreis ist ein Begriff aus der Kalkulation(=> Kalkulationsschema) => ohne Umsatzsteuer!!!

 

Lösungswege:

A) 600,00 (Rgwert. (nt.)) – 240,00 (GS Warenwert) = 360,00 * 0,98(= 1 – Skontosatz) = 352,80 / 30 (Stück) = 11,76

 

B) 419,83(Ktoauszug)/1,19 = 352,80 / 30 (Stück) = 11,76 (ist i.d.R. der einfachere Weg!)

 

Anmerkung:
Wenn Sie eine separate Frachtkostenrechnung erhalten, müssen Sie diese natürlich zu der Warenrechnung hinzurechnen (i.d.R. ohne Skontoabzug!!! und nur den Wert ohne Ust) - dann durch die Stückzahl teilen.

 

Bilanzkennzahlen

Jahresabgrenzungskonten sind eindeutig kurzfristige Natur. s. auch Abgrenzungskonten

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen gegenüber Mitarbeitern sind eindeutig langfristige Verbindlichkeiten

andere Rückstell.: kurzfr. (Steuer, Prozess) oder eher langfr. (Garantierückstell.)

Rechenbsp 1: Sie müssen selbst G+V /SBK erstellen und zw. Aufw/Ertr. sowie Anlage-/Umlaufverm. unterscheiden! Abfolge 940 (SBK)=Kontenform(Inventar = Staffelform) :

A nach Nutzungsdauer(s. Kontonr.) und U nach Flüssigkeit(§ 266 HGB) - Passivs. nach Fälligkeit(1. EK – 2. FK…)

930

 

940

211

0

2yy

2.000

023 A

2.000

061 E

????

301

28.800

801

50.000

 

033 A

380

082 F

1.100

402

16.000

 

 

 

034 A

700

171 F

700

4xx

4.800

 

 

 

391 U

600

 

 

491

1.200

 

 

 

101 U

760

 

 

Saldo 061

????

 

 

 

131 U

560

 

 

 

52.000

 

52.000

 

 

5.000

 

 

Saldo von 930 = 52000-50800 = 1200 = (Rein-)Gewinn = Jahresüberschuss

Endbestand v. 061 = 5000-1100-700 = 3200 (Aktiv- + Passivseite der Bilanz sind gleich groß)

 

Anlagevermögen = A = 3080 €

Fremdkapital = F = 1800 €

Aufwand = Sollseite von 930 = 50800 €

Ertrag = Habenseite von 930 = 52000 €

Warenrohgewinn = 801 – 301 => 50000-28800 = 21200 (s. auch Rohgewinn)

berechnetes EK zum Jahresanfang = 3200 – 1200 = 2000 €


Die folgenden Kennzahlen sind bislang schon in Abschlussprüfungen vorgekommen. Es gibt aber Dutzende weitere Kennzahlen! Lt. Stoffkatalog der AKA sollten die folgenden KZ aber ausreichend sein.

 

Vermögensstruktur

                                                                    AV                                            3080

Anlage(n)(vermögens-)intensität = -------------------------         =            -----------  = 61,6%

                                                         Gesamtvermögen                                 5000

 

Info: eine hohe Anl.intens. bedeutet, dass viel Kapital langfristig gebunden ist, bei Liquiditätsproblemen problematisch.

 

                                                                UV                                               1920

Umlauf(vermögens-)intensität =    -------------------------         =            -----------  = 38,4%

                                                         Gesamtvermögen                                 5000

 

Inventarbegriff(A.VermögenB.Schulden = C. Eigenkapital):

Reinvermögen(Nettovermögen) = Eigenkapital = Gesamtvermögen(Bruttovermögen) abzgl. der Verbl. der Passivseite

 

Investierung

                                                                EK (Jahresende)              3200

Anlagedeckung I = Deckungsgrad I =--------------------------   = ----------- = 103,9%

                                                                 Anlagevermögen            3080

 

                                                                    langfr. Kap(Jende)              3200+1100i)

Anlagedeckung II = Deckungsgrad II = ----------------------------   =   ------------------- = 139,6%

(=goldene Bilanzregel)                               Anlagevermögen                   3080

 

i)Hinweis: Die Verbl. gegenüber Kreditinstituten(082) könnten ebenfalls noch in kurzfr. + langfr. unterteilt sein!(s.u.)

 

Rentabilitätskennziffern:

In den Schulbüchern ist es teilweise strittig worauf der Jahresüberschuss bezogen wird:

auf z.B.: EK zum Jahresanfang(2000) oder das durchschn. EK (2000+3200)/2 = 2600

Die IHK hat das EK zum Jahresanfang genommen und dies auch extra angegeben!

 

                                       Jahresüberschuss                             1200

EK-Rentabilität =  -------------------------------        = ----------------------------- = 60% (Unternehmerrentabilität)

                                     EK zum Jahresanfang                      2000

 

Gesamtkapitalrentabilität(Unternehmensrentabilität) (Hinweis: Falls Sie diese ausrechnen sollen, erhalten Sie eine gesonderte Info über die Höhe des Gesamtkapitals zum Jahresanfang!!!!! z.B.: Bilanz des Vorjahres => dortige Bilanzsumme ist für dieses Jahr der Anfangsbestand) Annahme hier: 4000. Oder Sie erhalten eine Info speziell über das FK zum Jahresanfang + dem zu berechnenden EK zum Janfang(EK-Jende - Jahresüberschuss) = Gesamtkap Janfang

 

     Jahresüberschuss+Zinsenaufwendungen(211)                           1200 + 0

= --------------------------------------------------------     =            ------------------------ 30%

          Gesamtkapital zum Jahresanfang                                              4000

 

                                       Jahresüberschuss                1200

Umsatzrentabilität =---------------------------    = ----------------=   2,40%

                                       Umsatzerlöse (801)            50000

Von jedem Euro Umsatz verbleiben dem Unternehmen 2,4 Cent Gewinn!!!!

(Info: Lt. DBB 12/07 S. 38 Bruttoumsatzrendite(v. Gewinnsteuern)  in D bei 4,5% f. 2006)

 

                                                                                  EK Jahresende                           3200

EK-quote/-intensität/-anteil zum Jahresende =   -------------------------------  =  --------------- =  64%

                                                                              Gesamtkap Jahresende                  5000

Hinweis: FK-quote Restwert zu 100% = 36%

 

(nicht prüfungsrelevante- aber allgem. wichtig:
Info: Liegt der Zinssatz des FK unter der EK-Rentabilität - lohnt es sich für das Unternehmen weiteres FK aufzunehmen, da dadurch die EK-Rentabilität weiter steigt!(Leverage-Effekt). Auf der anderen Seite wird dadurch natürlich der Anteil des haftenden EK gesenkt, was das Ausfallrisiko des FK-Gebers erhöht(s. Subprime-Hypotheken; Private Equity; >Hedgefonds))

 


Liquiditätskennziffern IHK-Niveau+

940 (SBK) - A nach Nutzungsdauer und U nach Flüssigkeit(§ 266 HGB) (Passivseite nach Fälligkeit)

Bilanz

Aktiva

Passiva

A. Anlagevermögen

 

A. Eigenkapital

 

1. Grundstücke u. Gebäude

1.100

1. Stammkap. = Gezeichnetes . Kap

1.200

2. BGA

750

2. Gewinnrücklage

600

3. Fuhrpark

850

3. Jahresüberschuss*

450

B. Umlaufvermögen

 

B. Fremdkapital

 

1. Waren(Vorräte)

320

I. Rückstellungen

 

2. Ford. aus LuL

210

1. Pensionsrückstellungen

350

3. Kassenbestand Bank

343

2. Steuerrückstellungen

40

4. Kassenbestand Kasse

7

3. Andere Rückstellungen

50

 

 

II. Verbindlichkeiten

 

Anm.: hier nach Ktonr sortiert – Literatur u. IHK bei BGA+Fuhrpark sowie Ba u. Ka nicht einheitlich: s. S/W 16/17 sowie S12

(wg onlinebanking Ka u. Ba meist getauscht)

HGB § 266 differenziert jeweils nicht

 

1. gegenüber Kreditinstut.

 

 

-langfr.

500

 

-kurzfr.

200

 

 

2. Verbl. aus LuL

150

5. sonstige Fo

16

3. sonstige Verbindlichkeiten

45

C. Rechungsab­grenzungsposten

4

C. Rechnungsab-grenzungsposten

15

 

3.600

 

3.600

Für die Liquiditätskennziffern zusätzlich das blaue Bsp. wg. der Abgrenzungskonten

Vermögensstruktur: Die Rechnungsabgrenzungsposten werden jeweils den kurzfr. Fo bzw. Verbl. hinzugerechnet!

 

                                                                      Liquide Mittel (131+151)                                        560

1. Liquidität = Barliquidität =              -------------------------------------------------------      =  -----------  = 80%

                                                                  kurzfr. Schulden (171+ 093+194+072+082)               700

072(=0722+0724)+082 nur kurzfr.!!!!

 

                                                          Liquide Mittel (131+151)                                           343+7

1. Liquidität = Barliquidität = -----------------------------------------------            =   ------------------------------------  = 70%

                                                    kurzfr. Schulden (171+ 093+194+072+082)      150+15+45+(40+50)+200

072+082 nur kurzfr.!!!!

 

                          Liquide Mittel+kurzfr. Fo(101)+091+113                   560+760

2. Liquidität = ------------------------------------------        =               -------------------- = 189%

                          kurzfristige Schulden (171+ 093+194+072+082)              700

 

072+082 nur kurzfr.!!!!

 

                           Liquide Mittel+kurzfr. Fo(101)+091+113                                   343+7+210+4+16

2. Liquidität = ------------------------------------------------------------         = ------------------------------------ =  116%

                          kurzfristige Schulden (171+ 093+194+072+082)               150+15+45+(40+50)+200

 

072+082 nur kurzfr.!!!!

 

BIP s. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung -> dort besonders Verwendungsrechnung

 

break-even-Berechnung   fünf Fälle(Aufgaben z.B.: Nr. 10 + 20)

 

a) Reisender vs. Handelsvertreter

Reisender = 5% Prov. + 2000 € Fixum(=> 0,05x + 2000)

Handelsvertreter = 9 % Prov. => 0,09x (nicht: 9x)

Gleichung:

0,05x+2000 = 0,09x  =>  0,04x = 2000 => x = 2000/0,04   => x = 50.000 € Umsatz

y = 0,09*50.000 = 4500 € Kosten

HV zur Markterschließung günstiger – ab dem break-even-point der Reisende, da dessen Kosten niedriger sind.


b) Fremdlager vs. Eigenlager

Fremdlager = 2 €/m2

Eigenlager = 1,5 €/m2 + 3000 € fixe Kosten(eventl. muss man mehrere Teilbeträge addieren!)

Gleichung:

1,5x + 3000 = 2x => 0,5x = 3000 => x = 6000 m2    => y = 2*6000 = 12.000 € Kosten

Neben dem Kostenvergleich können noch andere Faktoren eine Rolle spielen(Beleihbarkeit; Standort;…)

c) Eigen- vs. Fremdtransport

Eigen = 420 € ; Fremd = 100 € pauschal und 3 € pro Entfernungskilometer

3x+100 = 420x => 320/3 = bis 107 km ist Fremdtransport günstiger, ab Eigentransport. Rechtl. wird der Eigentransport i.d.R. aber auch damit verbunden, dass der Lieferer das Transportrisiko nun trägt! Ev. Transportversicherung nötig!

d) Deckungsbeitragsrechnung = e - kv  i.d.R= (B)VP -  EP  [dies kann auch über T-Konten geprüft werden]. EP = 308,70 €(variable Kosten=Saldo 301 [i.d.R. = kv]) + 10.000 € fixen Kosten(i.d.R. Ktokl 4 [ kann auch in fixe u. variable Teile aufgeteilt werden, dann var. Ko =Kto 301 + variabler Teil Ktokl 4 z.B.: produktbezogene Kosten: Verpackungsmaterial; Ausgangsfrachten; Energie…]) bei einem Vk-Preis = 435,24 (= Saldo 801). Gleichung:

308,70x + 10.000 = 435,24x  =>  126,54x = 10.000 => x = 79,03 Stück => y = 435,24*79,03 = 34397,02 € Umsatz

Wenn Sie 79,03 Stück verkaufen, machen Sie weder Gewinn noch Verlust!(BVP = Selbstkosten)

 

erweiterte Aufgabe:

Sie wollen einen Gewinn pro Stück von 10,00 € erreichen! => 308,70x + 10.000 + 10x = 435,24x

Sie wollen einen Gesamtgewinn von 4000 € erzielen!=>308,70x + 10.000 + 4000= 435,24x

 

e)Ab welcher Menge ist es bei einem Staffelrabatt günstiger, die größere Menge zu bestellen? Mindestbedarf = 420 Stk.(Bezugskosten bleiben unberücksichtigt/ bzw. falls je Stk unwichtig; Lagerkapazität u. -risiko bleiben außen vor). ab 200 Stk 10%; ab 500 Stk 25%; LEP = 80 Euro. => 500*80*(1-0,25) = 30.000 / (80*(1-0,10)) = 417 Stk => es sollten 500 Stk bestellt werden!

Controlling

Soll-Istvergleich(Abweichungsanalysen) - Budgetierung - Berichtswesen; Planung - Steuerung - Kontrolle;....s. auch kleinen Hilfetext bei hotpot

 

Deckungsbeitrag  s. a. break-even -> Punkt d).     = e - kv = . (B)VP-kv (var. Kosten = i.d.R.: EP = 301)

= Teilkostenrechnung

Stückdeckungsbeitrag(Deckungsspanne) = Betrag, um den die fixen Kosten je verkaufter Einheit (Stuhl) reduziert werden.

Stückdeckungsbeitrag = Verkaufspreis – Einstandspreis [=variable Kosten (i.d.R. Konto 301)] Es können auch Teile der Ktokl 4 als variable Kosten ausgewiesen werden, z.B.: Ktokl4 = 20000 € davon 20% variabel = 4000€[u.U.: Energie; Ausgangsfrachten; Verpackungsmaterial]. Dann Kto 301 + 4000€. Restliche 16.000 € sind dann die fixen Kosten, die durch die Deckungsbeitrag reduziert/gedeckt werden sollen.

