Nr
1
!
a) Angebot unter Anwesenden bzw. fernmündlich
b) Rüge-/Anzeigepflicht bei offenen Mängeln (eigentlich 'ohne schuldhafte Verzögerung'(max. lt. Gerichtsurteilen < 5 Tage)
c) Leistung soll sofort erfolgen = Fälligkeit - aber kein Verzug!, da nicht kalendermäßig bestimmt/bestimmbar!
Nr
2
!
a) vertraglich verkürzbare Gewährleistung für gebrauchte Sachen
b) ein ehem. BR o. JAV-Mitglied kann innerhalb dieser Frist nur außerordentliche gekündigt werden.
c) Beweislastumkehr nur beim Verbrauchsgüterkauf
Nr
3
!
Probezeit muss mindestens einen Monat betragen
Nr
4
!
a) Bindungsfrist eines brieflichen Angebotes
b) BR hat dem AG seine Bedenken gegen dessen ordentliche Kündigung eines AN mitzuteilen.
Nr
5
!
Vorlegefrist beim Bezogenen(bezogene Bank) für in Deutschland ausgestellte Schecks
Nr
6
!
a)normale Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15 bzw. Monatsende
b) oft Ende der Friedenspflicht nach Kündigung des Tarifvertrages
Nr
7
!
Aufbewahrungsfrist f. Buchungsbelege (Rg, Ktoauszüge) - nicht Inventurunterlagen!
Nr
8
!
Verjährungsfrist aus Urteilen / Vollstreckungsbescheiden
Nr
9
!
a) BR hat dem AG seine Bedenken gegen dessen außerordentliche Kündigung eines AN mitzuteilen.
b) Bis zum drittletzten Tag des aktuellen Monats sind die gesamten Sozialabgaben an die Krankenkasse zu überweisen.
Nr
10
!
normale Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen
Nr
11
!
Hemmung: Bei Verhandlungen der Vertragsparteien, endet die Verjährung frühestens drei Monate nach Hemmungsende.
Nr
12
!
Frist für gekündigten AN seine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Nr
13
!
Vorlegefrist beim Bezogenen(bezogene Bank) für in anderen Erdteilen ausgestellte Schecks
Nr
14
!
Aufbewahrungsfrist (Jende) für Geschäftsbriefe (31.12.20xx 24.00 Uhr oder unüblich: 01.01.20xy 0.00 Uhr)
Nr
15
!
normale Kündigungsfrist zum 15 oder Monatsende
Nr
16
!
ist mir keine Frist eingefallen!
Nr
17
!
a) Aufbewahrungsfrist für Bilanzen, Inventurunterlagen; zum Jende der letzten Eintragung. 31.12.20xx 24.00 Uhr (unüblich, aber v. der AKA auch benutzt 01.01.20xy 0.00 Uhr [24.00 = 0.00])
b) maximale Frist beim arglistigen Mangel nach Übergabe
Nr
18
!
Nenner bei der Zinsberechnung für 30/360 (klassische Methodee) als auch für act/360 (Eurozinsmethode)
Nr
19
!
Rüge/Anzeigepflicht bei Gebäuden
Nr
20
!
Probezeit kann maximal nur vier Monat betragen.
Nr
21
!
normale Verjährungsfrist (Zahlungsverzug; arglistiger Mangel) zum Jende
Nr
22
!
kommt ein Kaufmann spätestens in Zahlungsverzug
Nr
23
!
Beginn der 'beschränkten Geschäftsfähigkeit'
Nr
24
!
Kündigung aus einem wichtigen Grund nur binnen 2 Wochen nach bekanntwerden.
Nr
25
!
Beginn der 'vollen Geschäftsfähigkeit'
Nr
26
!
bis zum 10. des Folgemonats ist die Zahllast ans Finanzamt zu überweisen
Nr
27
!
a) alle AN, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können bei der Wahl zur JAV kandidieren(passives Wahlrecht).
Das aktive Wahlrecht haben alle Jugendlichen und alle Azubis diese auch ohne Altersbegrenzung!
Nr
28
!
nur als Bsp. für die lt. BGB verlängerte Kündigungsfrist von 2 Monaten bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 bis unter 8 Jahren durch den AG. Wichtig ist hierbei, dass Beschäftigungen vor dem 25. Lebensjahr nicht mitgerechnet werden.
Nr
29
!
Widerspruchszeitraum bei:
a) Haustürgeschäften; Fernabsatzgeschäften
b) gegen einen Mahnbescheid (Einspruchszeitraum gegen einen Vollstreckungsbescheid)
Nr
30
!
Urlaubstage lt. Bundesurlaubsgesetz.
Es handelt sich hierbei aber um Werktage.
Werktag = Montag bis Samstag!
Falls ein Unternehmen samstags nicht arbeitet, ist das gesetzliche Minimum = 20 Arbeitstage!