Die Leinhein KG verkauft an Peter Müller eine Waschmaschine. Acht Monate nach der Übergabe stellt Peter Müller fest, dass einige Zusatzteile nicht mitgeliefert worden sind. Einen Monat später informiert er den Lieferer.
Die Möbius KG hat von der Wagner OHG einen gebrauchten Gabelstapler gekauft. Nach 2 Wochen funktioniert die Lenkung nicht mehr. Am gleichen Tag informieren wir den Lieferanten.
Heinz Neumann kauft ein gebrauchtes Auto von August Bielstein. Vereinbart war "Die Sache wird verkauft, wie sie steht und liegt". Drei Wochen nach dem Kauf geht der Motor kaputt. Heinz Neumann wendet sich am selben Tag an den Verkäufer!
Der Kioskbesitzer Olaf Klein kauft einhundert Einwegfeuerzeuge in zehn Kartons von der Brand AG. Bei der Übergabe hat er per repräsentativer Stichprobe die Ware überprüft. Nach 4 Monaten stellt er fest, dass einige Feuerzeuge äußerlich leicht verunreinigt sind. Er informiert am gleichen Tag den Lieferanten.
Hein Blöd kauft am 10.02. 2002 einen unfallfreien Oldtimer vom Autohaus Brumm KG. Am 17.03.2005 erfährt er, dass es sich hierbei doch um einen Unfallwagen handelt. Er wendet sich umgehend an das Autohaus.
Die Möbius KG hat von der Albrecht GmbH einen gebrauchten LKW erworben. Nach zehn Monaten stellt sich heraus, dass der Motor durch den Vorbesitzer schon so geschädigt war, dass er jetzt seinen "Geist" aufgegeben hat. Die Albrecht GmbH hatte schon zwei Mal vergeblich versucht, den Motor zu reparieren.
Am 10.02 diesen Jahres kaufte Heinz Müller einen gebrauchten Wagen vom Autohaus Neustadt GmbH. Am 15.03. d.J. wurde der Wagen geliefert. Am 12.08 d.J. stellt der Kd fest, dass der Benzintank undicht ist. Er musste den Wagen stehenlassen und mit einem Taxi - für 80 Euro - seinen Termin wahrnehmen. Trotz dreifacher Reparaturversuche bleibt der Mangel bestehen.
Sie kauften am 20.03 d.J. vom Gartenspezialisten Grün KG dreißig Fliesen für Ihre Gartenterrasse. Am 05.04. d.J. werden die Fliesen geliefert. Am 02.10 d.J. stellten Sie fest, dass die Fliesen - wegen eines Materialfehlers - für den Außenbereich nicht geeignet sind. Dies konnte der Händler allerdings auch nicht wissen. Sie informieren den Händler am gleichen Tag. Da es sich um einen grundsätzlichen Materialfehler handelt, lehnt der Händler Ihre Nacherfüllungsforderungen endgültig ab.
Sie haben vor 14 Monaten ein gebrauchtes Auto vom Autohaus Imker KG gekauft. Speziell für den Wagen haben Sie sich eine Musikanlage für 500 Euro einbauen lassen. Nun stellen Sie fest, dass der Wagen, aufgrund eines Wartungsfehlers des Vorbesitzers, nicht mehr fahrbar ist, obwohl das Autohaus mehrfach versucht hat, den Wagen wieder "zum Laufen" zu bringen.
Heinz Neumann hat am 25.04 letzten Jahres einen Mercedes Baujahr 1990 vom Autohaus Seitz GmbH gekauft. Das Autohaus hat alle vertraglich möglichen Gewährleistungseinschränkungen im Vertrag festgelegt. Am 30.09. d.J. stellt er fest, dass der Wagen, aufgrund eines vor dem Kauf verursachten Fehlers, Öl verliert. Er wenden sich umgehend an das Autohaus.
Die Möbius KG kaufte am 23.11.2003 von der Bleitz OHG einen gebrauchten Plotter. Für diesen Plotter wurden damals bauliche Veränderungen von 100 € notwendig. Bei einer Wartung am 22.12.2007 stellte der Herstellermonteur fest, dass das Gerät einen vom Vorbesitzer verursachten und vertuschten irreparablen Mangel aufweist. Sie wenden sich am gleichen Tag noch an den Lieferanten.
Die Möbius KG hat am 30.01. d.J. dreißig Stühle von der Fa. Heinzmann GmbH für das eigene Büro erworben. Beim Auspacken erkennen wir, dass 10 Stühle eine leichte Farbabweichung aufweisen. Der Lieferant lehnt unsere sofortige Nacherfüllungsbitte ab.
Unser Kunde Klaus Petersen hat aufgrund eines Mangels in den ersten acht Monaten nach Übergabe uns die fabrikneue Ware zurückgegeben. Außerdem mussten wir 200 € Schadensersatz leisten, da man bei diesem Fehler nicht beweisen kann, wann er entstanden ist. Wir hatten die Ware vor zweieinhalb Jahren von unserem Lieferanten Kleinmann OHG erworben. Dieser hat in seinen AGB alle Gewährleistungsanspüche auf das gesetzliche Minimum eingeschränkt. Wir informieren den Lieferanten am gleichen Tag!
Die Fa. Möbius KG hat am 02.02. d.J. ein Gemälde vom Kunsthändler Meier erworben. Am 20.10 d.J. wurde vergestellt, dass es sich um eine raffinierte Fälschung handelte, von der auch der Kunsthändler nichts wissen konnte. Wir haben den Händler am selben Tag informiert.
Der Kleingewerbetreibende Heinz Kleinmann hat am 09.05.2002 einen neuen Kopierer von seinem Lieferanten Lammert OHG gekauft. Am 03.07.2004 stellt er fest, dass der Kopierer einen Fehler aufweist, der schon bei Übergabe vorhanden gewesen ist. Er informiert am selben Tag den Lieferanten.