Da es aber mehrere Vk-Preise gibt:

Barverkaufspreis – Einstandspreis (unter EP zu verkaufen, wäre Dumping, zumindest bei Lebensmitteln verboten!)

 

1. Bsp.:    LVP = 496,00 € – 10% Rabatt=  ZVP – 2,5% Skonto =BVP = 435,24 €

LEP = 360,00 € - 12,5% Rabatt = ZEP – 2% Skonto = BEP +eventuelle Bezugskosten = EP = 308,70 €

Stückdeckungsbeitrag = 126,54 €

Gesamtdeckungsbeitrag = Stückdeckungsbeitrag * Verkaufsmenge (z.B.: 9400 Stk.) = 1.189.476,00 €

 

2. Bsp.:   EP = 308,70 und VK-Preis = 435,24 bei 10.000 € fixen Kosten.

break-even-point Berechnung s. break-even-point d) Deckungsbeitragsrechnung(dB bzw. DB)

"kurzfristige Preisuntergrenze" = db mit dem Wert 0 €. = schwarze Null (Vk-preis = EP+eventl. var. Handl.-kosten!). 

negativer Deckungsbeitrag(VK-preis < Einstandspreis+eventl. var. Handlungskosten;  z.B. bei Lockvogelangebot möglich) = Dumping.
Lt. höchstrichterlicher Entscheidung ist längerfristiges Dumping illegal. (Wal-Mart Urteil)

"langfristige Preisuntergrenze" = Selbstkosten, das U.-nehmen kann überleben, der Unternehmer bekommt keine Zinsen

 

Durchschnitt  handelsrechtlich außerdem nur noch Lifo bzw. Fifo erlaubt(BilMoG).

einfaches arithmetisches Mittel  = einfacher Durchschnittswert

7+2+9 = 18 : 3(Anzahl der Elemente) = 6 (ist aber zu ungenau, wenn unterschiedliche Mengen vorkommen) =>

 

gewogenes arithmetisches Mittel = gewogener Durchschnittswert Bsp: Lagerdaten:

Menge

Preis

Produkt

20

7

140

50

5

250

10

8

80

Summe: 80

 

Summe: 470

470 : 80(Anzahl) = 5,88 € ist der gewogene Durchschnitt - aber:

Im Zusammenhang mit der Inventur (s. Niederstwertprinzip) muss immer der niedrigere Wert bei Guthaben angesetzt werden. Falls also der Einstandspreis im nächsten Jahr(Preisliste des Lieferers)  unterhalb von 5,88 € liegt, ist der Einstandspreis als Inventurwert zu nehmen!

 

Einkommen

"in jeweiligen Preisen" = nominal (incl. Inflation) vs. real (um Inflation bezogen auf  das/die Vorjahre bereinigt)

Bsp: Einkommenssteigerung von 2800,00 € auf 3136,00 € => 3136/2800 = 112%. Falls die Inflationsrate 9% betrug=>

112%/109% = 102,75% => Das Realeinkommen ist um 2,75% gestiegen.

Wenn Inflation> Nominaleinkommen => Realeinkommen ist zurückgegangen!

Inflation ist auch, wenn das Nominaleinkommen stärker wächst als das Realeinkommen (Ursache/Diff: Inflation!)

 

Einkommensteuererklärung + Einkunftsarten  s. Lohnsteuerjahresausgleich

Einstellungsunterlagen: Sozialversicherungsnachweis(v.d. Krankenkasse) + ELStAM(v. Finanzamt) ; BR muss Einstellung zustimmen

 

Fälligkeitsberechnung

s. u. Verzugszinsen u. hierzu ausführlich Hotpot-> 11.(unten)-> Hinweis -> Fälligkeit und Verzug

 

Finanzierung

s. Hot Pot K2+K3(Innen- Außen/Eigen-Fremd; Arten; Sicherung etc.) oder Finanzierungserfolg(Hauptseite Nr. 24 Variante suchen) hier

 

GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut (wahrscheinlich zu schwer f. die Prüfung ->Hauptseite Nr. 30(GWG))

Kto = 037 Definition: ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, welches selbstständig und ohne Zuhilfenahme anderer Wirtschaftsgüter genutzt werden kann (Computerzubehör(Monitore, Scanner; Drucker ) i.d.R. nicht!). Grenzwerte: ohne Ust und nach Abzug von Skonti/Boni. Bis 250 € [ab 2018 früher 150] i.d.R. als Aufwand z.B.: Bürobedarf(Kto: 481).(rein theoretisch könnte man auch über die Nutzungsdauer abschreiben - s.u.)

Ab 2010 muss der U-nehmer für jeweils ein Jahr wählen, ob er: zw. 250,01 €[ab 2018- früher 150,01] bis 1000 € Anschaffungswert Güter in einen Jahrespool(=Sammelposten) aufnimmt (Kto: 0371 GWG-Sammelposten[in einigen Büchern auch 0381=1J./0382=2J.…]) und über 5 J. linear abgeschrieben werden(Es spielt hierbei keine Rolle, ob Gut inzwischen untergegangen o. verkauft wurde!), oder zw. 250.01 bis 800 €[ab 2018 früher 150,01 bis 410] sofort abschreibt(Annahme: Kto 0370) + Doku-Pflicht und ab 800.01 €[ab 2018 früher 410,01] normal nach Afa-Tabellen abschreibt.(also nicht als gesondertes GWG)(Annahme: Kto 491).

Ab 2010 besteht auch wieder grundsätzlich das Wahlrecht - alle Anlagegüter unter 1.000 € - nach normaler Afa abzuschreiben!

 

Gewinn

s. Rohgewinn u/o Reingewinn(Jahresüberschuss)

Gewinnverteilung bei KG  u. GmbH s. Verteilungsrechnung

 

Gleichgewichtspreis  Aufgaben: Hauptseite Nr. 29 und Nr. 40 dort: 419+421+…

A = N + Markträumungsfunktion(= größter Absatz[=Menge]; Umsatz[=Me*Preis]); Produzentenrente = Anbieter, die bereit waren unterhalb des GGP zu verkaufen, erhalten nun mehr Geld je Stk. Konsumentenrente = Nachfrager, die bereit waren oberhalb des GGP zu kaufen, müssen nun je Stk. weniger bezahlen. Höchstpreis = liegt unterhalb des GGP(führt zum Schwarzmarkt) - Mindestpreis = liegt über dem GGP(Staat muss intervenieren[kauft z.B. Butter]).

 

Handlungskostenzuschlag

i.d.R. Summe der Kontenklasse 4 (s. aber auch Kosten- und Leistungsrechnung 2. Hinweis)

Handlungskosten werden auch häufig mit den Fixkosten (Deckungsbeitragsrechnung) gleichgesetzt.
(Manchmal auch : 80 % der Kontenklasse 4 als fixe Kosten – Rest als variable Kosten)

 

IAS/IFRS

Sollte im Großhandel noch nicht relevant sein, da die prüfungsrelevanten Unternehmensformen: Einzelunternehmung e.K.; KG und GmbH nur in den seltensten Fällen kapitalmarktorientiert sind. Allerdings ist das Bilanzmodernisierungsgesetz ab dem 01.01.09 freiwillig und ab dem 01.01.10 verpflichten zu beachten

 

Inventur Geschäftsjahresende(GJE) = 31.12.xx oder zu einem anderen Termin!

Stichtagsinventur = zeitnah = bis 10 Tage vor/nach GJE

verlegte Inventur = bis3 Monate vor oder 2 Monate nach GJE

permanente Inventur = 1x im GJ "körperl. Bestandsaufnahme" setzt i.d.R. WWS voraus (Zeitpunkte = jeweils kl. Me)

Stichprobeninventur = anhand eines mathe. anerkannten Verfahrens

Buchinventur = 1x im Geschäftsjahr f. Ford/Verb bzw Bankguthaben teilweise per Saldenbestätigung

Aufbewahrungsfrist: alles, was mit "Invent..." anfängt + alle Bilanzunterlagen [G+V; Anlagespiegel…]=> 10 Jahre zum Jende der letzten Eintragung. Bsp: 31.12.2007 Inventur - letzte Eintragung 01.03.2008 => 31.12.2018. Ab 2025 Buchungsunterlagen =RG/GS/Ktoauszüge   8 Jende - dagegen: Geschäftskorrespondenz (Angebote… ) 6 Jahre Jende

 

Insolvenz

3-Gründe: Zahlungsunfähigkeit(Antrag d. Gläubiger/Schuldner); drohende Zahlungsunfähigkeit(Antrag d. Schuldner); Überschuldung (nur bei jurst. Personen)

Ab Prüfung/Eröffnung durch das zuständige Amtsgericht keine individuellen Zwangsvollstreckungen mehr - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters - falls Masse nicht ausreicht, Massegläubiger(Gericht+Ins.verwalter) zu befriedigen, wird das Insolvenz-verfahren nicht eröffnet. Insolvenzgläubiger = Mitarbeiter; Lief. ohne EV="normale G"

1. Aussonderung (Schuldner ist nur Besitzer = Lieferung unter Eigentumsvorbehalt[EV])

2. Absonderung ( Gegenstände sind verpfändet - sicherheitsübereignet - Hypothek[Beleihungsgrenze < 100%: Kreditsumme/Verkehrswert eines Grundstk.{Zweck: Risikominderung}] - noch genutzt/ bzw. zwangsversteigert)

3. Befriedigung der Massegläubiger (Gericht; Insolvenzverwalter)

4, Befriedigung der Insolvenzgläubiger ( Ford. vor Insolvenzeröffnung [Löhne; Lieferer;...)

5. Befriedigung der nachrangigen Insolvenzgläubiger ( Zinsen; Ford. nach Verfahrenseröffnung)

 

Insolvenzquote: "restl. Liquidationserlös [nach Aus-/Ab- + Masse] {5 €}" / "Ford. aller Insolvenzgl {200 €} " = 2,5%

 

Kalkulationsschema= Vollkostenrechnung (eigentlich Zahlen aus KLR - die IHK nimmt aber Fibu-Zahlen!)

 

s. Rechenbsp. mit Lösung bei den IHK-Aufgaben Variante: Vorwärtsrechnung

Vorwärtskalkulation = Verkäufermarkt vs. Rückwärtskalkulation = Käufermarkt

Hinweis: Falls bei den IHK-Aufgaben "nach Kalkulationsschema " steht, ist damit gemeint, dass auf Frachtkosten kein Skonto gewährt wird. Sie müssen also aus dem Rechnungsendwert die Frako * 1,19 abziehen => vom Rest Skonto ziehen => und die Frako*1,19 wieder hinzurechnen. (Alternativ: Warenwert (netto))

Hinweis: Bei einigen IHK-Aufgaben wird die G+V und das Kalkulationsschema verbunden (KtoKl 4 = Handlungskostenzuschlag). Dies ist allerdings eine Verkürzung, da das Kalkulationsschema mit der KLR = Kosten-u. Leistungsrechnung (z.B.: kalk. Zinsen, kalk. AfA) verbunden ist und nicht mit der Finanzbuchhaltung (Zinsaufwendungen, bilanzielle AfA).

Diese Problematik führt speziell bei den Begriffen Rohgewinn allen Folgeberechnungen durchschn. Kalkulationszuschlag – durchschn. Handelsspanne etc zu unterschiedlichen Ergebnissen je nach Ansatz!

 

Die Berechnungen in diesem "Nachschlagewerk" gehen immer von der IHK-Interpretation aus!!!!!

s. auch Kosten- u. Leistungsrechnung oder Rohgewinn s. daher aber auch Begriff -> Abschluss Warenkonten

 

Rechenbsp. für Warenkalkulation(s. unten auch Rechenhinweise!!!):

 

 

% oder €

vorwärts

 

 

Listeneinkaufspreis

 

 

100%

320,00

 

 

-Liefererrabatt

 

5,00%

 

16,00

 

 

=Zieleinkaufspreis

 

 

100%

304,00

95%

 

-Liefererskonto

 

2,00%

 

6,08

 

 

=Bareinkaufspreis

 

 

 

297,92

98%

 

+Bezugskosten

 

14,50 €

 

14,50

 

 

=Bezugs(Einstands-)preis

 

100%

312,42

 

bei T-Kto = Saldo 301(variable K.)

+Geschäfts-(Handlungs-)kosten-

25,00%

 

78,11

 

bei T-Kto = Ktokl 4 (i.d.R. fixe K)

 zuschlag

 

 

 

 

 

 

[kann auch variable Teile haben]

=Selbstkosten(preis)

 

100%

390,53

125%

 

+Gewinnzuschlag

 

14,00%

 

54,67

 

bei T-Kto = Saldo 930 =Reingew.

=Barverkaufspreis

 

 

95%

445,20

114%

 

+Kundenskonto

 

3,00%

 

14,06

 

 

+Vertreterprovision

 

2,00%

 

9,37

 

 

=Zielverkaufspreis

 

 

96%

468,63

100%

 

+Kundenrabatt

 

4,00%

 

19,53

 

 

=Listen(Netto-)verkaufspreis

 

 

488,16

100%

bei T-Kto = Saldo 801 s. aber auch

Anm. Rohgewinn(BVP vs. LVP)

Hinweis: bei T-Konten: 301=Wareneinsatz=Bezugspreis

 

 

 

rückwärts

 

Rechenhinweise:

Falls Sie 100% haben => Multiplikation => Bsp.: 320*0,05 = 16,00

Falls Sie keine 100% haben => Division durch (1+ oder – dem Differenzsatz)

Bsp.:

95% => 445,20/(1-0,05) = 468,63158(ungerundet = Taschenrechneranzeige) * 0,03 = 14,06

114% => 445,20/(1+0,14)= 390,52632(ungerundet = Taschenrechneranzeige)*0,14= 54,67 €

 

Falls es bei der Vorwärtskalkulation nur auf das Endergebnis ankommt:

(320*0,95*0,98+14,5)*1,25*1,14/0,95/0,96 = 488,15625      [Falls keine Frakos auch keine Klammer notwendig!]