Die Möbius OHG hat am 23.07. d.J. einen Gabelstapler von der Fa. Lükkemann AG gekauft. Der Stapler wurde am 29.07. d. J. geliefert. Am 02.08. d.J. stellten wir fest, dass kein Ersatzrad vorhanden ist. Wir informieren am gleichen Tag den Lieferanten.
Die Möbius KG kauft am 18.03. d.J. einen neuen Beamer für das Besprechungszimmer v. d. K. Meier e.K.. Am 20.03. d.J. wird der Beamer geliefert. Wir stellen bei Annahme fest, das die dazugehörige Ersatzbirne zerbrochen ist. Am 29.03. d.J wenden wir uns an den Lieferanten.
Die Powerseller H. Mach kauft von der Fa. Möbius KG einen hochwertigen Schreibtisch. Bei der Anlieferung und Montage durch die Möbius KG wird der Teppichboden des Kunden auf 2 m beschädigt. Der Kunde beschwert sich, noch während die Monteure bei ihm sind, beim zuständigen Verkaufssachbearbeiter.
Am 20.11. d.J kauft Ilse Petermann bei der Möbius KG einen Bürodrehstuhl in der Farbe rosa. Am 25.11. d.J. reklamiert die Kundin die Farbe des Drehstuhls, da diese Farbe sie nervös macht.
Der Kleinunternehmer Klaus Petit kauft von uns Farbe, um seine Bürowand zu weißen. Als er zwei Tage später die Farbe nach Gebrauchsanweisung des Herstellers anrührt und aufträgt, stellt sich nach dem Trocknen heraus, dass das dort angegebene Mischungsverhältnis mit Wasser falsch war. Er wendet sich umgehend an uns. Um die Wand korrekt zu streichen, benötigt er nun noch Farbe zu 300 € zusätzlich.
Powerseller Wilbert Winkler verkauft Renate Klink einen gebrauchten Fernseher, der einen Ihm bekannten Defekt hat. In seinen AGB hat Winkler die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware auf 3 Monate begrenzt. Die AGB erhielt Frau Klink mit der Auftragsbestätigung zugesandt. Nach 5 Monaten streikt der Fernseher endgültig. Frau Klink informiert am selben Tag noch Herrn Winkler.
Die Kleingewerbetreibende Hannelore Hinze kauft einen gebrauchten unfallfreien Transporter für Ihr Unternehmen. Nach 6 Jahren erfährt sie, dass der Verkäufer mit diesem Transporter einen schweren Unfall hatte. Sie wendet sich umgehend an den Verkäufer.
Die Möbius KG kauft am 04.03. d.J eine Geschirrspülmaschine von der Fa. Clean Gmbh & Co. KG. Am 10.05. d.J. tritt ein irreparabler Fehler auf. Wir wenden uns sofort an den Lieferanten.
Der Klüngelskerl Olaf Kram kauft sich einen neuen chinesischen Pritschenwagen für seine Touren vom Autoshaus Lächeln GmbH. Aufgrund der Gebrauchsanweisung des chinesischen Herstellers, die falsch übersetzt wurde, begeht er einen Fehler, der dazu führt, dass das Getriebe nach 20 Monaten ausgetauscht werden muss. In dieser Zeit muss er sich einen LKW für seine Touren für 400 € mieten.
Der Händler ist nur bereit, die fehlerhafte Gebrauchsanweisung kostenlos zu korrigieren.
Renate Klink kauft vom Powerseller Wilbert Winkler einen gebrauchten Fernseher. In seinen AGB hat Winkler die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware auf 3 Monate begrenzt. Die AGB erhielt Frau Klink mit der Auftragsbestätigung zu gesandt. Nach 14 Monaten streikt der Fernseher endgültig. Frau Klink informiert am selben Tag noch Herrn Winkler.
Fa. Möbius kauft zum 17.03 d.J. "fest" Ware ein. Die Ware wird pünktlich geliefert, weißt allerdings einen offensichtlichen Mangel auf. Fa. Möbius kauft ersatzweise teurer bei einen anderen Lieferanten die dringend benötigte Ware und informiert den ursprünglichen Lieferer.
Hiermi Meier kauft zu Ihrer Hochzeit ein Brautkleid bei Moden Peters. Am Liefertag wird das Kleid fehlerhaft geliefert. Hiermi fährt nach DU und kauft sich dort ein teureres Kleid.
Hein Blöd kauft vom Autohaus Knickrig OHG einen Neuwagen. Nach drei Wochen tritt ein gravierender Motorfehler auf. Innerhalb der von Hein Blöd gegebenen Nachfrist wird der Fehler vorläufig behoben. Kurze Zeit später tritt derselbe Fehler wieder auf. Hein Blöd ist sauer und will vom Kaufvertrag zurücktreten.
Hein Blöd kauft vom Autohaus Knickrig OHG einen Neuwagen. Nach drei Wochen tritt ein gravierender Motorfehler auf. Innerhalb der von Hein Blöd gegebenen Nachfrist wird der Fehler vorläufig behoben. Kurze Zeit später tritt derselbe Fehler wieder auf. Er wird wieder behoben. Nach fünf Monaten tritt der Fehler wieder auf. Hein Blöd ist sauer und will vom Kaufvertrag zurücktreten.
Heinz Altmann hat am 25.04 vorletzten Jahres einen Neuwagen vom Autohaus Seitz GmbH gekauft. Am 10.04. d.J. stellt er fest, dass der Wagen, aufgrund eines vor dem Kauf verursachten Fehlers, Öl verliert. Er wenden sich erst am 15.05. an das Autohaus