Falls es bei der Rückwärtskalkulation nur auf das Endergebnis ankommt:

(488,16*0,96*0,95/1,14/1,25-14,50)/0,98/0,95 = 320,00258 [Falls keine Frakos auch keine Klammer notwendig!]

Rohgewinn(nach Kalkulationsschema) = Listenverkaufspreis – Einstandspreis = 175,74 
s. auch Rohgewinn /Abschluss Warenkonten u. obigen Hinweis

Kalkulationszuschlag = Rohgewinn / Einstandspreis = 175,74 / 312,42 = 56,2512003%

Kalkulationsfaktor = Listenverkaufspreis/Einstandspreis = 488,16/312,42 = 1,562512003
                alternativ: Kalkzuschlag als Dezimalzahl = 0,562512003+1 = 1,562512003

Handelsspanne = Rohgewinn / Listenverkaufspreis = 175,74/488,16 = 36,00%

Wenn Sie nur den Kalkulationszuschlag haben und die Handelsspanne errechnen sollen:

0,562512003/(1+0,562512003)= 36%

Wenn Sie nur die Handelsspanne haben und den Kalkulationszuschlag errechnen sollen:

0,36/(1-0,36)= 56,2512003%

Wenn Sie die Handelsspanne und den Rohgewinn haben und den notwendigen Nettoumsatz ermitteln sollen:

175,74/0,36 = 488,17 (Rundungsdifferenz 1 Cent)

 

Stückerfolg = Stückgewinn = VP - Selbstkosten [VP = BVP falls nicht vorhanden LVP]

 

Draufgabe als Rabatt => Gesamtlep = LEP*(Menge+Draufgabe), die Draufgabe wird in der Position Rabatt wieder abgezogen!. Falls die Frachtkosten auch von der Menge abhängig sind - und keine zusätzlichen Hinweise vorhanden sind - müssen die Gesamtfrachtkosten incl. der Draufgabe - berechnet werden!

 

Unwahrscheinlich für die IHK-Prüfung – aber theoretisch möglich:

Bezugskosten werden als Prozentsatz der ZEP angegeben.

 

 

 

% und Euro

vorwärts

 

Listeneinkaufspreis

 

 

200,00 €

200,00 €

-Liefererrabatt

 

 

17,50%

35,00 €

35,00 €

=Zieleinkaufspreis ZEP

 

 

165,00 €

165,00 €

-Liefererskonto

 

3,75%

6,19 €

6,19 €

=Bareinkaufspreis

 

 

158,81 €

158,81 €

+Bezugskosten in % des ZEP

 

8,75%

14,44 €

14,44 €

=Bezugs(Einstands-)preis

 

 

173,25 €

173,25 €

Vorwärtskalk: 165,00*8,75% = 14,44 €

 

Bei der Rückwärtskalkulation kann nun nicht einfach 173,25/(1+0,0875) gerechnet werden, da sich die 8,75% nicht auf den BEP beziehen. Also muss die 8,75% um die 3,75% korrigiert werden=>

 

173,25/(1+0,0875/(1-0,0375))/(1-0,0375)*0,0875 = 14,44 €

 

Achten Sie z.B. in Excel darauf, dass Sie die Klammern korrekt setzen und die Felder anklicken!!!!

 

Kaufkraftindex/Preisindex zu Nominaleinkommen -Realeinkommen s.

Alter Preis = 0,99 Euro - Neuer Preis = 1,03 Euro

 

                              Neuer Preis                   1,03

Preisindex =  ---------------------------  =  ------------- = 1,040404 = 104,0404% Preis ist um 4,0404% gestiegen

                              Alter Preis                     0.99

 

                                      1                              1

Kaufkraftindex =   ----------------------  =  ------------- =  0,96116505 

                                 Preisindex                  1,0404

 

Kaufvertrag (AG = Angebot; BS = Bestellung; AB= Auftragsbestätigung) s. a. Hotpot erste G Nummern

zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Antrag u. Annahme (AG+BS; BS+AB; oder freibleibendes AG->BS+AB; oder AG u. verspätete BS+AB). Verpflichtungs-[z.B.: Eigentum zu übertragen bei Lieferung - nicht erst bei Bezahlung!. Falls Verkäufer dies nicht will-> Eigentumsvorbehalt notwendig] und /Erfüllungsgeschäft

zwei Schuldner => Warenschulden sind Holschulden ="Laderampe des Lieferers"[ab dort: Kosten u Gefahr: Kunde]; Geldschulden sind Schickschulden[Kunde trägt Kosten u. Gefahr] (Allerdings durch EuGH bedingt(wohl nicht beim Verbrauchsgüterkauf)!  zur Bringschuld(o. bes. Schickschuld) geworden. Aber bislang so noch nicht in der Prüfung!)

Ausnahmen:

o    VERBRAUCHSGÜTERKAUF

o    unter Kaufleuten: Versendungskauf;. Fernkauf; verlegter EO[Erfüllungsort]!

o    (Werkverkehr)

Hinweis: Beförderungskosten haben keinen Einfluss auf den EO! § Regelungen: .nichts vereinbart = Kd holt Ware ab! falls Platzkauf vereinbart = Kd. zahlt alles; falls Versendungskauf vereinbart = Verkäufer zahlt RollgeldI/Anfahrt - Kd. den Rest


 

Kostenbegriffe

fixe Kosten = Kosten, die sich (kurzfristig) nicht ändern: Miete; Gehalt; Versicherungsprämie; AfA;…

variable Kosten = Kosten, die sich kurzfristig ändern: Wareneinkauf(301); Löhne(Zeit*Lohnsatz); Provisionen; Strom;….. - i.d.R. wird häufig nur der Wareneinkauf(incl. Unterkonten) als variabel genommen.

Bogen: progressivKurvenverläufe:

 

 

Bogen: degressiv

 

z.B.: fixe Stückkosten

auch überproportional

z.B.: Lohnkosten bei Überstd.

konstant - z.B: fixe Gesamt-

kosten o. var. Stückkosten

proportional - z.B.: var. Gesamtkosten

Die IHK unterscheidet auch oft nicht zw. Aufwendungen(Fibu) und Kosten(KLR)!

Gesamtkosten(K) 8000 €= Gesamtvariablekosten(Kv)5000 €+Gesamtfixekosten(Kf)3000 €

 

                K                            8000

k = ------------------           = ----------   = 40 €

         x(Menge[200])               200

 

Gesamtstückkosten(k) = variable Stückkosten(kv)+fixe Stückkosten(kf)

kv= i.d.R. = 301 = Einstandspreis 5000/200 = 25 €(Stückeinstandspreis)
(Falls Info: "20% der Handlungskosten sind variabel" – muss dieser Anteil zum Stück-EP hinzugerechnet werden)   

 

kf = i.d.R. = Kontenklasse 4 = Handlungskostenzuschlag 3000/200 = 15 € (s. aber auch kv-Info)

 

Einzelkosten = einem Kostenträger(=Ware) direkt zurechenbar => i.d.R. = Saldo 301 (+ 450 Provisionen+ u.U. Löhne)

Gemeinkosten = i.d.R. = Kontenklasse 4 (Ausnahme: s.o.) als Zuschlag auf die Einzelkosten = nicht direkt zuzuordnen.


Aufwendungen der normalen (Geschäfts-)buchführung(GB)

 

Unternehmensbezogene Aufwendung = NICHT-KOSTEN (z.B.: Aktienverluste)

Betriebsbedingte Aufwendungen

(ohne: sonst. Aufw(a.g.A). + unregelmäßige)

 

 

hier sind GB und KLR gleich:

 

 

Grundkosten

Zusatzkosten = Nicht-Aufwand

 

 

Anderskosten

 

 

Kosten im Sinne der Kosten- u. Leistungsrechnung (KLR)

Grundkosten = Aufwendungen, die unverändert in die KLR übernommen werden(i.d.R.:Waren(bezugs)kosten;Ktokl. 4)

Anderskosten(wenn keine extra Werte=>Fibuwerte nehmen)= kalk. AfA; kalk. Wagnisse; kalk. FK-Zinsen; Verrechnungspreise

Zusatzkosten = kalk. Unternehmerlohn[KG]; kalk. EK-Zinsen

Betriebsergebnis = Leistungen - Kosten (Warenverkaufserlöse - betriebliche Kosten(Grundkosten modifiziert durch Anderskosten + Zusatzkosten)

Gesamtergebnis = gesamte Erträge - gesamte Aufwendungen (jeweils incl. neutrale)= identisch mit Ergebnis der GB

Vereinfachungshinweis:

Kontenklasse 2 gehört i.d.R. NICHT zur KLR, außer: 211 Zinsaufw. - falls allerdings kalk. FK-Zinsen vorkommen, gehört auch 211 nicht zu den  KL. Auch 8730 = Mieterträge bleiben Neutral!

Kontenklasse 4 gehört i.d.R. zur KLR, außer: 491 AfA - aber: falls keine kalk. AfA ->gehört auch 491 zu den KL.

Bei einigen 4er Konten, muss man allerdings darauf achten, dass keine unternehmensbezogene oder einmalige(bei mtl. KLR) Aufwendungen auftauchen!

 

Kosten- u. Leistungsrechnung nur Kostenartenrechnung! (Kostenstellen-/trägerrechnung[BAB] nicht relevant)

Bei den IHK-Aufgaben erhalten Sie u.U. ein Modell für eine Abgrenzungsrechnung und müssen dann Vorgänge diesem Modell zuordnen.

Wg. des BilRUG werden die Mieterträge in der Fibu nun auf 8730gebucht – in der KLR aber immer noch als Neutral(s. Extratext)

Es gibt weiterhin das Konto 242 für andere "betriebsfr. Eträge"

 

 

Gesamtergebnis =

Neutrales Ergebnis +

Betriebsergebnis

Werte der Finanzbuchhaltung

Unternehmens-bezogene Abgrenzungsrechnung

Betriebsbezogene Abgrenzungsrechnung / Kostenrechnerische Korrekturen

Kosten- und Leistungsarten

(Betriebsergebnis)

Kto

Aufwendung

Ertrag

betriebs-fr. A.

betriebs-

fr. E.

betriebl. (incl. a.g.A.) /

Aufwendungen

betriebl. a.g.E. / verrechnete kalk. Ko.

Kosten

Leistungen

 

1

2

3

4

5

6

7

8

Gesamtergebnis (Erträge(2)-Aufwend.(1)) = Betriebsergebnis(Leistungen(8)-Kosten(7)) + Neutrales Ergebnis(betriebsfr E-A(4-3)+a.o.E-K(6-5))

Mögliche Rechenaufgabe: ges. Erträge = 45.000€  / ges. Aufw = 30.000 € / Leistungen = 40.000 € / Kosten = 22.000 €

Gesamtergebnis = 15.000(45000-30000); Betriebsergebnis = 18.000 € (40.000-28.000); neutr. Ergebnis = -3.000(15.000-18.000)


Auflistung der relevanten Möglichkeiten nach bisheriger IHK-Filterung(links) – rechts= falls nur kostenrech. Korr!(kK)

Kombis

Beispiele und Anmerkungen

nur

kK*

28

Umsatzerlöse

28

67

kalkulatorische.....(Zinsen, AfA, Unternehmerlohn[Personengesellschaften] = Anders- o. Zusatzkosten

67

17

Grundkosten = aufwandsgleiche Kosten => die Aufwendungen in der Fibu sind identisch zu den anzusetzenden Kosten der KLR. (i.d.R.: Wareneinsatz, Gehälter, Mietaufwand)

17

13

Aufwendungen, die nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck (z.B. Möbel verkaufen) zu tun haben.

z.B.: Aufw. f. vermietete Gebäude[s.a.3. Hinweis] {bilanzielle AfA f. vermietete Lagerhalle=unterneh}

13

24

Erträge, die nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun haben = betriebsfremde Erträge

z.B.: Zinserträge, Mieterträge[s.a.3. Hinweis]

24

26

Erträge, die a.g. betrieblicher Art sind Bsp: Verkaufserlöse von Anlagegütern über Buchwert

24

15

betriebl. Aufwendungen, die anders in der KLR  ermittelt werden(= Anderskosten)

bilanzielle AfA{f. Fuhrpark=betriebl.}; Zinsen…

15

nicht regelmäßig z.B.: Steuerrückzahlung; Diebstahl; Überschwemmungen,.....

13

Im Gegensatz zum KSK-Unterricht verzichtet die IHK bislang auf komplette Aufgaben!

Im KSK-Unterricht kann es vorkommen, dass Sie z.B.: Gewerbesteuer (421) mit 70.000 € vorgegeben bekommen, dass eine Zusatzinfo aber besagt, dass davon 10.000 € auf eine Steuernachzahlung entfallen.

Sie tragen dann in Spalte 1 = 70.000 € in Spalte 5 = 10.000 € und in Spalte 7 = 60.000 € ein.

Dieser "Dreier" ist bislang bei der IHK noch nicht vorgekommen. (Lösungsschema müsste anders sein)

 

1.Hinweis:

In der Industrie - und in vielen Lehrbüchern - kann es vorkommen, dass Sie KLR anders ausgefüllt wird. Die IHK geht von den gemeinsam ROT geschriebenen Begriffen aus.

Wenn allerdings nur mit dem Begriff "*Kostenrechnerische Korrekturen(kK)" gearbeitet wird, werden die Spalten 5+6 nur benutzt, wenn in der Kostenrechnung ein eigener Betrag (statt des Fibu-Wertes) ermittelt wird.(kalk. Zinsen, AfA, Wagnisse, Verrechnungspreise bei Waren,...) => sehen Sie sich die Kopfzeilen in der Prüfung/den Büchern an!!!

Falls die Beträge der Fibu hierbei Aufwendungen/Erträge ausweisen, die nicht als Grundkosten anzusehen sind (a.g.A./E oder unternehmensbezogene Beträge), sind diese dann immer in Spalte 3 bzw. 4 zu schreiben.

Obiges Bsp. mit der Gewerbesteuernachzahlung würde dann wie folgt eingetragen:

Spalte 1 = 70.000 € in Spalte 3 = 10.000 € und in Spalte 7 = 60.000 €.

 

2.Hinweis:
Die KLR ist die Grundlage der Kalkulation (Vorwärts-/Rückwärtsrechnung). Da in der KLR teilweise andere Werte (kalk.....) benutzt werden, als in der Fibu, kann man eigentlich nicht aus der Fibu auf die Kalkulation rückschließen. Am Bsp. der Handlungskosten (aber auch an der Problematik BVP vs. LVP s. Rohgewinn) kann man dies verdeutlichen:

In vielen IHK-Aufgaben haben Sie eine G+V mit der Kotenklasse 4, die den Handlungskosten entsprechen soll, da man sonst nicht die weiteren Aufgaben (HKZ-satz etc.) berechnen kann.

Tatsächlich sind die Handlungsko. bei der Kalkulation aber Kosten(kalk. .....) und keine Aufwendungen aus der Fibu.

Unterschiedlicher Ansatz am Bsp.: kalk. AfA

Beide (bilanziell und kalk.) werden linear ermittelt (in der Praxis gibt es aber weitere zulässige handelsbilanzielle Methoden [z.B.: degressiv]). Die kalk. AfA wird aber von dem Wiederbeschaffungswert ermittelt. Die bilanz. von den Anschaffungs(kosten). Laufzeiten müssen ebenfalls nicht übereinstimmen.

Die bilanzielle AfA entfällt, wenn das Anlagegut abgeschrieben ist, die kalk. AfA läuft weiter, da sie die theoretischen Kosten ermittelt.

Zur Problematik Rohgewinn s. Begriff -> Kalkulationsschema

 

3.Hinweis: wg. BilRUG sind alle Aufgaben zur Miete mit Vorsicht zu sehen, da, falls die Mieteinnahmen (873) als betriebstypische Einnahmen gesehen werden sollten(eventl.: 28), auch die Aufwendungen für vermietete Gebäudeteile dann anders zuzuordnen wären(eventl.: 17) Hier werden Mieterträge und deren Aufwendungen noch nicht als betriebstypische Angelegenheiten gesehen!

 

Kündigung BGB §622

einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung = Zeitraumberechnung ab Zustellungsdatum

Kündigung im Ausbildungsvertrag = fristlos [Probezeit(BBiG=1-4Mo)]; im Arbeitsvertrag = 2 Wochen[Probezeit:0-6 Mo] jeweils ohne Angabe von Gründen

Arbeitsvertrag: in den ersten beiden Jahren (und immer durch den AN) 4 Wochen = 28 Tage zum 15 oder Monatsende (10.01 => 15.02; 22.02 => 31.03; 03.05=> 31.05!!!)

Kündigung eines 35 J. AN durch AG, der seit 15J beschäftigt ist zum nächstmöglichen Monatsende (Verlängerungstabelle wird vorgegeben 2J(1Mo)-5J(2Mo)-8J-10J-12J-15J-20J ) z.B.: Zustellungsdatum = 11.04 + da seit 15 J im Betrieb April+6Mo = August => 31.10 (nach BGB § 622 wurden bislang Jahre vor dem 25. Geb.tag nicht mitgerechnet[35-25= 10 J => 4 Mo] - durch Urteil .EuGH v.19.01.2010 ist dies nichtig, da altersdiskriminierend)

 

BR muss vorab angehört werden (1 Wochen Zeit; a.o.K = 3 Tge);AN Einspruch bei BR 1 Wo; Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen. besonders geschützte Personenkreise: BR/JAV; Mutterschutz; Wehrdienst; Behinderte; Azubis; Datenschutzbeauftragter

Kündigungsschutzgesetz gilt persönl. erst > 6 Mo. im Betrieb und nur für Betriebe ab 6 AN(keine Azubis), die vor dem 01.01.04 angestellt wurden und/oder ab 11 AN(ohne Azubis) ab d. 01.01.04 eingestellt. Bsp: 6Alt+4neu => nur Alt; ein Alter kündigt=> keiner; 11 AN = alle. Folge falls unterhalb der Grenze: Sozialauswahl; Abfindung; auch Abfindung statt K.-schutzklage bei betriebsbed. Künd.; Einspruch BR können nicht geltend gemacht werden..

 

besonderen Kündigungsschutz genießen:

BR + JAV Mitglieder + Datenschutzbeauftragte auch noch 1 Jahr nach Amtsende + Schwerbehinderte +Wehr- Zivildienstleistende (da momentan ausgesetzt - nur theoretisch)

AN während des Mutterschutzes/Erziehungsurlaubs(=> hier auch Männer!)

Lagerbestand (durchschnittlicher)fünf Berechnungsmethoden:

a) Ansatz: T-Konto 391(390)

(AB+EB)/2  häufige Taschenrechnerfehler: zuerst die Addition ausrechnen – dann erst das Ergebnis dividieren

b) Lagerkennzahlen

(AB + Summe der EB (Anzahl Möglichkeiten: 1 : 2 : 4: 12) ) / Gesamtzahl (2 : 3: 5: 13) Taschenrechner s.o.

Hinweis: Der Endbestand des letzten Monats/Quartals/Halbjahres ist der Inventurendbestand!

Falls Sie nur für ein Quartal rechnen sollen: AB + 3 Monatsendbestände = 4.

c) Lagerbewegungskennzahlen

(HB(Höchstbestand)-EB(Eiserner Bestand = Mindestbestand) ) /2 + EB = durchschn. Lagerbestand

Bsp.: HB = 400 ; EB = 20 => (400 – 20)/2 +20 = 190+20 = 210

man kann auch statt HB-EB die Bestellmenge (BM) nehmen, wenn genau der Meldebestand getroffen wurde.

Falls aber nicht, ist die Bestellmenge größer als die Differenz, da ja in diesem Fall der EB auch wieder aufgefüllt werden muss! -> s. auch Lagerkennzahlen Bsp. unter b)

d) Optimale Bestellmenge - zwei Varianten!

Bei der Berechnung der (durchschn.) Lagerkosten, müssen Sie. den durchschnittlichen Lagerbestand ermitteln:

BM (Bestellmenge) / 2  +EB [falls angegeben]).

Falls die Lagerkosten allerdings explizit von der "bestellten Menge" zu berechnen sind - Best.me*Lagerkostensatz

e) Lagerkarte

Sie erhalten eine Lagerkarte mit AB(Saldo...) und Zu-/Abgängen für ein Jahr(12)/Halbjahr(6)/Quartal(3). "genauest mögl. Methode" => (AB + mtl. EB [wenn keine Entnahme => Wert mehrfach!]) /(1+Anzahl der Monatsendbestände)

Falls die Lagerkarte beispielsweise nur über ein Quartal läuft - statt 360 Tage nur 90 Tage in den Formeln nehmen!

Sollte der Inventurbestand vom letzten berechneten Lagerbestand abweichen, ist der Inventurbestand zu nehmen!

 

Lagerkennzahlen  Bestandskennzahlen s. auch Abschluss von Warenkonten

a) Unterstufeneinstieg:

durchschn. Lagerbestand = (Anfangsbestand + Summe der Endbestände[EB])/ (Anzahl der EB +1)s. Lagerbestand

Wareneinsatz = Anfangsbestand + Zugänge (durch Wareneinkäufe)- Jahresendbestand (wichtig bei mehreren Endbeständen => nur den letzten EB hier nehmen!). Verbindung zu T-Konten = AB-EB = Saldo 391 umgebucht auf 301 + Zugänge(301) + Bezugskosten(302) - GS(305-308) => Wareneinsatz = Saldo 301!

Wenn man die gesamten Warenverkaufserlöse kennt, kann man auch den Wareneinsatz berechnen! Gesamtverkaufspreis(124.500 €)/Stk.-verkaufspreis(8,30 €) = 15.000 Stk. = Wareneinsatz in Stk. (*Stk.- EP(5,10 €) = 76.500 € = Wareneinsatz in €. Alternativ kann man auch über Handelsspanne/Kalkzuschlag/-faktor arbeiten.

 

b) Bewegungskennzahlen bei Bestellpunktverfahren:[Bestellrhythmusverfahren z.B.: "immer dienstags";pro: einfachere Koordination u. Verteilung der Anlieferung auf die Tage]

Höchstbestand = max. Bestand für ein Lagerfach - durch den Bestellzugang soll dieser Bestand erreicht werden.

Mindestbestand = Eiserner Bestand(EB) = sollte im Normalfall nicht unterschritten werden. (Ausnahme: Lieferungsverzug u/o erhöhter unvorhersehbarer Mehrabsatz) [Problem EB: zu gering -> Fehlmengenkosten vs. zu hoch-> hohe Lagerkosten=VP zu hoch!]

Meldebestand  = tägl. Absatz * Lieferzeit + Eiserner Bestand

Bsp.: 10 Stück tägl. Absatz; 5 Tage Lieferzeit; EB soll zwei Tage reichen=> 10*5+10*2 = 70 Meldebestand

Ist der Meldebestand am Tag der Bestellung schon unterschritten, muss die Differenzmenge bei der Berechnung der Bestellmenge hinzugerechnet werden.

Bestellmenge = HB-EB (+ Unterschreitung des Meldebestandes)

HB = 250; EB = 20 Bestellmenge = 250-20 = 230 Stück aber: Meldebestand = 70 am Abend sind aber nur noch 65 Stück vorhanden => 250-20+5 = 235 Stück s. auch : Lagerbestand c)

 

c) weitere Lagerkennzahlen

schon mal gefragt: Servicegrad=Lieferbereitschaft(=-fähigkeit) = lieferbare Menge/Gesamtauftragsmenge

(o. Anz. vollständig ausgeführte Aufträge/Anzahl aller Aufträge)

disponierbarer Lagerbestand: tatsächlicher LB – Kd.-reservierung – EB(oft per Def. aber problematisch) + offene Lief.

nur genannt(nie gefragt): Ø Lagerreichweite = ØLB/Ø tgl. Absatz; Flächennutzungsgrad = belegte Fläche/Gesamtfläche


Lohnabrechnung. s. auch Beitragsbemessungsgrenze - lt. AO 06/20 + Stoffkatalog der AKA keine Kto-Buchung

Häufiger Fehler:

·          Die Kirchensteuer (und der Soli) werden vom zu versteuernden Einkommen berechnet = falsch!!!![seit 2021 für die meisten AN bei 0 €]

·          Kirchensteuer (und Soli) sind von der Lohnsteuer zu berechnen = richtig!!!

·          Falls Beiträge zur Berufsgenossenschaft angegeben werden, erhöhen diese die Personalkosten ebenfalls!

1. Bruttogehalt/-entgelt +vL des AG(vL nicht zwingend!) =

oft zu berechnen: Reisender: 3% Prov. v. 200.000 € + 1.000 € Fixum

2. Sozialversicherungspflichtiges Gehalt(sv) -

 

3. Freibeträge lt.  ELStAM =

z.B.: 600 € (f. 1 Jahr) => /12 = 50 € je Monat

4. Steuerpflichtiges Gehalt (falls Freibetr. st < sv Gehalt!)

IHK-Niveau!

5. vom steuerpflichtigen Gehalt wird d. Lohnsteuer u. v.d. LSt-> KSt (u. Soli) berechnet oder aus Tabellen abgelesen

= Verbindlichkeiten aus Steuern = 191 bis zum 10. des Folgemonats zu überweisen.

6. vom sozialversicherungspflichtigen Gehalt oder den niedrigeren Beitragsbemessungsgrenzen(BBG ) werden:

RV+AL+KV+PV berechnet

Beitragsbemessungsgrenze vs. Versicherungspflichtgrenze s. Beitragsbemessungsgrenze

Achtung: AN trägt 50% bei RV+AV und ab 2019 bei der KV
PV +0,6% [ab 07/2023]-Pkt ab 23. Lebensjahr falls kinderlos

[Abschläge nur AN ab 2-5 K. je geb. Kind <25J.: – 0,25% ;

= (117 = SV-Beitragsvorauszahlungen[Aktiv. Bestandskto] da ÜW an Kranken­ka. bis zum 3.letzten Arbeitstag des Monats erfolgt

7. Nettogehalt

 

8. - vS (nicht zwingend!)

vS(paren) > vL(eitungen) des AG!!!

= Verbl. aus VwL = 195 i.d.R. an die Bank des AN mit vL-Sparvertrag

9. - Vorschuss

= sonstige Forderungen = 113

10. = Überweisungsbetrag

 

+ AG-Anteil an Sozialversicherung (u. eventuell Unfallversicherung) Kto-Buchung sollte nicht mehr prüf.relev. sein!

117 (Erklärung s. Lohnabrechnung!)

131 Bank (AN+AG) Betrag = letzter Monat ± Diff.

402

191 (LSt/KSt/Soli)

 

117. (RV+AL+KV+Pflegev)

407 (falls vorhanden – ansonsten auf 402)

195 VwL = vS-Betrag

 

113 (Vorschuss)

 

131 Auszahlungsbetrag

404 AG-Anteil Sozialvers.

117[in einigen Büchern auch 116]

191 (LSt/KSt/Soli)

131 (ÜW der Gelder bis 10. des Folgemonats)

404 Unfallversicherung 100% durch AG

131 an Berufsgenossenschaft

bislang nicht in IHK-Prüfung vorgekommen! und teilweise strittig in den AWL-Büchern!

Rechenbsp mit Sätzen aus 2025 u. der Annahme, dass AN nicht kinderlos ist[s. Beitragsbemessungsgrenze]:

Bruttogehalt

6000,00

wg. PV: AN 30 J. mit 0 Kindern

+vL-AG (hier 50% lt. Betriebsvereinbarung)

20,00

 

= steuer+sozialver. Gehalt (bei Freibetr. sv >st)

6020,00

Freibeträge würden nur das steuerl. Gehalt reduzieren!

- Lohnsteuer (ca. Annahme!)

1100,00

Prüfung: Vorgabe oder Tabellenwert

- Kirchensteuer

88,00

hier 8% v. der Lst. (auch 9% mögl.)

- Solidaritätszuschlag (2021: nicht entfallen, aber f. d. meisten nicht mehr relevant! =>0%

0,00

2021: 0.0% v. d. Lohnsteuer(erst ca. ab 9300 noch 5,5%)

-KV  AN+AG =16,6%/2= 8,3%= 457,54 € (allgem. Beitragssatz 14,6% + differierende Zusatzbeiträge Ø:2,5%)

457,54

 

16,6%/2 = 8,3% f. AN+AG v. 5512,50(BBG 2025)

(hier mit Zusatzbeitrag von 2%-Punkten)

-RV

559,86

halber Satz v. 18,6% v. 6020,00

-AV

78,26

halber Satz v. 2,6% v. 6020,00

-PV:3,60%/2=>99,23 € [ >=23 J + 0 K.:  132,30€

2K = 85,44€ … 5K: 44,10€ je K. < 25J:- 0,25%]

132,30

halber Satz v. 3,6%+0,6%-Pkte  v. 5512,50(BBG 2025)

AG immer 50% v. Beitragssatz// AN >=23 J + 0K: +0,6%

Nettogehalt

3604,04

 

- vS (50% des AG + eigene 50%)

40,00

 

-Vorschuss

500,00

mögliche Aufgaben: Hauptseite Nr. 21

Überweisungsbetrag

3064,04

falls nur Sozialabg.: Haupts.  Nr. 40: 301 e +332  PV)

+AG Anteil zur Sozialvers. = 457,54+559,86+78,26+99,23 =1194,89+ [AN =1227,96]  wg. PV:  AG < o. = o. > AN!

Buchungssatz: (Falls 407 nicht vorhanden auf 402 buchen!) Kto-Buchung sollte nicht mehr prüf.relev. sein!

192 o 117[3. letzter Ar.-tag]

131

2422,85[Vormo. = akt.Mo.]

2422,85

3. letzter xx

402

191

6000,00

1188,00

valutiert Monatsende
.xx

 

192 o 117

 

1227,96

407

195

20,00

40,00

 

113

 

500,00

 

131

 

3064,04

404

192 o. 117

1194,89

1194,89

191+195

131

1188,00+40,00

1228,00

10. xy

Der AN kostet den AG 7214,89 € + Unfallversicherung und der AN bekommt 3564,04 € (incl. Vorschuss) ausgezahlt!


Lohnabrechnung per Gehaltsliste (s. auch Internetübungsaufgabe)

 

Durch die Reform der PV[Kinder] kann AG-Anteil < = > Sozialversicherungsabzüge des AN sein!

Krankenkassen erhalten alle vier Sozialversicherungsleistungen bis zum 3.letzten Tag des aktuellen Monats.

Wg. dieser Änderung wird wahrscheinlich auf 117 = SV-Beitragsvorauszahlung gebucht. Da der zu zahlende Betrag dieses Monats noch nicht feststeht - da noch 3 Arbeitstage - wird der Vormonatsbetrag überwiesen(wird angegeben!). Falls es Differenzen im Vormonat gab (z.B. zu wenig vorab überwiesen), wird die Diff zusätzl. auch noch überwiesen.

Personalkosten: Brutto + AG-Anteil Sozialversicherung + Unfallversicherung

 

Lohnsteuerjahresausgleich Einkommensteuererklärung

Von einem vorhandenen o. ermittelten steuerpflichtigen Gehalt = Bruttogehalt sind alle berechtigten:

·         Werbungskosten (Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Fachbücher, Fortbildungskosten; Gewerkschaftsbeiträge, Reinigungskosten v. typischer Berufskleidung, Umzugskosten,...)

·         Sonderausgaben (Unterhaltsleistungen f. geschiedene Frau/Kinder, Kirchensteuer(keine Vorsorge), Altersvorsorge:. KV, PV; LebensV..; Spenden, beschränkt: (KfZ-)Haftpflichtversicherung, priv. Personenversicherungen..)

·         außergewöhnliche Belastungen (Kuren, außergewöhnliche Krankheitskosten, Unterhalt-/Unterstützung Eltern/Bruder; Kosten f. auswärtig untergebrachtes Kind in Ausbildung .) abzuziehen.

Falls die Abzüge über den "Pausch"albeträgen[Arbeitneh.p; Kilometerp.; Verpflegungsp. bei Abwesenheit; Sparerp. …] liegen, oder es keine Pauschalbeträge gibt, sind Einzelnachweise erforderlich.

Sollten diese Kosten schon als Freibetrag(durch Antrag ans Finanzamt) vorgetragen sein, sind diese zu verrechnen

Die Korrektur senkt das zu versteuernde Einkommen damit die L.-steuer und die davon abhängigen Steuern (KSt, Soli).

Für Eheleute, die sich gemeinsam veranlagen lassen, gilt die Splittingtabelle der Einkommensteuer.

Änderungen der Meldedaten(Hochzeit, Kind, Kirchenaustritte) werden von der Gemeinde dem FA mitgeteilt.

Einkunftsarten ->Gewinneinkünfte:

1.       Land- und Forstwirtschaft: Wein-Obstbau, Binnenfischerei

2.       Gewerbebetrieb: Gewinnanteile eines OHG o. KG Gesellschafters

3.       Selbstständige Arbeit: Freiberufliche Tätigkeit(Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Journalist, Künstler,....

Überschusseinkünfte:

4.       Nichtselbstständige Arbeit: Gehälter u. Löhne, Tantiemen,..

5.       Kapitalvermögen: Dividenden, GmbH-Anteilseinkünfte, Zinsen,..

6.       Vermietung u. Verpachtung: Grundstücke, Gebäude u. Wohnungen,..

7.       Sonstige Einkünfte: Renten, priv. Veräußerungsgewinne bei Grundstücken innerhalb v. 10 J.

 

Mittelwert     s. Durchschnitt

Neutrales Ergebnis

Erträge Kontenklasse 2 - Aufwendungen Kontenklasse 2 ± Verrechnungen(bilanziell vs. kalkulatorisch)(zu 211 = Zinsaufwendungen s. Kostenbegriffe + KLR)

Neutral = hat nichts mit dem (diesjährigen) eigentlichen Betriebszweck(Möbelgroßhandlung =  Möbel verkaufen - wir verkaufen aber nicht mehr benötigte Lagerhalle unter Buchwert = a.o.A) zu tun, kann aber auch zu Gewinnen o. Verlusten des Unternehmens(Spekulation mit Aktien) führen. (s. eventl.. auch Kostenbegriffe).

Nettoeinkäufe

Bereinigte Kosten der Warenzukäufe des aktuellen Jahres zu Einstandspreisen

"Bereinigte Kosten" = alle Unterkonten von 301 (302/305/306/307/308) außer 391(Warenbestand) sind schon auf dem Hauptkonto abgeschlossen.

Unterschied zum Wareneinsatz ist, dass beim Wareneinsatz = Saldo 301 auch das Warenbestandskonto über das Hauptkonto abgeschlossen worden ist.

 

Nettoumsatz

Saldo von 801. Rechenaufg. s. Kalkulationsschema.

Niederstwertprinzip/Höchstwertprinzip i.d.R. Imparitätsprinzips (Vorsicht! wg: BilMoG)

s. auch Durchschnitt (nur zur Info:Ab 2005(4) müssen mindestens börsennotierte Unternehmen nach IAS bilanzieren. Dies hat u.a. Konsequenzen f. das Niederstwertprinzip!)

 

Waren:

Anschaffungswert : 10,00 €; Wert zum Bilanzstichtag (31.12) = 8 € => Waren werden mit 8 € bewertet.

Anschaffungswert : 7,00 €; Wert zum Bilanzstichtag (31.12) = 8 € => Waren werden mit 7 € bewertet.

 

Verbl./Ford. in Fremdwährung z.B.: 10.000 US $ nach BilMoG ab 01.01.09 freiwillig ab 01.01.10 verbindl:

Wechselkurs im Moment des Rechungseingangs/ausgangs = 1 Euro = 1,10 US $ => 9090,91 €

Devisenkassamittelkurs(kein Geld-/Briefkurs mehr!=BilMoG)) zum Bilanzstichtag = 1 Euro = 1,05 US $ => 9523,81 €

Restlaufzeit > 1 J (Imparität)=> Verbl. = 9523,81 € ; Ford = 9090,91 €; Restzeit < 1J (keine Vorsicht!)=> 9523,81 €

 

Bei Grundstücken führt das Niederstwertprinzip zu stillen Rücklagen.


OHG

Sollte nicht prüfungsrelevant sein. Allerdings kam in Prüfungen eine Rechenaufgabe vor.

Gewinnverteilung ab 2024 per Beschluss zu regeln HGB § 121. Also gibt es keine zwingende Regelung z.B. 4% mehr!

Eine tiefergehende OHG-Aufgabe (W21) aber ist nachträglich gelöscht worden.

 

Optimale Bestellmenge

Die optimale Bestellmenge war bislang tabellarisch zu ermitteln. Optimale Bestellmenge = Bestellmenge für LKZ

Bsp: Jahresbedarf = 5040 Stk. Kosten je Bestellung 120 €. Stücklagerkosten = 0,80 €.

Anzahl Bestellungen

Bestellmenge

durchschn. Lagerbestand

Lagerkosten

(vom Ø LB)

Bestellkosten

Gesamtkosten

1

5040

2520

2016,00

120

2136,00

2

2520

1260

1008,00

240

1248,00

3*

1680

840

672,00

360

1032,00

4

1260

630

504,00

480

984,00

5

1008

504

403,20

600

1003,20

6

840

420

336,00

720

1056,00

...

 

 

 

 

 

*Rechenhilfe s. dritte Zeile:

Bestellmenge = Jahresbedarf/Anzahl der Bestellungen  = 5040/3 = 1680 Stk.

durchschnittlicher Lagerbestand = Bestellmenge/2 = 1680/2 = 840 Stk (s. auch Lagerbestand)

Lagerkosten = i.d.R.: durchschn. Lagerbestand * Stücklagerkosten = 840 * 0,80 = 672,00 € oder:

über den Lagerhaltungskostensatz zu ermitteln. Bsp.: Artikelpreis 6 €. Lagerhaltungskostensatz 20% => 6*,2 = 1,20 € Stücklagerkosten oder:

Lagerkost. v. d. "bestellten Menge"(keine Spalte "durchschn. LB")->Bestellmenge * Stücklagerkosten 1680*0,80=1344,00 € !

Bestellkosten = Anzahl der Bestellungen * Kosten der Bestellung = 3 * 120 = 360,00 €

Gesamtkosten = Lagerkosten + Bestellkosten =672,00+360,00 = 1032,00 €

Sobald die Gesamtkosten wieder steigen, braucht nicht weiter gerechnet zu werden!!!

 

Optimale Bestmenge = = =1229,63 Stk.

Falls Sie von der "bestellten Menge" ausgehen müssen, entfällt die Ziffer "2" in der Wurzel!=>869,48 Stk.

Wenn Sie über die Formel gehen, müssen Sie die Bestellanzahl ermitteln = 5040 / 1229,63 = 4,1 Bestellungen!

Zur Sicherheit sollten Sie bei Werten um xxx,5 immer für beide umliegenden Ganzzahlen (hier  4 bzw. 5) den Tabellenwert ermitteln, da eine kaufm. Rundung nicht vorgenommen werden kann!!!!!!!!!

 

Ordnungssysteme s. auch kleinen Hilfetext bei hot potatoes ( die Ablage; eine Kartei ist/sind wie folgt geordnet:) [betriebl. Inhalt weniger Schulstoff!]

chronologisch = zeitlich z.B.: 04.07 oder 8. Oktober)

nummerisch = nur nach Ziffern (z.B.: nach PLZ; nach Konto- Kundennummern oder "codierte" Artikelnummern)

alphabetisch = nur nach Buchstaben (z.B.: nach Kundennamen; nach Orten)

alphanummerisch = sowohl nach Buchstaben-Ziffern und Sonderzeichen (häufig auch mnemotechnisch verwandt)

mnemotechnisch = merktechnische Ordnung (z.B.: ER 934 = Eingangsrechnung 934; Kfz-Kennzeichen.; HHO 4.)

sachlich = (z.B.: Einkaufs-, Verkaufs-, Personalabteilung; bei Versicherungen Sachvers., Lebensvers.)

Farben/Symbolen/Normen (z.B.: Verkaufsregionen haben eigene Farben; Piktogramme; DIN oder ISO)

 

Personenkonten Debitoren-/Kreditorenkonten Eselbrücke: Lieferant gibt den teuersten Kredit(Skonto) = Kreditor

Typische Aufgabe: Sie erhalten ein Personenkonto und sollen den Periodenumsatz ermitteln, um eine Bonus-GS zu erstellen. Zum Umsatz gehört NICHT der Anfangssaldo - sowie keine Rücksendungen/Preisnachlässe! Es gehören - beim Lieferanten - nur der Warenbezug+Nebenkosten zum Umsatz. Dieser Bruttoumsatz ist durch 1,19 zu teilen(ohne MwSt!). Bonus zu berechnen und der Bonus-GS-Betrag(+MwSt) zu ermitteln. Danach ist der verbleibende OP nach Abzug der Bonus-GS zu berechnen(hier sind alle Werte zu berücksichtigen!).

 

Preiselastizität der Nachfrage Aufgabe: Nr. 40 dort:  Nr. 425e  

Alte Absatzmenge = 2000 Stück; neue Absatzmenge = 3500 Stück  => (3500-2000)/2000 = 75%

Textfeld: pAlter VK-Preis = 60 Euro; neuer VK-Preis = 40 Euro => (40-60) = -20/60 = -33,33% [neg. Wert!]

Textfeld: p                  prozent. Mengenänderung       75%

Faktor = -------------------------------- =  -------------- = -2,25 [neg. Wert!]=>

                  prozent. Preisänderung           -33,33%

Textfeld: m

Textfeld: m

elastisch >(-)1

unelastisch(z.B. Benzin)

ohne Vorzeichen (absolut) spricht man bis zum Wert 1 v. einer unelastischen N - sonst v. einer elastischen N

Erhalten Sie einen Wert des Bruchstrichs und den Faktor, ergibt sich der fehlende Wert durch Umstellung!


Hinweis:

Nachfragekurve: Preisänderungen des dargestellten Produktes führen zu einer Verschiebung auf der Kurve. Änderungen anderer Parameter (Substitutionsgüterpreise; verfügbares Einkommen; Komplementärgüterpreise, Erwartung von Preissteigerungen...) zu einer Verschiebung der Kurve nach Links[Me kleiner]/Rechts[Me größer].

 

Projekte

Lösungshinweis:

gesunder Menschenverstand und tendenziell: Probleme strukturieren - Konflikte entschärfen - alle machen mit.

 

Prozent - nicht die Zwischenergebnisse runden - außer sie werden im Löser als Teillösung eingetragen

im WSP-Teil der IHK-Prüfung kommen Prozentrechenaufgaben vor – teilw. aus Grafiken abzuleiten.

Bsp: Arbeitslose 2002 = 3946 Mio. Arbeitslose 2001 = 3721 Mio.

Frage: Zahl der Arbeitslosen ist um 6,05% gesunken?

(3946-3721)/3721 = +6,05% => Antwort: Frage ist mit "Falsch zu beantworten!"

Prozentpunkte = Differenz zwischen zwei Prozentzahlen (17,1% und 16,2% => Diff in Prozentpunkten = 0,9 Punkte)

Umsatz 2000 = 250.000 € - Umsatz 2001 = 300.000 €. Der Umsatz steigt um 20% auf 120%!

Basispunkte = z.B.: "EZB senkt den Leitzins um 50 Basispunkte" = Leitzins wird um 0,50 % gesenkt.

 

Privatkonten 161 Privatentnahme u. 162 Privateinlage von Geld [Ware 871; Leistungen 278; Anlagegut 279]

131 an 162 (Unternehmer gibt dem Unternehmen Geld) 161 an 131(Unternehmer entnimmt dem U. Geld [z.B. f. den Lebensunterhalt] ). Falls der U. Ware entnimmt 161 an 871 + 181. Falls der U. eine sonstige betriebl. Leistung nutzt: 161 an 278 + 181. Falls er seinen Privatwagen dem U.nehmen gibt: 034 an 162.Die Privatkonten werden über 060 Eigenkapital abgeschlossen. (bislang nicht prüfungsrelevant!)

 

Quittung(bis zu einem maximalen Betrag von 250 Euro kann die Steuer seit 2017 incl. sein)

Eine Quittung lt. über 113,05 Euro incl. MwSt. Berechnen Sie die darin enthaltene MwSt:

113,05/1,19 = 95,00* 0,19 =  18,05 Euro MwSt (Alternativ = 113,05-95,00 = 18,05 Euro MwSt)

 

Reingewinn = Gewinn der G+V = Jahresüberschuss bei IHK-Bilanzfragen

Saldo des Konto 930 (G+V) = auch häufig als Jahresüberschuss eingesetzt (Bilanzkennzahlen)

Rohgewinn – Kontenklasse 4 [eventuell ± Kontenklasse 2 dies wird aber i.d.R. vernachlässigt] = Reingewinn

                Hinweis: s. aber Kosten- u. Leistungsrechnung

Rohgewinn + Reingewinn = Barverkaufspreis wird aber auch verkürzt bei IHK-Aufgabenniveau mit Listenverkaufspreis gleichgesetzt, um z.B. den Kalkulationszuschlag zu berechnen.(s. auch Rohgewinn)

 

Rohgewinn

Ein Begriff zwei Rechenmethoden => zwei Ergebnisse => ES KOMMT AUF DEN KONTEXT AN!!!!!!

 

a) Listenverkaufspreis(Nettoverkaufspreis)  - Einstandspreis(Bezugspreis)

Ansatz: Kalkulationsschema s. auch selbiges

pers. Meinung: Diese Definition fällt – wg. u.a. der Rabatte ... – komplett aus dem Rahmen (s.u.)

Ein eigener Begriff wäre besser (vielleicht in Anlehnung an WWS "Preismarge")

 

b) Konto 801 – Konto 301

Ansatz: T-Konten = Finanzbuchhaltung

Unterschied zwischen a) und b):

Da keine Rabatte gebucht werden und in den Salden von 801/301 auch schon Skonto abgezogen wurde, wird hier die Differenz zw. Barverkaufspreis– Einstandspreis als Rohgewinn angesehen – falls man Kdenboni berücksichtigt, gibt es keine Entsprechung im Kalkulationsschema!

Anmerkung:
Der Barverkaufspreis liegt i.d.R. über dem Selbstkostenpreis(Vollkostenansatz). Macht das Unternehmen bei einem Produktverkauf aber einen Verlust(Teilkostenansatz), kann der Barverkaufspreis auch unter dem Selbstkostenpreis liegen!

 

s. weiter auch bei Reingewinn

 


Spesen

a)       Gewichtsspesen vom Bruttogewicht

Produkt I = 160 kg; Produkt II = 140 kg

Frachtkosten = 30,00 €

160 *30€/300kg = 160*0,1 = 16 € [sollte statt 0,1 eine ungerade Zahl im Taschenrechner erscheinen, mit dieser ungerundeten Zahl weiterrechnen!!!]

140*0,1 = 14 €

 

b)       Wertspesen vom Zieleinkaufspreis

Produkt I = 420 € ; Produkt II = 360 €. Zahlungskondition = 10% Rabatt und 3% Skonto

Wertspesen (Zölle; Versicherungen... = 13,00 €

420*0,9 = 378,00 € = ZEP

360 *0,9 = 324,00 € = ZEP (Anm.: Wenn die Artikelrabatte unterschiedlich sind, hat dies große Auswirkungen!)

 

13*378/(378+324) = 13*0,53846154(Taschenrechnerinhalt!!!) = 7,00 €

13*0,46153846= 6 €

 

Produkt I

Produkt II

LEP

420,00

360,00

-10% Liefererrab

42,00

36,00

ZEP

378,00

324,00

-3% Liefererskonto

11,34

9,72

BEP

366,66

314,28

+Gewichtsspesen

16,00

14,00

+Wertspesen

7,00

6,00

Einstandspreis

389,66

334,28

Bezugspreis je kg

Produkt I = 5% Tara; Produkt II = 10% Tara

160 kg – 5% Tara = 152 Kg

140 kg – 10% Tara = 126 Kg

 

389,66 / 152 = 2,56 €

334,28 /126 = 2,65 €

 

Umsatzsteuerkorrekturbetrag / Vorsteuerkorrekturbetrag  sowie
absetzbare Vorsteuer und Umsatzsteuerschuld - "einfach" s. o. absetzbare VSt

 

Fall 1

 

Fall 2

 

Fall 3(selten)

Warenwert

2000,00

 

Warenwert

1900,00

 

Warenwert

1900,00

+Frachtko

0,00

 

+Frachtko

100,00

 

+Frachtko

100,00

RGwert nt

2000,00

 

RGwert nt

2000,00

 

Rgwert nt

2000,00

19% MwSt

380,00

 

19% MwSt

380,00

 

19% MwSt

380,00

RGgendwert

2380,00

 

RGendwert

2380,00

 

Rgendwert

2380,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GSwert nt

200,00

 

GSwert nt

200,00

 

 

 

19% MwSt

38,00

 

19% MwSt

38,00

 

 

 

GSendwert

238,00

 

GSendwert

238,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsbetrag nach Abzug von 3% Skonto...

v. beliebig

2308,60

 

Zahlungsbetrag nach Abzug von 3% Skonto

v. Rgendwert

2077,74

 

Zahlungsbetrag nach Abzug von 3% Skonto

(v. Warenwert)

2081,31

Kurzerklärung der Berechnung des Zahlungsbetrages (i.d.R. aber wg Kontoauszug schon vorgegeben!):

Fall1 = RG über 2380,00 wird mit 3% Skontoabzug bezahlt
Rechenweg = 2380,00*0,97 = 2308,60 [0,97 = 100% - 3% Skonto = 97% = 0,97]

Fall2 = RG über 2380,00 abzüglich einer GS über 238,00 wird mit 3% Skonto bezahlt.
Rechenweg = 2380,00-238,00 = 2142*=0,97 =  2077,74 (Falls statt GS eine weitere ER=> ER1+ER2-Zahlung]

Fall3 = RG über 2380,00 abzüglich einer GS über 238 wird mit 3% Skonto v. Warenwert bzw. nach dem Kalkulationsschema der IHK bezahlt. Wenn bei einer Rechnung nichts steht = v. Warenwert!

Rechenweg = 1900,00-200,00 = 1700,00*0,97 = 1649,00 + 100,00 = 1749,00*1,19 = 2081,31

Falls sich die IHK bei dem vorgegebenen Zahlungsbetrag(Kontoauszug) nicht an ihre eigene Rechenmethode hält (alte Aufgaben) - rechnen Sie natürlich mit der IHK-Zahl!

 

Es wird nun nach:

a) der "absetzbaren Vorsteuer" bzw. nach der "Umsatztsteuerschuld" (für diese Berechnung ist es egal ob des sich um eine Einkaufrechnung (ER) oder eine Verkaufsrechnung (AR) handelt.

b) dem "Vorsteuerkorrekturbetrag" bzw. dem "Umsatzsteuerkorrekturbetrag" aufgrund:

ba) der Skontozahlung

bb) aller Belege

gefragt. Fragen nach der Zahllast s. Zahllast!

 

ba) 1. Rechenweg um VSt-. bzw. Ust-Korrekturbetrag aufgrund der Skontozahlung zu ermitteln

RGendwert - GSendwert -Zahlungsbetrag = Skontogesamtkorrekturbetrag/1,19 *0,19 = ba)*

Fall1 = 2380,00 -0,00 - 2308,60 = 71,40 / 1,19 = 60 * 0,19 = 11,40 ( auch 71,40-60 = 11,40 = ba)

Fall2 = 2380,00-238,00-2077,74 = 64,29 /1,19 = 54 *0,19 = 10,26 =( auch 64,29 - 54 = 10,26 = ba)

Fall3 = 2380,00-238,00-2081,31 = 60,69 /1,19 = 51 *0,19 = 9,69 = (auch 60,69 - 51 = 9,69 = ba)

* Falls statt der GS eine weitere ER(Spedition) vorliegt: Rgendwert1 + Rgendwert2 -Zahlungsbetrag

 

ba) 2. Rechenweg um VSt-. bzw. Ust-Korrekturbetrag aufgrund der Skontozahlung zu ermitteln

RGSteuer-GSSteuer= Reststeuer*0,97 = gezahlte Steuer => Reststeuer - gezahlte Steuer = ba)**

Fall1 = 380,00 - 0,00 = 380,00 *0,97 = 368,60 => 380,00 - 368,60 = 11,40 = ba)

Fall2 = 380,00 .- 38,00 = 342,00 * 0,97 = 331,74 => 342,00 -331,74 = 10,26 = ba)

Fall3 = geht nicht mit dieser Methode, da die Frachtkosten nicht skontofähig sind!

** Falls eine weitere ER(Spedition oder Wartung) OHNE Skontoabzug(anderer Skontosatz) geht es auch nicht!

 

Falls nur der Skontoauszug vorliegt und Sie müssen/wollen  zusätzlich noch den ursprüngl. zu zahlenden Betrag =OP berechnen:

Zahlungsbetrag/0,97 = ursprünglicher zu zahlender (Rest-)betrag ["Rest" wg. der möglichen GS]

Fall1 = 2308,60/0,97 = 2380,00 mögl. Fortsetzung 2380-2308,60 = 71.40/1,19*0,19 = 11,40 = ba)

Fall2 = 2077,74/0,97 = 2142,00 [s. Zwischenerg. beim Rechenweg ] 2142,00-2077,74=64,29/1,19*0,19 = 10,26 = ba)

Fall3 = da die Frachtkosten nicht skontofähig sind, käme falsches Ergebnis heraus: 2081,31/0,97-2145,68=64,37 ist falsch s.o(60,69!!!)!

 

bb) Rechenweg, um gesamten Korrekturbetrag - ob Vst. o. Ust zu berechnen:

GSsteuer + ba = gesamter Korrekturbetrag

Fall1 = 0,00 + 11,40 = 11,40 = bb)

Fall2 = 38,00+10,26 = 48,26 = bb)

Fall3 = 38,00 + 9,69 = 47,69 = bb)

a) Die "absetzbare VSt" bzw. die "Umsatzsteuerschuld"

RGsteuer - bb) = a)

Fall1 = 238,00 - 11,40 = 226,60 = a)

Fall2 = 238,00 - 48,26 = 189,74 = a)

Fall3 = 238,00 - 47,69 = 190,31 = a)

 

Man kann die Fälle auch anhand von T-Konten darstellen. Fall2 soll nun ein Einkauf - Fall3 ein Verkauf sein:

141 (VSt)

 

181 (USt)

171(ER)

380,00

171 (GS)

38,00

 

101 (GS)

38,00

101(AR)

380,00

 

 

171 (Kto)

10,26

 

101 (Kto.)

9,69

 

 

 

 

absetzb.VSt

189,74

 

UStschuld

190,31

 

 

 

380.00

 

380,00

 

 

380,00

 

380,00

 

 

Versicherungspflichtgrenze s. Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze waren bis 2002 identische Werte.

Hintergrund: Die Bundesreg. wollte den Personenkreis, der von der gesetzl. in die private KV+PV wechseln kann, begrenzen, daher nun eigene Werte f. d. Versicherungspflichtgrenze. s. oben Beitragsbemessungsgrenze

 


Verteilungsrechnung GmbH(Kapitalges. => HR Teil B + Geschäftsführung: angestell. Geschäftsführer)

Gewinnverteilung nach Geschäftsanteilen![ Nennbetrag je Geschäftsanteil: volle Euro] (Stammkapital: 25.000 Minimum; zur Gründung: mind. 25% eingezahlt je Anteil=Stammeinlage[Sacheinlage 100%] u. insges. mind 12.500 => 1. Bsp: Ges.kap = 40.000 - 25% =10.000 u. 50% v. 25.000 = 12.500 also mind. 12.500 ; 2. Bsp: Ges.kap = 80.000 - 25% = 20.000 u. 50% v. 25.000 = 12.500 also mind. 20.000!]  Übungsaufgabe s. Hauptseite Nr. 40 dort: 124

seit  Nov08 gibt es die Variante: Unternehmergesellschaft(UG) haftungsbeschränkt, anfängl. Mindestkapital = 1 € -dies muss bei der Anmeldung voll eingezahlt sein[hier keine Sacheinlagen] - sie muss v. Gewinn jeweils 25% ansparen - bis sie zur GmbH werden möchte sonst weiter UG - aber dann ohne Ansparpflicht

Anmeldung durch Notar(immer falls UG Co. KG) ggf. auch nur per beglaubigtem Musterprotokoll(billiger, hier aber problematisch Gewinn-verteilung u. Ausscheiden von Gesell.). Gesellschafter ist nur, wer in der Gesellschafterliste beim Registergericht steht.
3 Gesellschafter - Stammkapital: 50.000+50.000+150.000=250.000 Anteile lt. Gesell.vertrag: 1-1-3(§ nach G.-anteilen). Jahresüberschuss: 25.000 davon 5.000 i. d. (Gewinn)rücklage => ausgeschüttet: 20.000/5(=1+1+3)=4.000 je Anteil => 4000-4000-12.000. 
Falls keine Anteile vorgegeben: 20.000/250.000*150.000=12.000. Alternativ kann auch nach dem Prozentsatz gefragt werden: 12.000/150.000 = 8% Kapitalverzinsung. Bei Verlusten: Auflösung freiwilliger Rücklagen o. Nachschüsse.

 

Verteilungsrechnung KG(Persges. => HRA[KGaA=HRB] + Geschäftsführung: Komplementär(e))

Bsp: Einlagen: Komplementär = 580.000 €. Kommanditist A = 171.000 € und Kommanditist B = 275.000 €

Komplementär erhält für seine Arbeit aus dem Jahresgewinn vorab= 30.000 €. Ebenfalls hat er eine Privatentnahme getätigt von 80.000 €, die keinen Einfluss auf die Verzinsung hat. Ab 2024 ist die Gewinnverteilung per Beschluss zu regeln(HGB § 121). Annahme: Zinssatz 4%. Gewinn: 135.000 €. Verteilungsschlüssel(üblich) f. den Restgewinn: 10:3:5(hier angewandt. Möglich aber auch:nach angemessenes Verhältnis der Anteile.

Gesell.

Kap. Anf.

Arbeit

Kapzinsen

Rest

Ges.-gewinn/-zins

Privatent

Kapneu

Kompl.

580000

30000

23200

35533,33

88733,33

80.000,00

588.733,33

A

171000

 

6840

10660,00

17.500,00

 

171.000,00

B

275000

 

11000

17766,67

28.766,67

 

275.000,00

 

1026000

 

41040

63960,00

135.000,00

 

 

Rest = 135.000-30.000-41.040 = 63.960/18= 3553,33333*jeweiligem Anteil! (Info: Restgewinn: 63.960)

Gesamtkapitalverzinsung des Komplementärs = 88.733,33/580.000 = 15,30% (die Arbeit gehört zum Gesamtgewinn!)

Hinweis: Nur beim Komplementär wird der Gewinn der Einlage hinzugerechnet!

Sollte Gewinn -Arbeit nicht ausreichen, um das Kapital mit 4% zu bedienen, erhält jeder - in Abhängigkeit vom Kapital eine Teilverzinsung. (Bsp: Gewinn-Arbeit sei 25.000 € =>25000/1026000=0,0243665*580000(jew. Kap hier Komplementär)=14.132,55€

Verluste mindern die Einlagen. Rein theoret. können die Einlagen ins Minus gelangen. Keine Nachschusspflicht der Kommanditisten. Spätere Gewinne werden aber bis zur Erreichung der urspr. Einlage einbehalten.

Info: Falls die Vorableistungen an den Komplementär verzinst werden müssten(§ 121 HGB):

Bsp: mtl. Gehalt 2500 €(zum Monatsende) => 12*2500 = 30.000 für (330+0)/2=>Ø 165 Tge zu 4% =550 €

bisheriger Kapzins: 23.200-550= 22.650 =>Summe(neu): 40490=>64510/18= 3583,89 je Anteil-usw.(dito f. Entnahme)

 

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung VGR s. speziell Verwendungsrechnung und Lohnquote

Begriffe:

früheres Bruttosozialprodukt (BSP) nun Bruttonationaleinkommen

 

Entstehungsrechnung:

 

Land- u. Forstwirtschaft (incl. Fischerei)

24,5

Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe)

452,4

Baugewerbe

95,8

Handel, Gastgewerbe, Verkehr(incl. Nachrichtenübermittlung

355,8

Finanzierung, Vermietung u. Unternehmensdienstleister(Kredit- u. Versicherungsgewerbe, Grundstückswesen, Vermietung u. Unternehmensdienstleister)

590,7

Öffentliche u. private Dienstleister

384,7

= Bruttowertschöpfung

1903,9

- unterstellte Bankgebühr

-104,7

+Gütersteuern/Gütersubventionen

187,0

= Bruttoinlandsprodukt = BIP

1986,2


Verwendungsrechnung:

 

Privater Konsum

1136,85

+staatl. Konsum

381,95

+Bruttoinvestitionen(Ausrüstungen, Bauten,Vorrat)-Ersatzinv(= Abschreibung) = Nettoinv.

400,61

+Export

Diff = Außenbeitrag

698,78

- Import

-631,99

= Bruttoinlandsprodukt = BIP

1986,2

Verteilungsrechnung

 

Arbeitnehmerentgelt (72,5%) ->

Arbeitn.entgelt/Volkseinkommen = Lohnquote

Rest = Gewinnquote [IG Umverteilungsfo] Summe:100%

1055,75

Unternehmens- u. Vermögenseinkommen

400,45

=Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten = Volkseinkommen

1456,2

+Steuern(Gewerbe-, Umsatz-, Verbrauchssteuern)-Subventionen

207,0

= Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen

1663,2

+Abschreibungen

305,0

= Bruttoinlandsprodukt

1968,2

+von übriger Welt empfangene Erwerbs- u. Vermögenseinkommen

 

-8,1

- an übrige Welt abgeführte Einkommen

= Bruttonationaleinkommen

1960,1

-Abschreibungen

305,0

=Nettonationaleinkommen = Primäreinkommen

1655,1

+ von übriger Welt empfange Transferleistungen (z.B. Subventionen)

 

-17,1

- an übrige Welt geleistete Transfers (Subventionen u. Steuern)

= Verfügbares Einkommen  (Nominaleinkommen vs Realeinkommen -> Einkommen)

1638,0

Info: Es kann zu Rundungsdifferenzen kommen. Ansatz: Statistisches Bundesamt!

weiterer Begriff: Sparquote = Einkommensanteil der priv. HH, den diese nicht konsumieren - sondern sparen

Info: Sekundäreinkommen = staatliche Umverteilung über persönl. -Steuern + Transfers => ändert pers. verfügbares Einkommen ab.

 

Vorsteuer(141)/Umsatzsteuer(181)  alternative Kontonr: 140/180

Das kleinere Konto wird über das größere Konto abgeschlossen. Entweder haben wir dann einen Zahllast gegenüber dem Finanzamt(181 war größer = Normalfall) oder einen Vorsteuerüberhang(141 war größer). Falls im alten Jahr kein Geldfluss erfolgt[ans/vom Finanzamt]- wird der Saldo des verbleibenden Kontos nach SBK(940) gebucht.

 

Währungsrechnen s. a. Niederstwertprinzip s. auch Hauptseite Nr. 25 oder Außenhandel Nr. 42->Aufgaben

Seit der Einführung des Euro gilt die Mengennotierung: 1 Euro = 0,97 US$ oder 1 Euro = 1,41 CHF

Alte Preisnotierung finden Sie noch in einigen Büchern und manchmal in der aktuellen Presse.

 

Die IHK-Aufgaben gehen meist nur von einem allgemeinen Wechselkurs aus!

Bsp.: Wechselkurs: 1 Euro = 0,95 US$ (für einen Euro bekomme ich nur die Menge von 95 US-Cent)

1.       Sie kaufen für 500 US$ Maschinen in den USA => 500/0.95 = 526,32 Euro

2.       Sie tauschen 400 Euro in US$ => 400*0,95 = 380 US$

 

Falls zwei Wecheslkurse vorgegeben werden:

·         Ankauf=Geld (heimische Ba. kauft heimisches Geld = Sie verkauft Fremdwährung)  und Vekauf=Brief Kursen

·         Sorten-(=es werden ausl. Münzen/Scheine ge-/verkauft) u. Devisenkursen(Kto zu Kto; Geldautomat, Reisescheck)

unterscheiden. Bsp.: Wechselkurse: Euro gegenüber US$

Sortenkurs in Deutschland für US$

Devisenkurs in Deutschland für US$

Sortenkurs in z.B. den USA für Euro

Geld

Brief

Geld

Brief

Geld

Brief

1,04

1,10

1,07

1,09

0,94

0,99

Grundsatz: AG < VB – da die Banken etwas verdienen wollen/ um die Kosten der Bank zu decken.

Bei den Bsp. werden Umtauschgebühren vernachlässigt und der Kurs wird nur mit zwei Nachkommastellen angegeben!

Bsp.:

1.       Wir kaufen für 200 Euro US$-Noten => 200*1,04 = 208 US$

2.       Wir verkaufen 208 US$-Noten in Deutschland => 208/1,10 = 189,09 Euro (Die Ba. lebt von der Diff.!)

3.       Wir bezahlen eine Warenrechnung über 200 US$ per Auslands-ÜW. => 200/1,07 = 186,92 Euro Kosten für uns.
(Sie kaufen Fremdwährung in Devisen! => Geld)

4.       Unser Kunde bezahlt unsere Rg. über 200 US$ per ÜW. Die Ba. schreibt uns: 200/1,09 = 183,49 Euro gut.
(Sie verkaufen Fremdwährung in Devisen)! => Brief)

5.       In den USA tauschen wir Euro-Noten in 200 US$. Wir geben  => 200*0,99 = 198,00 Euro.
(Sie verkaufen Fremdwährung! => Brief)

6.       Im New Yorker Flughafen wechseln wir unsere restl. 200 US$ in Euro-Noten zurück => 200*0.94= 188,00 Euro.
(Sie kaufen Fremdwährung! => Geld)

 

Wahlen  [Stand: ab Mitte 2021]

a) Betriebsrat(BR) nach Betriebsverfassungs§ f. 4J. s. zu diesem Komplex auch W0

wahlberechtigt = alle AN ab dem 16. Lebensjahr (ohne leitende Angestellte

wählbar = alle volljährigen AN, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen sind.

b) Jugend- und Ausbildungsvertretung(JAV) nach Betriebsverfassungs§ f. 2 J.

wahlberechtigt = alle Jugendl. und alle Azubis/Umschüler(nun ohne Altersgrenze!)

wählbar = alle Azubis[ohne Altersgrenze] und alle anderen AN unter 25 Jahren(max 24 Jahre) => wählbar > wählen!!!!.

Nicht wählbar sind BR-Mitglieder


 

Wechselkursrisiko

Aktuelle Darstellung:1 Euro = 1,10 US$ => Wechselkurs ist gesunken!!! (nur zur Info - früher: 1 Euro = 1,20 US$)

Sinkende Wechselkurse sind für den Export gut - steigende schlecht.

Steigende Wechselkurse sind für den Import gut - sinkende schlecht.

Bsp Export: VP einer Maschine = 10.000 Euro => 10.000*1,2 = 12000 US$. Sinkt der WK 12000US$/1,1 = 10.909.09 Euro. Wir machen als Exporteur einen zusätzlichen Gewinn v. 909.09 Euro. (Sollten wir den US$ Preis senken, was den Stückgewinn verringern würde, könnte es dazu kommen, dass die ausl. Kunden mehr Einheiten kaufen, da wir mit unserem Produkt nun konkurrenzfähiger= billiger sind)

Bsp Import: VP einer Maschine 5000 US$ => 5000US$/1,2 = 4.166,67 Euro. Sink der WK 5000US$/1,1 = 4545,45 Euro. Wir müssen mehr Euro aufbringen, um die US$-Rechnung bezahlen zu können!

Sicherung: in Euro; Devisentermin; Devisenoption; Fremdwährungskonto; Fremdwährungskredit; kürzeres Zahl.-ziel.

 

Zahllast s. Begriffsüberblick Hotpot zw. K25+K25 "Einstiegsdarstellung"

Ust(181) – Vst(141)  Saldo i.d.R. auf 940(SBK) = "Passivierung der Zahllast"

Da ein Unternehmen erst bis zum 10. des Folgemonats die Zahllast ans Finanzamt überweisen muss, wird beim Jahresabschluss das Konto 181 über die Passivseite der Bilanz abgeschlossen.

(falls Vst > Ust wird Ust über Vst abgeschl. und wir haben einen "Vorsteuerüberhang"= bekom. Geld vom Finanzamt!)

 

Zinsen

a) effektiver Jahreszins bei Zahlung mit Sko.-abzug v. Rgendwertfalls v. Wa.-wert+Bezugsko.->G22(bislang nicht vorgekom.)

Bsp.: Zahlungsbedingung: 10 Tage 3% Skonto – 30 Tage netto.

Da Sie 30-10 = 20 Tage früher zahlen – als Sie zahlen müssten:20 = 3% und 360 = x %

 

      360 * 3

x=------------   54% (Überschlagsmethode) exakter Satz = 54/(1-%) = 54 /(1-0,03) = 54/0,.97 = 55,67%

       20

b) Effektivzins bei Darlehen = Darlehenskosten(Gebühren; Disagio; Zinsen*Laufzeit)/ Auszahlungsbetrag (Darlehensbetrag - (nicht ausgezahlte Beträge, wie Disagio=Damnum)*Laufzeit

Info: Buchungssatz bei Gutschrift des Darlehens: 131(Darlehensbetrag-einmalige Kosten)+486 an 082

§  Festdarl. = Zinsen immer gleich, da die Tilgung am Ende in einem Betrag

Info: Buchungssatz bei Tilgung u. Zinszahlung: Sie zahlen Zinsen(210) u. Tilgung(082) an Bank(131)

unglücklich formulierte IHK-Aufgabe zu Darlehen u. Leasing: "…aufwand … im ersten Jahr" = gemeint ist der Aufwand im Aufnahmejahr(i.S. v. Anschaffungsjahr) = Aufw. im Geschäftsjahr(Jan-Dez) also (teilw.)Monate rechnen!

 

Finanzierungserfolg bei Ausnutzung von Skonto und Finanzierung per Darlehen (Hauptseite Nr. 24 Variante suchen)

Zahlungskondition: 10 Tg. 2% Skonto 30 Tge netto. Finanzierung per Darlehen bei 15% Darlehenszinsensatz

RGendwert(incl. 19%) = 1.190,00 €. abzügl. 2% = 1166,20 € Zahlungsbetrag (Skontobetrag = 23,80 €)

Für (30-10) = 20 Tage Darlehenskosten = 1166,20 * 15%*20 Tge/360 = 9,72 €. Erfolg = 23,80 - 9,72 = 14,08 €.

Formel: Skontobetrag-Kreditkosten für (Nettotage(30)-Skontotage(10)) = 23,80-9,72

(Anmerkung: Da im RGendbetrag auch die VSt. enthalten ist, die man sowieso erstattet bekommt, kann man eigentlich vom RGnettowert (1.000 € ausgehen, dann wäre die Sko.-ersparnis nur 20,00 €. Die Darlehenskosten weiterhin 9,72 €. Der Erfolg = 20,00 -9,72 = 10,28 €. IHK akzeptiert i.d.R. auch diese Variante)

 

Info: Lt. Preisangabeverordnung (PangV hier Anhang zu §6) vom 01.09.00. Der effektive Zins (Darlehen....) soll nun auf der Basis von 365/366 Tagen berechnet werden. Seit W12/13 verwendet - wohl in einem anderen Zusammenhang[VZ-Berechnung] auch die IHK 365 Tage!

 

b) Zinstage - 3 Meth.(+"Vereinfachung auf 365) [zu Zahlung vs Nicht-Zahlung s. Verzugszinsen] s. Hotpot Nr. 11

Eurozinsmethode(Methode "act/360") = monatsgenaue Zinstageberechnung ( Jan. = 31; Feb. = 28/29; März =..)!!

Falls Sie nicht wissen wie viele Tage ein Monat hat => "Fingerknochenmethode" - Zinsjahr = 360 Tage!

[Eurozinsmethode ist immer anzuwenden, wenn der Fälligkeitstag von Rechnungen zu ermitteln ist!]:

 

Rechenbsp. f. Eurozinsmethode= act/360 u. klassisch=30/360

Anfang =Rg.datum bei RG o. 1. VZ-Tag  bei VZ-Tage

Ende = letzter Fälligkeits-tag bei RG o. Zahlung VZ

Eurozinsmethode

klassische Methode
(v. den Mahngerichten angewandt)

17.05.2002

15.08.2002

90

88

10.06.2002

15.08.2002

66

65

28.02.1997

31.03.1997

31

32

In MS Excel: Eurozinsmethode: beide Daten eingeben und im Formelfeld =Enddatum- Anfangsdatum

 

klass. Methode: beide Daten eingeben und im Formelfeld =tage360(Anfangsdatum; Enddatum;1)

Bei der klass. Methode geht per Hand auch folgendes (obiges erstes Bsp Tage/ Monat/Jahr: :

15

08

2002

17

05

2002

= -2

= 3*30Tage=90

=0*360Tage=0

90-2 = 88 Tage = Diff s. auch d)Verzugszinsen

Bei Eurozins: 17.05 bis 31.05 = 14 T.+30(Juni)+31(Juli)+15(August) = 90 Tage

 

act/act: = wie Eurozins, aber das Jahr hat 365/366 Tage!(Schaltjahre 2012;2016;2020…..=> 366 Tage)

Bsp: 20.12.2012 bis 15.04.2013 => 20.12.2012 bis 31.12.2012 = 11 Tage 2012 und 01.01.2013 bis 15.05.2013 = 105 Tage(Zahlung). Sie müssen nun die Zinsen für beide Zeiträume berechnen, da Sie durch 366(2012) bzw. 365(2013) jeweils teilen müssen!

Die IHK hat wohl aus Vereinfachungsgründen für den gesamten Zeitraum als Vorgabe 365 Tage vorgegeben, dann können Sie auf die Aufteilung verzichten und mit 116 Tagen(Zahlung) rechnen. -> s. auch Fristen_OP_VZ.xls

 

c) Wechsel (sollte nur noch im Kontext des Außenhandels vorkommen. Dort aber auch ohne Berechung)

muss nach Eurozinsmethode = (act/360) berechnet werden!

Wechselsumme = 23.200 € ; Diskontsatz = 6%; Zeitraum = 10.06 bis 15.08

                           23200*6%*66

Diskont = ----------------------------- = 255,20 €   Gutschriftbetrag = 23200 – 255,20 = 22944,80 €

                                  360

 

d) Verzugszinsen s. Hauptseite Nr. 23 Infotxt  u Hotpot Nr. 11 Berechnung

Es sind alle drei Methoden der Zinstageberechnung vorgekommen!!! (ebenso noch aus "Vereinfachung" 365)

Wir hoffen, dass bei den VZ-Tagen nur noch 30/360 angewandt wird(s. Infotxt)

 

Ob der letzte Tag bei der Berechnung der VZ-Zinsen immer mitgerechnet werden muss, oder bei Zahlungen nicht, wird in der Literatur uneinheitlich dargestellt. Wir waren bislang der Auffassung, dass - bei Zahlungen - der letzte Tag nicht mitgerechnet werden darf(§§ 187+188 BGB). Momentan berechnet der Server aber immer den letzten Tag mit(Diff+1). Siehe sehr ausführlich hierzu:  INFOTXT bei Nr. 23 Hauptseite!

 

Bsp mit Zusatzinfos:

LS-Datum: 12.09 - Rgdatum: 15.09.2004. Zahlungsziel: 30 Tage(act/360)=Zahlungstermin(letzter Nettotag) = 15.10.04

Die Berechnung erfolgt - auch ohne weitere Angaben - mit der Methode act !  (Rg:15.08 +30 = 14.09)

 

Falls Zahlungsziel 3 Monate = 15.09.2004 + 3 Monate = 15.12.2004 = fällig(Tage nicht berücksichtigen!!!)

falls Kd= Unternehmer  u. Zahlungsziel: sofort o. kein Z.ziel = Datum der Zustellung, falls auch: 15.09= fällig, +30 Tage(§)=> ab 16.10 in Verzug; ohne RG ab 13.10 Verzug(LS+30+1) - falls Zustelldatum ein späteres Datum, dann von diesem Datum aus berechnen!

Ein Unternehmer kommt - auch ohne Mahnung - immer spätestens 30 Tage nach dem Ereignis(Zugangsdatum RG o. LS) in Zahlungsverzug(falls vorher 1. Mahnung  = Zahlungserinnerung, durch deren Zustellung) - falls vertragl. nichts anderes (Zahlungsziel: 60 Tage o. 3. Monate) geregelt ist. Ein Verbraucher nur, falls dies vertragl. extra vermerkt wurde §286 (3) BGB. s. zu Fälligkeit aber auch Hotpot->11. Hinweis-> Fälligkeit u. Verzug

 

Zahlungsverzug ab dem : 16.10.2004 (bei Monatsbsp: 16.12.2004)[Verzug = Fälligkeit + 1 Tag(außer "sofort" s.o.)]

aktuelles Datum = 30. 11 (s. letzter Tag INFOTXT bei Nr. 23 Hauptseite)

Zinstage = 46 lt Eurozinsmethode (act/360) = Differenz + 1 und 45 Tage klassisch (30/360)= Diff+1.
Wir hoffen, dass die IHK nur noch die Methode 30/360 bei den VZ-tagen anwendet!(s.Infotxt)

Zinssatz = bei Unternehmen (ab 08/14) 9%-Punkte(früher 8%) über dem Basiszinssatz (z.B.: 2,57% [Änderung 2x jährlich])= 11,57%  [momentan = 08/14 negativ: -0,73% - der Gesamtzinssatz wäre dann: 8,27%]

Rechnungsbetrag = 20.000 € + Auslagen von 20,00€ [bei Verbrauchern 5%-Punkte über dem Basiszinssatz]

 

                                 20.000*46(act/360)*11,57%

Verzugszinsen = --------------------------------   = 295,68 € + 20,00 € = 315,68 € // wohl einfacher: hotpot-> Nr. 11 Fristen beim Zahlungsverzug

                                      360

 

juristische Erklärung zur Berechnung von Zinstagen - kommt natürlich zu den gleichen Ergebnissen wie oberhalb!!!

§§ 187+188 BGB Beginn/Leistung/Lieferung/Zugang im Laufe des Tages => Tag wird nicht mitgerechnet => Ergebnis der Berechnung = Ende gleicher Tag

Bsp 1:

Rgdatum 15.09.2004 = im Laufe des Tages => 16.09.2004 0.00 Uhr + 30 = 15.10.2004 24.00 Uhr

 

§§ 187+188 BGB Beginn/Leistung/Lieferung/Zugang mit Tagesbeginn => Tag wird mitgerech. => Ende ein Tag vorher

Bsp 1:

letzter Fälligkeitstag 15.10.2004 24.00 Uhr => erster VZ-Tag 16.10.2004 0.00 Uhr - 30.11.2004 letzter VZ-Tag => Diff + 1

Bsp 2:

Beginn normaler Verjährungsfristen: 31.12.20xx 24.00 Uhr = 01.01.200xy 0.00 Uhr = Jende!!! = Jahresende

=> 01.01.20xy wird nicht mitgerechnet => Ende der Frist 31.12.20xx + 3(Zahlungsverzug; argl. Täuschung) +6(Aufbewahrung von Geschäftsbriefen) + 10 Jahre(Buchungsunterlagen alle Inventurunterlagen). Falls nach dem ersten Vernichtungstag gefragt wird = Endetag + 1 = 01.01.20xy + 3 + 6 + 10 Jahre

 

Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. => aus dem 31.03 + 1 Monat wird der 30.04!

IHK-Rechenaufgabe: Kd. zahlt unsere AR incl. Vz(Verzugszinsen) für 45 Tage. Zinssatz = 8%. Zahlungsbetrag = 2460,36 €. Wie hoch war der ursprüngliche Rgwert? => 0.08*45/360 => 1% => 2460,36/1,01 = 2436,00 €.

(Falls 40 Tage: 2460,36/(1+0,08*40/360)= 2438,682819 = 2438.68. Nicht 1,008889% auf 1,01% runden!)

Buchungssatz einer ER/AR falls nur Verzugszinsen berechnet werden: ER: 210 an 171 bzw. AR: 101 an 260

 

e) Verjährung

Rgdatum: 15.12.2004 -Zahlungsziel: 30 Tg netto => letzter Fälligkeitstag = 14.01.2005 (aufbewahren bis)=>Verjährung beginnt am 31.12.2005 = Jahresende der Fälligkeit! und endet am 31.12.2008(Ablauf des Tages). Damit verjährt ab dem 01.01.2009(vernichten ab)

Neubeginn: 20.10.2007 - neues Ende: 20.10.2010(im Laufe des Tages = Frist beginnt mit dem 21.10.2007)

Hemmung: (falls tagesgenau - es wird der 1 + letzte Tag bei der Berechnung mitgezählt s. Palandt 2011 § 209 Rdnr 1)

§ 203= frühestens 3 Monate nach Hemmungsende, ansonsten "normales Ende" + Hemmungstage

§ 204 = Hemmungszeit+6 Monate berechnen und an das "normale Ende" hängen oder falls außerhalb der Verjährung - Hemmungsende + anteilige Hemmungszeit(Tage innerhalb der normalen Verjährung)

 

Zollwert  s. Hauptseite Nr. 42! dort auch Aufgaben ab 305

Zollwert(Imp.) wird vom cif-Wert berechnet= Wert der Ware im Moment des Grenzübergangs[EU-Außengrenze].

cif Hamburg (Import) = 20.000 €(darin sind alle Kosten bis Bestimmungshafen HH enthalten! - Entladekosten v. Käufer zu tragen, falls sie nicht lt. Vertrag zu den Frachtkosten gehören und dann v. Verkäufer zu tragen sind)

Falls Zollwert(Imp) fob muss (incl. Fracht) noch hinzugerechnet werden. Falls DDP Inlandskosten rausrechnen!

Zollsatz z.B. 5% => 1000 €. Summe aus:20.000 + 1.000 € (+inl. Verbrauchssteuern vom Zollwert = 21.000 €) + inländische Fracht = Grundlage für EUSt.

Einfuhrabwicklung(Dokus etc u.U. auch der Zoll) – Ausfuhrabwicklung(Dokus etc. u.U. auch der Zoll) – Zollabwicklung(Zoll selbst – bei ddp vom VK zu tragen(duty paid) sonst i.d.R. v. Käufer(da i.d.R: kein Ausfuhrzoll)

Zusammenfassung von kaufmännischen Abkürzungen

 

nochmaliger Hinweis:

5% = 0,05 mit dem Taschenrechner!!! Daher entfällt auch /100!!!!!

anders formuliert: Wenn Sie mit Dezimalwerten rechnen, kommen Dezimalwerte heraus! Wollen Sie ein Prozentformat, müssen Sie das Komma, um zwei Stellen nach rechts verschieben! 0,025 = 2,5%

Rechnen Sie die Bsp.-Aufagben nach!!!!!

 

mfg

 

Weinhöfer